Haus verkaufen in Ohlstadt: worauf es hier ankommt

Kurz gesagt:

  • Wer ein Haus verkaufen will, findet für Ohlstadt keine eigene amtliche Marktaussage. Der Gutachterausschuss wertet den Landkreis Garmisch-Partenkirchen aus und benennt darin Garmisch-Partenkirchen, Murnau und den Staffelsee. Ohlstadt läuft unter "Landkreis" mit.
  • Den amtlichen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück bekommen Sie trotzdem: schriftlich beim Gutachterausschuss am Landratsamt, 30 Euro je Richtwert, mit Angabe der Gemarkung Ohlstadt.
  • Ein Bodenrichtwert ist ein Bodenwert. Ihr Haus steckt da nicht drin. Zustand, Baujahr, Grundriss und Lage im Ort entscheiden über den Rest.
  • Vom Preis unabhängig sind Energieausweis, notarieller Kaufvertrag und die geteilte Maklerprovision. Dazu kommt die Zehnjahresfrist bei der Steuer.
  • Wir schauen uns Ihr Haus vor Ort an und sagen Ihnen, was es aus unserer Sicht wert ist. Kostenfrei und unverbindlich.

Wenn Sie in Ohlstadt ein Haus verkaufen wollen, stoßen Sie ziemlich schnell auf ein Problem, das in Murnau oder Garmisch-Partenkirchen so nicht auftritt: Es gibt kaum Zahlen über Ihren Ort. Die Portale werfen Ihnen eine Spanne aus, die halb Oberbayern abdeckt. Die amtlichen Berichte reden über den Landkreis. Und der Nachbar, der letztes Jahr verkauft hat, erzählt Ihnen eine Zahl, von der Sie nicht wissen, ob sie stimmt.

Woher Sie trotzdem belastbare Anhaltspunkte bekommen, steht weiter unten. Vorher lohnt ein Blick darauf, warum die Zahlenlage in Ohlstadt so dünn ist.

Warum Ohlstadt in den amtlichen Zahlen kaum vorkommt

Für Grundstückswerte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist der Gutachterausschuss am Landratsamt zuständig. Er wertet alle notariell beurkundeten Kaufverträge aus und veröffentlicht daraus regelmäßig einen Grundstücksmarktbericht.

Im November 2025 hat das Landratsamt die Ergebnisse für das Auswertungsjahr 2024 vorgestellt. Der Befund: "Nach gut einem Jahrzehnt stark steigender Preise zeigt sich der Immobilienmarkt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen inzwischen in einer Phase der Konsolidierung." Trotzdem wurde 2024 im Landkreis ein Gesamtumsatz von rund 480 Millionen Euro aus Immobilienkäufen verzeichnet.

Jetzt kommt der Teil, der für Sie als Ohlstadter Eigentümer wichtig ist. Die Meldung wird an einer Stelle konkret, und zwar hier: "Vor allem die Wohnlagen in Garmisch-Partenkirchen, Murnau und rund um den Staffelsee haben an Dynamik verloren." Diese Standorte zählen demnach weiterhin zu den teuersten Regionen im Landkreis und liegen deutlich über dem bayerischen und deutschen Durchschnitt.

Die 480 Millionen Euro sind der Umsatz des gesamten Landkreises in einem Jahr. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Gemeinden enthält die Meldung nicht, und Ohlstadt steht in dem zitierten Satz nicht.

Das ist keine Wertung über den Ort, sondern eine Frage der Datenmenge. Für eine tragfähige statistische Aussage über einen Teilmarkt braucht ein Gutachterausschuss eine gewisse Anzahl an Kauffällen. Bleibt die aus, wird der Ort im Landkreisdurchschnitt mitgeführt statt gesondert ausgewiesen. Wie viele Hausverkäufe in Ohlstadt pro Jahr zustande kommen, weist der Gutachterausschuss öffentlich nicht aus; die Zahl steht im kostenpflichtigen Grundstücksmarktbericht.

