Ihr Immobilienmakler für Garmisch-Partenkirchen

Auf einen Blick:
– JD Homes Immobilien verkauft, vermietet und bewertet Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen
– Kostenfreie, unverbindliche Wertermittlung, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause
– Ein fester Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zur Übergabe
– Büro: Kemmelallee 8, 82418 Murnau am Staffelsee · Tel. 08841 6288095 · Mo–Fr 9–17 Uhr
– Garmisch-Partenkirchen liegt wie Murnau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, mit demselben Gutachterausschuss und demselben Grundbuchamt

Direkt anrufen: 08841 6288095 · mobil 0162 4051030 · info@jd-homes.de · oder kostenlose Immobilienbewertung anfragen

Sie suchen einen Immobilienmakler für Garmisch-Partenkirchen, weil Sie über einen Verkauf nachdenken, eine Wohnung vermieten möchten oder erst einmal wissen wollen, was Ihr Haus heute wert ist? Unser Büro steht nicht in Garmisch, sondern in Murnau am Staffelsee. Deshalb kommen wir zu Ihnen nach Garmisch-Partenkirchen und sehen uns die Immobilie vor Ort an. Wir kennen die Wege eines Verkaufs hier. Ein Beispiel: Für alte Bauakten ist hier der Markt selbst zuständig. Wie wir zu einem Wert kommen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt. Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Oft geht es um ein Elternhaus oder eine Wohnung, die leer steht. Der Zeitpunkt fühlt sich selten richtig an, solange noch Möbel und Erinnerungen im Haus stehen. Auf dieser Seite finden Sie deshalb vorab, was ein Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen vor dem ersten Gespräch wissen sollte: was die amtlichen Zahlen für den Landkreis sagen, wer für Grundbuch und Bauakten zuständig ist und was beim Vermieten derzeit gilt.

So erreichen Sie Ihren Makler

JD Homes Immobilien · Jonas Dotzer (IHK-geprüfter Immobilienmakler, Erlaubnis nach § 34c GewO durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Sebastian von Hunoltstein
Kemmelallee 8, 82418 Murnau am Staffelsee
Telefon 08841 6288095 · Mobil 0162 4051030
info@jd-homes.de · Bürozeiten Mo–Fr 9–17 Uhr

Wir haben ein Büro, und das ist in Murnau. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie direkt mit Ihrem Makler, ohne Umwege. Sind wir gerade bei einem Termin, erreichen Sie uns mobil unter 0162 4051030. Für Garmisch-Partenkirchen heißt das: Wir kommen zu Ihnen. Das Erstgespräch führen wir gern bei Ihnen am Küchentisch, mit der Immobilie direkt vor Augen. Wer lieber zu uns kommt, findet uns in der Kemmelallee.

Dass wir im selben Landkreis arbeiten, hat einen praktischen Vorteil. Gutachterausschuss und Grundbuchamt sind für Garmisch-Partenkirchen dieselben wie für Murnau. Bei den Bauakten gibt es einen Unterschied: Hier ist der Markt selbst zuständig. Dazu unten mehr.

Was wir in Garmisch-Partenkirchen für Sie übernehmen

Leistung Was Sie bekommen Kosten
Immobilienbewertung Begehung vor Ort, Abgleich mit Bodenrichtwert und vergleichbaren Objekten, eine Einschätzung, die Sie Schritt für Schritt nachvollziehen können kostenfrei und unverbindlich
Verkauf Erstberatung, Wertermittlung, professionelle Fotos, Exposé, Veröffentlichung auf großen und lokalen Portalen, Besichtigungen, Preisverhandlung, Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe Provision seit Dezember 2020 gesetzlich geregelt, Käufer und Verkäufer teilen sie sich in der Regel; Höhe im persönlichen Gespräch
Vermietung Einschätzung der Miete, Vermarktung, Besichtigungen, Begleitung bis zur Übergabe im persönlichen Gespräch
Kauf- und Suchbegleitung Klärung von Größe, Stil, Lage und Budget, Information über passende Objekte, Begleitung bei der Besichtigung im persönlichen Gespräch

Bei der Vermietung gibt es in Garmisch-Partenkirchen einen Punkt, den Sie als Vermieter kennen sollten. Der Ort steht in der seit 1. Januar 2026 geltenden Anlage zur Bayerischen Mieterschutzverordnung unter der Nummer 1.10.3 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit gilt die Mietpreisbremse: Bei einer neuen Vermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 556d BGB grundsätzlich um höchstens zehn Prozent übersteigen. Es gibt Ausnahmen. Was das für Ihre Wohnung im Einzelnen bedeutet, klärt ein Fachanwalt für Mietrecht. Wir schätzen mit Ihnen ein, welche Miete am Markt realistisch ist.

