Kurz gesagt:
- Fangen Sie bei den Unterlagen an. Fehlende Papiere kosten am Ende mehr Zeit als jede Preisverhandlung.
- Schongau ist ein Wohn- und Arbeitsort. Ihre Käufer sind meist Familien und Pendler aus der Region, die eine Bankfinanzierung brauchen. Das verändert den Verkauf.
- Der Energieausweis gehört auf den Tisch, sobald der erste Interessent das Haus betritt (§ 80 GModG).
- Bodenrichtwerte für Schongau kommen vom Gutachterausschuss im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Ausschuss in Garmisch-Partenkirchen ist dafür nicht zuständig.
- Eine erste Einschätzung, was Ihr Haus wert ist, bekommen Sie bei uns kostenfrei und unverbindlich.
Sie überlegen, Ihr Haus in Schongau zu verkaufen. Vielleicht ist es das Elternhaus in der Altstadt, vielleicht das Reihenhaus am Ortsrand, in dem die Kinder groß geworden sind und das jetzt zu groß ist. Und Sie merken: Sobald man anfängt, sich damit zu beschäftigen, wird es unübersichtlich. Wertermittlung, Energieausweis, Grundbuch, Notar, Steuern. Oft beginnt das Nachdenken über den Verkauf an genau dem Abend, an dem der Küchentisch voller Ordner liegt und niemand mehr weiß, welcher Zettel eigentlich noch gilt.
Dieser Beitrag sortiert das. Er zeigt Ihnen der Reihe nach, was beim Hausverkauf in Schongau tatsächlich passiert, welche Unterlagen Sie wann brauchen und wo im Landkreis Weilheim-Schongau die amtlichen Zahlen herkommen. So, wie es in der Praxis abläuft.
Wo der Hausverkauf in Schongau wirklich anfängt
Fast jeder, der über einen Verkauf nachdenkt, hat eine Zahl im Kopf. Der Nachbar hat verkauft, im Internet stand etwas, ein Bekannter hat eine Summe genannt. Die Frage lautet dann: Ist das realistisch?
Verständlich. Nur kommt diese Frage später.
Davor steht eine andere: Was steht eigentlich in Ihren Unterlagen? Wie groß ist das Grundstück laut Grundbuch, welche Wohnfläche ist wirklich belegt, gibt es Eintragungen in Abteilung II, die Sie längst vergessen haben: ein Wegerecht für den Nachbarn, ein Leitungsrecht, manchmal ein eingetragenes Wohnrecht. Solche Dinge tauchen fast immer auf. Früh erkannt, sind sie meist harmlos. Zwei Tage vor dem Notartermin stellt die Bank des Käufers Rückfragen, und der Termin wackelt.
Was man damit macht, hängt vom Recht ab. Ein Leitungs- oder Wegerecht bleibt in aller Regel bestehen und wird im Kaufvertrag offengelegt; der Käufer übernimmt das Grundstück mitsamt der Belastung. Ein eingetragenes Wohnrecht ist der schwerwiegendere Fall, weil es den Kreis der Käufer deutlich einschränkt. Ob und wie sich ein solches Recht löschen lässt, klärt der Notar mit dem Berechtigten. Wichtig für Sie: Sie müssen diese Eintragungen kennen und offenlegen, bevor ein Interessent das erste Mal im Haus steht.
Deshalb der ehrliche Rat gleich zu Beginn: Besorgen Sie sich zuerst einen aktuellen Grundbuchauszug und die Bauakte, dann reden wir über Preise. Wie die Wertermittlung dann konkret abläuft, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben: wie die Wertermittlung in Schongau abläuft. Wie sich das Ganze der Reihe nach ordnet, sehen Sie im nächsten Abschnitt.
Der Ablauf: sieben Schritte von der ersten Überlegung bis zur Übergabe
Ein Hausverkauf ist eine Kette von Terminen, und jedes Glied hängt am vorherigen. Wie lange das Ganze dauert, lässt sich nicht pauschal sagen; das hängt von Immobilie, Lage, Preis und Marktlage ab. Die Zeitrahmen unten sind Orientierungswerte aus unserer Praxis, keine erhobenen Daten. Den realistischen Rahmen für Ihr Haus besprechen wir im Erstgespräch.