Dieselbe Logik finden Sie in der Gebührenordnung des Gutachterausschusses wieder, und das fand ich beim Nachlesen ehrlich gesagt aufschlussreicher als der Marktbericht selbst. Eine Bodenrichtwertliste mit Kartenteil kostet für die Marktgemeinden Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Mittenwald und Oberammergau jeweils 70 Euro. Für jede sonstige Gemeinde im Landkreis, dazu gehört Ohlstadt, sind es 50 Euro. Vier Gemeinden bekommen ihr eigenes, umfangreicheres Paket. Der Rest wird schlanker abgehandelt. Das Amt begründet diese Staffelung nicht, insofern ist das Folgende meine Lesart und keine Auskunft des Landratsamts: Der Preisunterschied bildet ab, wie viel Material je Gemeinde zusammenkommt.

Was bis hierhin feststeht:

  • Zuständig ist der Gutachterausschuss am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, nicht die Gemeinde Ohlstadt.
  • Für 2024 beschreibt er den Landkreis als Markt in einer Phase der Konsolidierung.
  • Namentlich benannt werden Garmisch-Partenkirchen, Murnau und der Staffelsee. Ohlstadt nicht.
  • Die Gebührenordnung führt eigene Bodenrichtwertlisten nur für vier Marktgemeinden.

Was folgt daraus praktisch? Sie werden für Ohlstadt keine Statistik finden, die Ihnen die Arbeit abnimmt. Sie müssen sich Ihren Preis aus mehreren Bausteinen selbst zusammensetzen. Oder jemanden fragen, der vergleichbare Objekte in der Region laufend verfolgt.

Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ohlstadt abrufen

Der erste harte Baustein ist der Bodenrichtwert. Das Landratsamt definiert ihn als "den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen". Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden diese Werte bereits seit 1963 regelmäßig ermittelt, und zwar "im Zwei-Jahresrhythmus zum 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl".

Zwei Wege führen zu den Zahlen, und die werden gern durcheinandergebracht:

Für einen ersten Eindruck reicht das Portal bodenrichtwerte.bayern.de. Dort sehen Sie die Werte in einer Karte; welcher Stichtag für Ihre Zone hinterlegt ist, zeigt Ihnen das Portal selbst an. Der Betrachtungsdienst ist laut BORIS Bayern ab Stichtag 01.01.2024 großteils kostenfrei, also nicht durchgehend und nicht für jede Auskunftsart.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen tragfähigen Wert für Ihr konkretes Grundstück brauchen, etwa gegenüber Miterben oder dem Finanzamt. Dann führt der Weg über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Bayern beziehungsweise die Geschäftsstelle. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen verlangt dafür 30 Euro je Richtwert. Ein wichtiger Hinweis aus der Amtsseite, wörtlich: "Bodenrichtwertauskünfte erfolgen grundsätzlich nur in schriftlicher Form!" Rechnen Sie also nicht damit, das telefonisch zu erledigen.

Checkliste: Das braucht Ihr Antrag

  • [ ] Die Flurstücknummer, alternativ Straße mit Hausnummer
  • [ ] Die Gemarkung, bei Ihnen in der Regel Ohlstadt. In eingemeindeten Ortsteilen kann eine andere eingetragen sein
  • [ ] Falls Sie keinen Grundbuchauszug zur Hand haben: Gemarkung und Flurstücknummer stehen auch im Grundsteuerbescheid oder im Kaufvertrag
  • [ ] Den Stichtag, auf den sich die Auskunft beziehen soll
  • [ ] Eine Rechnungsadresse für die Gebühr

Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Aufkommen ab. Planen Sie die Auskunft früh ein, nicht erst, wenn der Termin mit dem Käufer steht; für eilige Fälle nimmt das Landratsamt einen Dringlichkeitszuschlag.

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen, erreichbar unter gutachterausschuss@lra-gap.de und telefonisch unter 08821 751-247 (Stand: August 2026).

Damit Sie die Gebühren nicht verwechseln: Für einen einzelnen Hausverkauf reicht die Auskunft für Ihr Grundstück, 30 Euro je Richtwert. Die vollständige Bodenrichtwertliste für Ohlstadt (50 Euro) brauchen Sie nur, wenn Sie mehrere Grundstücke im Ort vergleichen wollen. Und der komplette Grundstücksmarktbericht 2025 für 45 Euro lohnt sich, wenn Sie die Marktentwicklung im Landkreis im Detail nachlesen möchten. Für die reine Preisfindung an einem Objekt ist er nicht nötig.

