Immobilien-ABC

Was Banken verlangen, wenn ein Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt wird

Wer einen laufenden Immobilienkredit vorzeitig ablöst, bevor die vereinbarte Zinsbindung ausläuft, muss seiner Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese Ausgleichszahlung soll den Zinsertrag kompensieren, den das Kreditinstitut durch die frühere Rückzahlung verliert. Gerade im hochpreisigen Immobilienmarkt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, wo Restschulden oft sechsstellig sind, kann dieser Betrag erheblich ins Gewicht fallen – etwa wenn ein Eigentümer seine Immobilie verkauft und den laufenden Kredit ablösen muss.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Basis bildet das Bürgerliche Gesetzbuch: § 490 Abs. 2 BGB räumt Kreditnehmern ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – ein typischer Fall ist der Verkauf der finanzierten Immobilie, etwa nach einer Scheidung oder einem Erbfall. In diesem Szenario darf die Bank zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, die Kündigung selbst kann jedoch nicht verweigert werden. § 502 BGB regelt darüber hinaus, wie die Entschädigung bei Verbraucherkrediten zu berechnen ist und setzt ihr eine gesetzliche Obergrenze.

Berechnung: Zwei Methoden, unterschiedliche Ergebnisse

Banken wenden grundsätzlich zwei Berechnungsansätze an. Bei der Aktiv-Passiv-Methode wird der ursprüngliche Kreditzins mit dem Zinssatz verglichen, den die Bank durch eine Wiederanlage am Kapitalmarkt – etwa in Bundesanleihen – aktuell erzielen könnte. Da dieser Wiederanlagezins in der Regel deutlich unter dem Vertragszins liegt, fällt die berechnete Entschädigung meist höher aus. Die Aktiv-Aktiv-Methode hingegen stellt den Vertragszins dem aktuellen Zinssatz gegenüber, zu dem die Bank Neukredite vergibt. Dieses Verfahren ist für Kreditnehmer in der Regel günstiger und kommt bei Verbraucherkrediten zur Anwendung.

Die tatsächliche Höhe hängt von drei Faktoren ab: der verbleibenden Restschuld als Bemessungsgrundlage, der Zinsdifferenz zwischen Vertragszins und aktuellem Marktniveau sowie der noch verbleibenden Laufzeit der Zinsbindung. Je länger die Restlaufzeit und je größer die Zinsdifferenz, desto höher fällt die Entschädigung aus. Bei einer Restschuld von 200.000 Euro, einem Vertragszins von 4 Prozent, einem aktuellen Marktzins von 2 Prozent und einer verbleibenden Zinsbindung von acht Jahren kann die Vorfälligkeitsentschädigung je nach Methode zwischen 12.000 und 16.000 Euro betragen – ein Betrag, der bei der Kaufpreiskalkulation unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Wann keine Entschädigung anfällt

Es gibt Konstellationen, in denen eine vorzeitige Ablösung ohne Strafzahlung möglich ist. Nach § 489 BGB steht jedem Kreditnehmer das Recht zu, einen Immobilienkredit nach Ablauf von zehn Jahren seit der vollständigen Auszahlung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kostenfrei zu kündigen – unabhängig davon, ob ursprünglich eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren vereinbart wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ein weiterer Ausweg kann ein fehlerhafter Widerrufsjoker sein: Enthielt die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss rechtliche Mängel, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. In solchen Fällen ist ein nachträglicher Widerruf des Kreditvertrags unter Umständen noch Jahre später möglich, was eine Rückabwicklung ohne Vorfälligkeitsentschädigung erlauben kann. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur durch eine sorgfältige Prüfung der damaligen Vertragsunterlagen feststellen – hier empfiehlt sich rechtliche Beratung.

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