Was wir nicht anbieten: Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und förmliche Verkehrswertgutachten. Unsere Wertermittlung ist eine fachgerechte, transparente Einschätzung für Ihre Verkaufs- oder Vermietungsentscheidung.

Kurzfazit: Wer in Garmisch-Partenkirchen neu vermietet, muss grundsätzlich die Mietpreisbremse beachten. Wer verkauft, beginnt mit einer Bewertung, die nichts kostet.

Sie möchten zuerst wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Rufen Sie uns an unter 08841 6288095 oder mobil 0162 4051030, Mo–Fr 9–17 Uhr. Die Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, das Erstgespräch führen wir gern bei Ihnen zu Hause. ? kostenlose Immobilienbewertung anfragen

Der Immobilienmarkt in Garmisch-Partenkirchen: was die amtlichen Zahlen sagen

Portale zeigen Angebotspreise, also das, was Verkäufer verlangen. Wir halten uns an amtliche Quellen, die auf tatsächlichen Verkäufen beruhen.

Bauland im Landkreis

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat im Juli 2026 die Kaufwerte für Bauland in Bayern 2025 veröffentlicht. Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen weist der Bericht für das Jahr 2025 aus:

Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Berichtsjahr 2025 Kauffälle Ø Kaufwert
Bauland insgesamt 70 941,92 €/m²
darunter baureifes Land 64 1.041,30 €/m²
zum Vergleich: baureifes Land Oberbayern – 1.175,87 €/m²
zum Vergleich: baureifes Land Bayern – 428,46 €/m²

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistischer Bericht M I 6 j 2025, Tabelle 2.

Diese Zahl sollten Sie richtig lesen. Sie gilt für den ganzen Landkreis, nicht für den Markt Garmisch-Partenkirchen allein, und sie beruht auf 64 Verkäufen. Das Landesamt schreibt selbst, seine Statistik habe „mehr den Charakter einer Grundeigentumswechselstatistik als den einer echten Preisstatistik“. Für den Wert eines einzelnen Grundstücks taugt sie deshalb nicht. Sie zeigt aber, auf welchem Niveau sich der Landkreis bewegt: mehr als doppelt so hoch wie der bayerische Durchschnitt, aber etwas unter dem Wert für Oberbayern.

Die Marktlage

Der Gutachterausschuss am Landratsamt hat im November 2025 seinen Grundstücksmarktbericht vorgestellt, er wertet die Verkäufe des Jahres 2024 aus. Der Markt im Landkreis befinde sich „nach gut einem Jahrzehnt stark steigender Preise“ in einer „Phase der Konsolidierung“. Die Wohnlagen in Garmisch-Partenkirchen, Murnau und rund um den Staffelsee hätten an Dynamik verloren, zählten aber weiterhin zu den teuersten Regionen im Landkreis. Richard Kofler, Vorsitzender des Gutachterausschusses: „Nach Jahren deutlicher Preissteigerungen ist am Immobilienmarkt eine spürbare Beruhigung eingetreten.“

Für Eigentümer heißt das: Der Preis, den der Nachbar vor fünf Jahren erzielt hat, ist kein Maßstab mehr. Wer heute zu hoch einsteigt, steht länger im Portal. Wir rechnen deshalb mit aktuellen Vergleichswerten.

Der Bodenrichtwert für Ihr Grundstück

Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 können Sie über BORIS-Bayern als Einzelauskunft bestellen, die Gebühr liegt bei 30 Euro. Der Grundstücksmarktbericht 2025 kostet dort 45 Euro (Stand 1. Oktober 2026). Den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück recherchieren wir im Rahmen unserer kostenfreien Wertermittlung für Sie mit.