| Schritt | Was passiert | Zeitrahmen (Orientierung aus der Praxis) |
|---|---|---|
| 1. Unterlagen sammeln | Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis | 2–6 Wochen, abhängig von den Ämtern |
| 2. Wert ermitteln | Objektbesichtigung, Einordnung anhand aktueller Bodenrichtwerte und vergleichbarer Objekte am Markt | 1–2 Wochen |
| 3. Vermarktung vorbereiten | Fotos, Grundrisse, Exposé, Preisstrategie festlegen | 1–2 Wochen |
| 4. Vermarktung | Inserate, Anfragen, Besichtigungen | stark schwankend |
| 5. Käufer qualifizieren | Finanzierungsbestätigung prüfen, Kaufpreis final verhandeln | 1–3 Wochen |
| 6. Notarvertrag | Entwurf, Beurkundungstermin, Auflassungsvormerkung | Entwurf bei Verbraucherverträgen im Regelfall 2 Wochen vor der Beurkundung (§ 17 Abs. 2a S. 3 BeurkG) |
| 7. Zahlung und Übergabe | Kaufpreiszahlung, Schlüsselübergabe, Eigentumsumschreibung | mehrere Wochen bis Monate |
Bei Schritt 6 steckt eine Wartezeit, die in den meisten Zeitplänen fehlt. Bei Verbraucherverträgen sieht § 17 Abs. 2a BeurkG vor, dass der Entwurf dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden soll, und zwar, so der Wortlaut in Satz 3, "im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung". Ob Ihr Verkauf unter diese Regelung fällt, hängt vom Einzelfall ab; das klärt der Notar, der die Beurkundung übernimmt. Unabhängig davon: Nehmen Sie sich die Zeit, den Entwurf in Ruhe zu lesen. Vor allem die Passagen zu Übergabetermin, Zahlungsfrist und Haftung für Mängel.
Und zu Schritt 7: Mit der Unterschrift beim Notar gehört das Haus dem Käufer noch nicht. Für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind nach § 873 Abs. 1 BGB die Einigung beider Seiten und die Eintragung im Grundbuch erforderlich. Diese Einigung heißt Auflassung und muss nach § 925 Abs. 1 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Bis die Umschreibung im Grundbuch durch ist, vergeht regelmäßig noch einige Zeit.
Dazwischen liegt der Abschnitt, an dem in der Praxis die meisten Verkäufe hängen. Der Notar fordert den Kaufpreis nicht sofort ein, sondern erst, wenn die Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist und die Unterlagen zur Lastenfreistellung vorliegen. Das betrifft Sie unmittelbar, wenn auf Ihrem Haus noch eine Grundschuld liegt: Ihre Bank muss die Löschungsbewilligung erteilen, damit der Käufer ein lastenfreies Grundstück bekommt. Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank darüber, am besten schon bevor Sie inserieren. Wer sein Haus noch abbezahlt, sollte außerdem klären, ob bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das ist eine Frage an Ihre Bank, nicht an uns.
Kurzfazit: Ein realistischer Zeitrahmen liegt bei mehreren Monaten. Der längste Abschnitt ist dabei meist der erste, in dem Sie Papiere zusammensuchen. Genau der lässt sich vorziehen, bevor Sie überhaupt inserieren.
Diese Unterlagen brauchen Sie — und diese will die Bank Ihres Käufers sehen
Hier liegt der Punkt, an dem sich ein Verkauf in Schongau von einem Verkauf in einer Ferienlage unterscheidet.
Ihre Käufer in Schongau finanzieren in aller Regel über eine Bank. Und die Bank sieht Ihr Haus nie. Sie sieht die Unterlagen, die Sie liefern. Unvollständige Papiere bedeuten Rückfragen, Rückfragen bedeuten Wochen. Eine fehlende Wohnflächenberechnung hält einen Verkauf oft länger auf als ein Preis, über den noch verhandelt wird.
Checkliste: Was Sie vor der ersten Besichtigung beisammen haben sollten
- [ ] Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate — Grundbuchamt beim Amtsgericht Weilheim, gebührenpflichtig
- [ ] Flurkarte oder Lageplan — Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt), zuständig für das Liegenschaftskataster
- [ ] Bauakte mit Bauplänen und Baugenehmigung — Einsicht über die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau; fragen Sie dort nach dem Antragsweg für Ihr Grundstück
- [ ] Wohnflächenberechnung — meist in der Bauakte, sonst neu aufmessen lassen; es ist die Zahl, nach der später alle rechnen
- [ ] Energieausweis, muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 GModG)
- [ ] Nachweise über Sanierungen an Dach, Fenstern, Heizung und Elektrik, möglichst mit Rechnungen
- [ ] Grundsteuerbescheid und Nebenkostenübersicht
- [ ] Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan
- [ ] Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Nachweise der Mietzahlungen
Wohin Sie sich in Schongau wenden
Beim Grundbuch führt der Weg nicht nach Schongau. Das Amtsgericht Weilheim i. OB ist laut Bayerischer Justiz "für alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim – Schongau tätig", und die frühere amtsgerichtliche Zweigstelle in Schongau wurde aufgelöst (Stand: 8. September 2026). Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, und dort werden die Grundbücher für die Grundstücke im Gerichtsbezirk geführt. Für Schongauer Grundstücke ist das also Weilheim, Alpenstraße 16, Telefon 0881 998-0.