Ein Wort zum Stichtag, weil das gerade in Bewegung ist: Turnusgemäß war der 01.01.2026 als neuer Stichtag fällig. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat im April 2026 mitgeteilt, dass die neuen Daten "voraussichtlich bis Ende Juni 2026 bayernweit durch die 96 Gutachterausschüsse zur Verfügung gestellt" werden. Das war eine Ankündigung; ob sie gehalten wurde, ist damit nicht gesagt. Fragen Sie am besten direkt bei der Geschäftsstelle nach, ob die Werte für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen inzwischen freigeschaltet sind. Wie das im Detail abläuft, haben wir im Beitrag so kommen Sie an den amtlichen Bodenrichtwert Schritt für Schritt aufgeschrieben.

Kurzfazit: Der Bodenrichtwert ist der einzige amtliche Anhaltspunkt, den Sie für Ihr Ohlstadter Grundstück wirklich bekommen: schriftlich, gebührenpflichtig, mit Angabe der Gemarkung. Was er nicht leistet: eine Aussage über das Gebäude.

Drei Wege zum Preis, wenn Sie in Ohlstadt ein Haus verkaufen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche bei mir ins Stocken geraten. Der Bodenrichtwert liegt vor, die Zahl fühlt sich amtlich und damit endgültig an, und dann passt sie überhaupt nicht zu dem, was ein Nachbarhaus erzielt hat. Kein Wunder: Ein Bodenrichtwert ist ein Bodenwert je Quadratmeter für eine ganze Zone. Ihr Haus, sein Baujahr, der Zustand des Dachs, die Heizung, der Schnitt, die Frage, ob die Terrasse nach Süden oder nach Norden liegt: all das steckt nicht darin.

Bodenrichtwert-Auskunft Online-Schätzer Einschätzung vor Ort
Was Sie bekommen Amtlicher Bodenwert je m² für Ihre Zone Spanne aus Portaldaten Konkrete Preisempfehlung für Ihr Objekt
Berücksichtigt Ihr Gebäude? Nein Nur grob über Eingabefelder Ja, im Detail
Datenbasis für Ohlstadt Kaufpreissammlung des Landkreises Überregional, in kleinen Orten dünn Bodenrichtwerte plus vergleichbare Objekte in der Region
Kosten 30 Euro je Richtwert Meist kostenlos, gegen Kontaktdaten Bei uns kostenfrei und unverbindlich
Wofür sinnvoll Grundstücksanteil, Erbauseinandersetzung, Finanzamt Erste grobe Orientierung Verkaufspreis festlegen

Von den drei Wegen ist der mittlere derjenige, bei dem ich in kleinen Gemeinden am vorsichtigsten wäre. Ein Online-Schätzer rechnet mit dem, was ihm an Vergleichsfällen vorliegt. Wie viele das für Ohlstadt sind, legen die Portale nicht offen. Nach meiner Beobachtung greifen sie bei dünner Datenlage auf einen größeren Umkreis zu, und der reicht schnell bis in Lagen, deren Preisniveau mit Ihrem Ort nicht viel zu tun hat. Die Spanne, die dabei herauskommt, ist nicht falsch berechnet. Sie ist nur so breit, dass sie Ihnen bei der Entscheidung nicht hilft.

So kommen Sie vom Richtwert zum Bodenwert

Angenommen, die Auskunft für die Gemarkung Ohlstadt liegt auf Ihrem Schreibtisch. Der erste Rechenschritt ist simpel: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert ergibt den Bodenwert. Bei 700 Quadratmetern und einem Richtwert von 500 Euro je Quadratmeter wären das 350.000 Euro. Die Zahlen hier sind reine Rechenbeispiele, keine Ohlstadter Werte.

Dann kommt der Teil, der in der Praxis schiefgeht. Der Richtwert gilt für ein Grundstück mit bestimmten Eigenschaften, dem sogenannten Richtwertgrundstück. Weicht Ihres davon ab, stimmt die einfache Multiplikation nicht mehr. Die Fälle, die mir am häufigsten begegnen:

  • Ist Ihr Grundstück deutlich größer als das Richtwertgrundstück, erreicht es je Quadratmeter selten den vollen Richtwert; sehr kleine liegen oft darüber. Gutachterausschüsse veröffentlichen für solche Abweichungen üblicherweise Umrechnungskoeffizienten. Ob und in welcher Form der Ausschuss in Garmisch-Partenkirchen das tut, klären Sie mit der Geschäftsstelle.
  • Dürfen Sie weniger bebauen als im Richtwertgrundstück unterstellt, sinkt der Wert entsprechend. Was zulässig ist, steht im Bebauungsplan.
  • Ein Hinterliegergrundstück ohne eigene Zufahrt wird anders bewertet als ein erschlossenes, und eine Fläche, die noch kein Bauland ist, sondern Bauerwartungsland, noch einmal deutlich anders.