Wer in Garmisch-Partenkirchen wofür zuständig ist

Thema Zuständige Stelle
Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktbericht Gutachterausschuss beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10
Grundbuch, Grundbuchauszug Grundbuchamt beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Bauanträge, Bauakten Markt Garmisch-Partenkirchen selbst, nicht das Landratsamt

Der letzte Punkt ist eine Garmischer Besonderheit. Nach § 5 Abs. 1 der bayerischen Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen hat der Markt Garmisch-Partenkirchen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst übernommen. In Murnau liegt diese Aufgabe beim Landratsamt. Wenn Sie für den Verkauf alte Baugenehmigungen oder Pläne suchen, wenden Sie sich in Garmisch-Partenkirchen also an den Markt selbst.

Lagen und Ortsteile in Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen sind eigentlich zwei Orte. Am 1. Januar 1935 wurden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde zusammengelegt, so steht es in der Marktgeschichte der Gemeinde. Zum Markt gehören außerdem weitere Ortsteile, laut Landratsamt unter anderem Burgrain, Griesen, Kaltenbrunn und Wamberg. Zum 31. Dezember 2025 lebten im Markt 28.088 Menschen.

Für den Wert Ihrer Immobilie ist der Ortsteil aber nur der Anfang. Der Gutachterausschuss definiert den Bodenrichtwert als „durchschnittlichen Lagewert des Bodens“ für Grundstücke „innerhalb einer Bodenrichtwertzone“. Maßgeblich ist also die Zone, in der Ihr Grundstück liegt, nicht der Name des Ortsteils. Deshalb sagen wir Ihnen nicht vorab am Telefon, was „ein Haus in Partenkirchen“ wert ist. Das wäre unseriös.

Was den Wert in Garmisch-Partenkirchen neben dem Bodenrichtwert prägt:

  • in welcher Bodenrichtwertzone das Grundstück liegt, dazu Ausrichtung, Ausblick und Nachbarbebauung
  • Zustand und Ausstattung, gerade bei älteren Häusern, die seit Jahrzehnten in einer Familie sind
  • wie gut sich das Haus heute nutzen oder aufteilen lässt und ob An- und Umbauten beim Markt genehmigt und in den Bauakten dokumentiert sind
  • was für vergleichbare Objekte in der Umgebung zuletzt tatsächlich bezahlt wurde
  • ob eine Wohnung selbst genutzt, vermietet oder als Zweitwohnsitz geführt wird
  • bei vermieteten Wohnungen: dass in Garmisch-Partenkirchen die Mietpreisbremse gilt und ein Käufer, der vermieten will, seine künftige Miete danach kalkuliert

Wenn Ihre Wohnung bisher als Ferien- oder Zweitwohnung genutzt wurde, rechnet ein Käufer, der sie ebenso nutzen will, die Zweitwohnungsteuer des Marktes mit ein. Ein Käufer, der selbst einzieht, rechnet anders. Für welchen Käuferkreis Ihre Wohnung infrage kommt, gehört deshalb zur Wertermittlung dazu.

Kurzfazit: Der Ortsteil gibt eine Richtung vor, den Wert entscheidet das einzelne Grundstück. Genau das schauen wir uns vor Ort an.

Sie möchten wissen, wo Ihre Immobilie in diesem Markt steht? Der erste Schritt ist eine kostenfreie Wertermittlung, ohne Verpflichtung. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Garmisch-Partenkirchen. Rufen Sie an unter 08841 6288095 oder mobil 0162 4051030, oder ? kostenlose Immobilienbewertung anfragen

Was kostet ein Immobilienmakler in Garmisch-Partenkirchen?

Seit Dezember 2020 ist die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gesetzlich geregelt: Käufer und Verkäufer teilen sie sich in der Regel. Die konkrete Höhe besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben. Die Wertermittlung vorab ist in jedem Fall kostenfrei und unverbindlich.

Ausführlicher erklären wir das im Ratgeber was ein Makler beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen kostet.

