Als Aval bezeichnet man eine Garantie oder Bürgschaft, die ein Kreditinstitut stellvertretend für seinen Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Im Unterschied zu einem klassischen Darlehen fließt dabei kein Geld – die Bank verpflichtet sich lediglich, im Garantiefall einzuspringen. Gerade im Immobiliensektor ist das Instrument weit verbreitet: Es ermöglicht die Absicherung von Vorauszahlungen oder Vertragserfüllungen, ohne die Liquidität des Kunden zu belasten.
Typische Aval-Formen im Immobiliengeschäft
Je nach Verwendungszweck unterscheidet die Praxis zwischen drei gängigen Bürgschaftsarten:
Anzahlungsbürgschaft: Bei Bauträgerprojekten leisten Käufer häufig gestaffelte Vorauszahlungen, bevor das Objekt fertiggestellt ist. Eine Anzahlungsbürgschaft sichert diese Beträge ab – gerät der Bauträger in Insolvenz, erstattet die Bank die geleisteten Zahlungen. Gesetzlich ist dieses Instrument bei Anzahlungen ab einem bestimmten Schwellenwert vorgeschrieben.
Gewährleistungsbürgschaft: Nach der Bauabnahme kann der Auftraggeber statt eines Einbehalts eine Gewährleistungsbürgschaft akzeptieren. Der Auftragnehmer erhält seinen Werklohn vollständig ausgezahlt und bleibt dennoch für Mängelansprüche abgesichert – üblicherweise über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Vertragserfüllungsbürgschaft: Diese Form sichert ab, dass ein Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten insgesamt erfüllt. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, übernimmt die Bank den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist diese Bürgschaft häufig Pflicht.
Kosten und Bonitätsvoraussetzungen
Für die Übernahme eines Avals erhebt die Bank eine laufende Provision – in der Regel zwischen einem und drei Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr. Kunden mit sehr guter Bonität können deutlich günstigere Konditionen verhandeln, während schlechtere Bonitäten entsprechend höhere Sätze nach sich ziehen. Hinzu kommt in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Bevor ein Kreditinstitut ein Aval ausstellt, prüft es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden sorgfältig: Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Selbstauskünfte und – bei Privatpersonen – eine Schufa-Auskunft sind dabei standardmäßige Anforderungen. Reicht die Bonität allein nicht aus, verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten, etwa eine Grundschuld auf eine vorhandene Immobilie oder die Verpfändung von Sparguthaben.
Inanspruchnahme und Regressanspruch
Tritt der Garantiefall ein, fordert der Begünstigte die Zahlung schriftlich bei der Bank an. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft – der im Geschäftsverkehr üblichen Form – kann die Bank sofort in Anspruch genommen werden, ohne dass zunächst ein Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner unternommen werden muss. Die Bank zahlt, nimmt anschließend aber Regress beim eigenen Kunden. Kann dieser nicht leisten, werden hinterlegte Sicherheiten verwertet.
Aval versus private Bürgschaft
Ein Aval unterscheidet sich von einer klassischen Privatbürgschaft vor allem durch die institutionelle Verlässlichkeit: Eine Bank unterliegt der Aufsicht der BaFin und ist dauerhaft zahlungsfähig – ein erheblicher Vorteil gegenüber einer Bürgschaft durch Privatpersonen, deren Bonität schwer einzuschätzen ist. Dafür ist das Aval mit Kosten verbunden, während private Bürgschaften meistens unentgeltlich gestellt werden. Ab mittleren und größeren Summen ist das Aval im geschäftlichen Immobilienverkehr daher die deutlich bevorzugte Lösung.
Beispielrechnung: Anzahlungsbürgschaft beim Bauträgerkauf
Ein Käufer erwirbt eine Neubauwohnung in Murnau am Staffelsee zu einem Kaufpreis von 750.000 Euro. Der Bauträger verlangt gemäß Zahlungsplan eine erste Rate von 120.000 Euro nach Baugenehmigung – rund 16 Prozent des Kaufpreises.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bürgschaftssumme | 120.000 € |
| Laufzeit | 24 Monate (bis Fertigstellung) |
| Jahresprovision (1,5 %) | 1.800 € |
| Provision gesamt (2 Jahre) | 3.600 € |
| Einmalige Bearbeitungsgebühr | 150 € |
| Gesamtkosten der Absicherung | 3.750 € |
Für rund 3.750 Euro sichert der Käufer seine Anzahlung vollständig ab – ohne dass Kapital gebunden wird oder die eigene Liquidität leidet. Gemessen am Transaktionsvolumen und den im Alpenvorland üblichen Kaufpreisen ist dieser Aufwand als überschaubar zu bewerten.