Erst wenn der Bodenwert steht, kommt das Gebäude dazu. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird dafür in der Regel entweder der Sachwert herangezogen, also die Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, oder der Vergleichswert aus ähnlichen verkauften Objekten. Entscheidend ist weniger das Baujahr als die verbleibende Restnutzungsdauer. Eine erneuerte Heizung, ein neues Dach oder neue Fenster verlängern sie und schlagen im Wert durch. Eine neue Küche oder frische Wandfarbe tun das nicht, so ärgerlich das für den ist, der gerade renoviert hat. Und erst danach folgt der Abgleich mit vergleichbaren Objekten am Markt. Am Ende engt sich die Spanne so weit ein, dass Sie einen Startpreis daraus ableiten können. Genau das gehen wir im Termin mit Ihnen durch.

Wie viel davon sich eins zu eins von Murnau übertragen lässt, sehen wir uns als Nächstes an.

Was Ohlstadt mit Murnau teilt, und was nicht

Ohlstadt liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wenige Kilometer südlich von Murnau. Für den Verkauf bedeutet das: Ein großer Teil der Rahmenbedingungen ist identisch.

Gleich ist zunächst die Zuständigkeit. Auch für Ohlstadt arbeitet derselbe Gutachterausschuss am Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen. Der Zwei-Jahres-Turnus für die Bodenrichtwerte gilt hier wie dort, ebenso die Auskunftsgebühr. Beantragen müssen Sie die Auskunft in beiden Fällen schriftlich. Und es gilt dieselbe Marktlage auf Landkreisebene, die der Gutachterausschuss für 2024 beschrieben hat.

Anders ist die Datenlage. Murnau gehört zu den vier Marktgemeinden mit eigener, umfangreicherer Bodenrichtwertliste und wird in der Marktanalyse namentlich benannt; für Ohlstadt trifft beides nicht zu. Entsprechend dichter ist das Material über Murnau, amtlich wie bei den Portalen. Wenn Sie also einen Ratgeber zum Hausverkauf lesen, der sich auf Murnauer Zahlen stützt, übertragen Sie ihn nicht eins zu eins auf Ihr Haus.

Praktisch heißt das für Sie: Der formale Ablauf, den wir im ausführlichen Verkaufs-Leitfaden für Murnau beschrieben haben, gilt für Ohlstadt genauso. Bei der Preisfindung müssen Sie in Ohlstadt dagegen mehr Aufwand betreiben. Wie sich die Preise im Landkreis insgesamt einordnen, haben wir unter Immobilienpreise im Landkreis Garmisch-Partenkirchen aufbereitet.

Kurzfazit: Verfahren und Zuständigkeiten sind in beiden Orten identisch, bei der Datengrundlage hört die Ähnlichkeit auf. Wer das verwechselt, setzt seinen Preis auf einer fremden Basis an.

Was ist mein Haus in Ohlstadt wert?

Einen pauschalen Quadratmeterpreis für Ohlstadt gibt es nicht, weil der Gutachterausschuss den Ort nicht gesondert ausweist. Verlässlich wird der Wert erst aus drei Bausteinen: dem amtlichen Bodenrichtwert für Ihre Zone, dem Zustand und Baujahr des Gebäudes und den tatsächlich erzielten Preisen vergleichbarer Häuser in der Umgebung. Wir stellen Ihnen diese Einschätzung kostenfrei zusammen.

Wichtig ist die Reihenfolge. Wer mit einer Wunschzahl beginnt und dann Argumente dafür sucht, zahlt das später drauf. Ein Haus, das über Monate ohne Preisanpassung online steht, verliert nach meiner Erfahrung an Zugkraft, unabhängig davon, ob es das verdient. Bei einem geerbten Elternhaus kommt dazu, dass die Wunschzahl oft weniger mit dem Markt zu tun hat als mit dem, was das Haus für die Familie war. Der Weg zurück über eine Preissenkung kostet in der Regel mehr, als eine realistische Ansetzung von Anfang an gekostet hätte.