So läuft die Zusammenarbeit

Ablauf in sechs Schritten

  • [ ] Erstkontakt: Sie rufen an, schreiben eine E-Mail oder nutzen das Anfrageformular.
  • [ ] Erstgespräch: bei Ihnen in Garmisch-Partenkirchen oder bei uns im Büro in Murnau. Wir hören zu, was Sie vorhaben.
  • [ ] Besichtigung und Wertermittlung: Wir sehen uns Lage, Zustand, Größe und Grundriss an, recherchieren Bodenrichtwert und Vergleichsobjekte und erklären Ihnen das Ergebnis. Kostenfrei.
  • [ ] Entscheidung: Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie verkaufen oder vermieten. Ohne Druck von uns.
  • [ ] Vermarktung: Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen, Verhandlung.
  • [ ] Notartermin und Übergabe: Wir begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe.

Diese Unterlagen helfen beim Erstgespräch

  • [ ] Grundbuchauszug (vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen)
  • [ ] Flurkarte bzw. Lageplan
  • [ ] Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • [ ] Energieausweis (beim Verkauf Pflicht, spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, § 80 GEG)
  • [ ] Nachweise über Modernisierungen
  • [ ] Baugenehmigung und Bauunterlagen, falls vorhanden (Ansprechpartner ist hier der Markt als Bauaufsichtsbehörde)
  • [ ] Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
  • [ ] Bei vermieteten Objekten: Mietverträge

Fehlt etwas, ist das kein Grund, das Gespräch zu verschieben. Was noch fehlt, klären wir gemeinsam.

Ratgeber für Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen

Wer es genauer wissen will, findet die Einzelheiten in unseren Ratgebern zu Garmisch-Partenkirchen:

Einen Eindruck von unserer Arbeit vor Ort geben zwei Objekte aus Garmisch-Partenkirchen: das Landhaus in Garmisch-Partenkirchen und das Zugspitz Estate. Und wenn Sie auch eine Immobilie rund um den Staffelsee besitzen: Dort sind wir als Immobilienmakler in Murnau am Staffelsee zu Hause.

Häufige Fragen zum Immobilienmakler in Garmisch-Partenkirchen

Was kostet mich die Wertermittlung?

Nichts. Die Wertermittlung ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn wir dafür zu Ihnen nach Garmisch-Partenkirchen kommen. Sie erhalten eine Einschätzung, die Sie nachvollziehen können, und entscheiden danach frei, wie es weitergeht.

Binde ich mich mit einer Bewertungsanfrage an Sie?

Nein. Mit einer Bewertungsanfrage gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie können sich erst einmal einen Überblick verschaffen und später in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie verkaufen.

Wird meine Immobilie nach der Bewertung gleich angeboten?

Nein. Die Wertermittlung ist ein eigener, kostenfreier Schritt. Fotos, Exposé und Veröffentlichung auf Portalen kommen erst, wenn Sie sich für einen Verkauf mit uns entschieden haben. Bis dahin bleibt es bei einem Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Makler.

Warum sollte ich einen Makler aus Murnau statt aus Garmisch beauftragen?

Ein Makler mit Büro im Ort ist näher dran, das stimmt. Wir gleichen das aus, indem wir zu Ihnen kommen: Erstgespräch und Besichtigung finden bei Ihnen in Garmisch-Partenkirchen statt. Ein Nachteil bei den Daten entsteht Ihnen nicht, denn Gutachterausschuss und Grundbuchamt sind für Murnau und Garmisch-Partenkirchen dieselben. Entscheidend ist, wie offen ein Makler arbeitet. Bei uns steht vorher fest, dass die Wertermittlung kostenfrei und unverbindlich ist, und wir zeigen Ihnen jeden Schritt, der zum Wert führt: Bodenrichtwert Ihrer Zone, vergleichbare Objekte, Zustand und Grundriss. Dazu sprechen Sie bis zur Übergabe mit demselben Makler. Ob das für Sie passt, merken Sie am besten in einem kostenfreien Gespräch.

Wo bekomme ich in Garmisch-Partenkirchen alte Baupläne für den Verkauf?