Wenn Sie tiefer in die Systematik einsteigen wollen: Unter Immobilienbewertung erklären wir, wie wir vorgehen und welche Unterlagen wir dafür brauchen.

Bevor Sie in die Vermarktung gehen, gibt es aber noch ein paar Punkte ohne Spielraum.

Energieausweis, Notar, Provision: was feststeht

Unabhängig davon, wie Sie den Preis ermitteln, gelten beim Verkauf ein paar Regeln, die nicht verhandelbar sind.

Thema Was gilt Fundstelle
Energieausweis Wer ein Haus verkauft, muss einen Energieausweis ausstellen lassen und ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. § 80 Abs. 3 und Abs. 4 GModG
Ausweistyp Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Ausnahme: das Gebäude erfüllte schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde später darauf gebracht. § 80 Abs. 3 S. 2 und 3 GModG
Kaufvertrag "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung." Das gilt auch, wenn Sie ohne Makler verkaufen. § 311b Abs. 1 S. 1 BGB
Maklerprovision Seit Dezember 2020 gesetzlich geregelt. Wird ein Makler für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Die Höhe wird im persönlichen Gespräch besprochen. §§ 656a–656d BGB, in Kraft seit 23.12.2020

Der Punkt mit dem Bauantragsdatum ist der, den ich am häufigsten erklären muss. Wenn Ihr Haus aus den Sechzigern oder frühen Siebzigern stammt und nie energetisch nachgerüstet wurde, kommen Sie mit einem einfachen Verbrauchsausweis nicht durch. Dann verlangt das Gesetz den aufwendigeren Bedarfsausweis. Der kostet mehr und braucht mehr Vorlauf. Deshalb: Kümmern Sie sich früh darum, nicht erst, wenn der erste Besichtigungstermin steht. Wir haben die Details unter Energieausweis-Pflicht beim Verkauf zusammengestellt.

Zum Thema Steuern nur die Einordnung, ohne Beratung: § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG knüpft die Steuerpflicht bei privaten Veräußerungsgeschäften daran, dass zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Wer die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt hat oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren darin gewohnt hat, ist davon ausgenommen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Das ist keine Frage, die ein Makler beantworten darf.

Kurzfazit: Wenn Sie Ihr Haus in Ohlstadt verkaufen, haben Sie beim Energieausweis, beim Notartermin und bei der Provision keinen Spielraum. Für Steuerfragen brauchen Sie Ihren Steuerberater, für den Vertrag den Notar. Beides sollte stehen, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen.

Häufige Fragen zum Hausverkauf in Ohlstadt

Gibt es offizielle Immobilienpreise für Ohlstadt?

Nicht als eigene Auswertung. Der Gutachterausschuss am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen veröffentlicht seinen Grundstücksmarktbericht für den gesamten Landkreis und benennt darin die größeren Teilmärkte gesondert. Was Sie für Ohlstadt konkret bekommen, ist die Bodenrichtwertauskunft für Ihre Zone: schriftlich, gegen eine Gebühr von 30 Euro je Richtwert.

Wie lange dauert ein Hausverkauf in Ohlstadt?

Das hängt an Objekt, Preis und Unterlagen und lässt sich seriös nicht pauschal beantworten. Was am häufigsten bremst, sind zwei Dinge: ein zu hoch angesetzter Startpreis und fehlende Unterlagen. Wer Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Energieausweis vor der Vermarktung beisammen hat, verliert später keine Wochen.

Brauche ich zum Verkauf einen Makler?

Rechtlich nicht. Zwingend ist nur der Notar, weil der Kaufvertrag nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB beurkundet werden muss. Ein Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen und Preisverhandlung; fehlende Unterlagen klären wir im Gespräch gemeinsam. In einem Ort mit dünner Datenlage liegt der Nutzen vor allem bei der Preisfindung. Wo keine Statistik hilft, zählt die Kenntnis vergleichbarer Objekte am Markt und der aktuellen Bodenrichtwerte.

Was kostet die Bewertung meines Hauses?

Unsere Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir kommen vorbei, sehen uns Haus und Unterlagen an und nennen Ihnen einen Preis, den wir Ihnen begründen können. Ein förmliches Verkehrswertgutachten ist das nicht; ein solches erstellt bei Bedarf der Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger.

Kommen Sie auch nach Ohlstadt?

Ja. Unser Büro ist in Murnau, Ohlstadt liegt für uns direkt vor der Haustür. Für das Erstgespräch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Das ist ohnehin sinnvoller, weil wir das Haus dann direkt sehen. Wenn Sie es lieber neutral halten möchten, können Sie uns auch in der Kemmelallee besuchen.

Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für den Boden innerhalb einer Zone, in Euro je Quadratmeter. Der Verkehrswert bezieht das Gebäude mit ein: Baujahr, Zustand, Ausstattung, Grundriss, Lage im Ort. Zwei Häuser in derselben Bodenrichtwertzone können deshalb sehr unterschiedliche Verkehrswerte haben.

Über den Autor

Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Er begleitet Eigentümer persönlich beim Verkauf ihrer Immobilie, vom Erstgespräch bis zur Übergabe, mit regionaler Marktkenntnis rund um Murnau, den Staffelsee und den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Ihr nächster Schritt: Einschätzung vor Ort

Damit der Termin etwas bringt, legen Sie nach Möglichkeit vorher zusammen, was Sie ohnehin im Haus haben. Wenn etwas fehlt, ist das kein Problem, das klären wir gemeinsam.

Checkliste: Was Sie zum Erstgespräch bereitlegen

  • [ ] Grundbuchauszug, falls vorhanden
  • [ ] Flurkarte oder Lageplan
  • [ ] Wohnflächenberechnung oder Baupläne
  • [ ] Energieausweis, falls schon vorhanden
  • [ ] Baujahr und eine kurze Liste der Modernisierungen mit Jahreszahl
  • [ ] Bei Eigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften: wer mitentscheidet

Sie müssen sich die Antwort nicht selbst zusammensuchen. Wir schauen uns Ihr Haus an, sichten die Unterlagen und erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich, mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch an.

Für ein Erstgespräch besuchen Sie uns in der Kemmelallee 8 in Murnau, oder wir kommen zu Ihnen nach Ohlstadt. Rufen Sie an unter 08841 6288095 oder 0162 4051030, schreiben Sie an info@jd-homes.de oder nutzen Sie das Anfrageformular. Bürozeiten: Mo–Fr 9–17 Uhr.


Quellen

  1. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung: "Neuer Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses", Meldung vom 24.11.2025 (Auswertungsjahr 2024, Stichtag 01.01.2025). https://www.lra-gap.de/de/aktuelles/d/uid-4ad559b5-844c-2f7f-069f-3caf4fd8967e.html — abgerufen am 05.08.2026
  2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Gutachterausschuss für Grundstückswerte: "Bodenrichtwerte" (Methodik, Antragsangaben, Gebührentabelle). https://www.lra-gap.de/de/bodenrichtwerte.html — abgerufen am 05.08.2026
  3. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Bayern: "Erste Bodenrichtwerte für Stichtag 01.01.2026 verfügbar", Stand April 2026. https://www.ldbv.bayern.de/aktuell/archiv/meldung_erste_bodenrichtwerte-01799.html
  4. § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG; bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz/GEG) — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen. Stand 05.08.2026
  5. § 311b Abs. 1 S. 1 BGB — Verträge über Grundstücke. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html — Stand 15.07.2026
  6. §§ 656a–656d BGB — Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser, eingefügt durch Gesetz vom 12.06.2020 (BGBl. I 2020, S. 1245), in Kraft seit 23.12.2020
  7. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html — Stand 15.07.2026

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  1. Hero-Bild: "Einfamilienhaus in Ohlstadt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zum Verkauf"
  2. Tabellen-Grafik: "Drei Wege zur Wertermittlung beim Hausverkauf in Ohlstadt im Vergleich"
  3. Regional-Bild: "Ortsansicht von Ohlstadt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen"
  4. Autorenbild: "Jonas Dotzer, IHK-geprüfter Immobilienmakler von JD Homes in Murnau am Staffelsee"

Title & Meta (Ausgabe)

  • Title-Tag: Haus verkaufen Ohlstadt: Leitfaden vom Makler | JD Homes (55 Zeichen)
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