Beim Markt Garmisch-Partenkirchen. Nach § 5 Abs. 1 ZustVBau ist der Markt selbst die untere Bauaufsichtsbehörde. Anders als etwa in Murnau ist dafür nicht das Landratsamt zuständig. Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Fehlt etwas, klären wir das gemeinsam im Erstgespräch.

Wie lange dauert ein Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?

Das hängt von der Immobilie, der Lage, dem Preis und der Marktlage ab. Weil sich der Markt im Landkreis laut Gutachterausschuss beruhigt hat, spielt der richtige Angebotspreis heute eine größere Rolle als noch vor einigen Jahren. Einen realistischen Zeitrahmen besprechen wir im Erstgespräch.

Ich will erst einmal nur den Wert wissen. Ist das in Ordnung?

Ja. Genau dafür ist die kostenfreie Wertermittlung da. Ob Sie verkaufen, vermieten, an die Kinder übergeben oder einfach behalten, ist Ihre Entscheidung. Eine Einschätzung des Werts hilft bei jeder dieser Varianten.

Ihre Makler: Jonas Dotzer und Sebastian von Hunoltstein

Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Gemeinsam mit Sebastian von Hunoltstein betreut er Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen und rund um Murnau und den Staffelsee persönlich, vom Erstgespräch bis zur Übergabe. Erfahrungsberichte finden Sie auf unserer Website und auf den gängigen Immobilienportalen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen auch persönlich Referenzen.

Was ist Ihre Immobilie in Garmisch-Partenkirchen wert?

Wir erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich. Für ein Erstgespräch kommen wir zu Ihnen nach Garmisch-Partenkirchen, oder Sie besuchen uns in der Kemmelallee 8 in Murnau.

Rufen Sie an: 08841 6288095 oder 0162 4051030, schreiben Sie an info@jd-homes.de oder nutzen Sie das Anfrageformular. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

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Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Statistik: Kaufwerte für Bauland in Bayern 2025, Statistischer Bericht M I 6 j 2025 (Bestellnr. M1602C 202500), Tabelle 2, S. 8, Zitat S. 5. Hrsg. Juli 2026. https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/m1602c_202500.pdf, abgerufen am 2026-10-01
  2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Neuer Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, Meldung vom 24.11.2025 (Auswertungsjahr 2024, Stichtag 01.01.2025). https://www.lra-gap.de/de/aktuelles/d/uid-4ad559b5-844c-2f7f-069f-3caf4fd8967e.html, abgerufen am 2026-08-05
  3. BORIS-Bayern: Gutachterausschuss im Bereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (Einzelauskunft Stichtag 01.01.2026, 30,00 €; Grundstücksmarktbericht 2025, 45,00 €). https://www.boris-bayern.de/gutachterausschuss/garmisch, Stand 2026-10-01
  4. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Bodenrichtwerte (Definition). https://www.lra-gap.de/de/bodenrichtwerte.html, abgerufen am 2026-08-05
  5. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Gutachterausschuss (Zuständigkeit, Ortsteile). https://www.lra-gap.de/de/gutachterausschuss.html, Stand 2026-10-01
  6. Bayerische Mieterschutzverordnung, Anlage Nr. 1.10.3 (BayMBl. 2025 Nr. 558, in Kraft seit 01.01.2026). https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMiSchuV2025-ANL_1, abgerufen am 2026-07-15
  7. § 5 Abs. 1 Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau), Fassung gültig ab 01.04.2026. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauGBZustV-5, abgerufen am 2026-10-01
  8. Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen: Gerichtsbezirk und Grundbuchamt. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/garmisch-partenkirchen/gerichtsbezirk.php, Stand 2026-10-01
  9. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Bevölkerungsstand am 31.12.2025. https://www.lra-gap.de/media/files/polit-lkr/Einwohnerzahlen_31_Dezember_2025.pdf, abgerufen am 2026-10-01
  10. Markt Garmisch-Partenkirchen: Marktgeschichte (Vereinigung am 01.01.1935). https://markt.gapa.de/marktgeschichte-uebersicht/olympics-1936/, Stand 2026-10-01
  11. Markt Garmisch-Partenkirchen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (14.10.2022). https://markt.gapa.de/dokumente/satzung-ueber-die-erhebung-einer-zweitwohnungssteuer/, abgerufen am 2026-09-08

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