Einen Grundbuchauszug bekommt allerdings nicht jeder. Nach § 12 der Grundbuchordnung erhält Einsicht nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümer ist das in aller Regel unproblematisch. Für Fragen zur Form des Antrags ist das Grundbuchamt selbst oder Ihr Notar die richtige Adresse.
Zum Energieausweis lohnt ein genauerer Blick, weil hier viel Halbwissen kursiert. Er ist bei Verkauf auszustellen (§ 80 Abs. 3 GModG) und dem Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Ausgestellt wird er für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (§ 79 Abs. 3 Satz 1).
Es gibt zwei Arten:
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Rechnet mit | tatsächlichem Verbrauch der letzten Jahre | baulichen Eigenschaften des Gebäudes |
| Aufwand | geringer | höher, Gebäudeaufnahme nötig |
Welchen Sie brauchen, dürfen Sie nicht immer frei wählen: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist nach § 80 Abs. 3 Satz 2 GModG ein Bedarfsausweis auszustellen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude schon bei der Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder später darauf gebracht wurde. Für ältere Schongauer Bestandshäuser ist das die häufigste Konstellation, und der Bedarfsausweis kostet mehr und braucht länger als der Verbrauchsausweis. Ein Grund mehr, sich früh darum zu kümmern. Falls Sie also noch einen aus der Zeit um 2015 in der Schublade haben: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie ihn einem Interessenten in die Hand drücken.
Das Gesetz heißt übrigens seit dem 29. Juli 2026 amtlich Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Vorher hieß es Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Die Pflichten rund um den Energieausweis sind dieselben geblieben, nur der Name hat sich geändert. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie beide Abkürzungen lesen.
Kurzfazit: Das Grundbuch kommt aus Weilheim, nicht aus Schongau, und der Energieausweis muss vor der ersten Besichtigung vorliegen. Bei Häusern mit Bauantrag vor November 1977 ist es meist ein Bedarfsausweis, und der braucht Vorlauf.
Bleibt die Frage, warum die Bank Ihres Käufers in Schongau so genau hinschaut. Das hat mit dem Käuferkreis zu tun, und der ist hier ein anderer als am Staffelsee.
Was den Schongauer Markt von Murnau und Garmisch unterscheidet
Unser Büro sitzt in Murnau am Staffelsee, nicht in Schongau. Das sagen wir gleich dazu, weil es die erste Frage ist, die Eigentümer stellen. Wir sind im oberbayerischen Raum tätig und kommen für Besichtigung und Erstgespräch zu Ihnen nach Schongau. Wenn ich Murnau, Garmisch-Partenkirchen und Schongau nebeneinanderlege, sehe ich drei recht unterschiedliche Märkte. Wer das nicht weiß, zieht falsche Schlüsse aus Zahlen, die er irgendwo aufgeschnappt hat.
Murnau und der Staffelsee leben zu einem spürbaren Teil von Zweitwohnsitzen und Ferienimmobilien. In Garmisch-Partenkirchen ist dieser Effekt noch stärker. Käufer kommen von außerhalb, oft aus München, häufig mit viel Eigenkapital. Schongau funktioniert anders. Die Stadt am Lech, mitten im Pfaffenwinkel, ist ein Wohn- und Arbeitsort, kein Urlaubsziel mit Seeblick. Nach dem, was wir bei Anfragen und Besichtigungen im Landkreis sehen, zieht hier meistens ein, wer kauft: Familien aus dem Umland, Leute, die in Schongau oder Peiting arbeiten, und Pendler, die morgens Richtung München fahren und abends zurück. Das ist unsere Beobachtung aus der Praxis, keine Statistik.
Für Sie als Verkäufer ändert das einiges:
- Der Käuferkreis ist regionaler und damit kleiner. Überregionale Portale allein reichen selten. Dazu gehören die Veröffentlichung auch auf lokalen Immobilienportalen und die direkte Ansprache von Interessenten, die ihren Suchwunsch bei uns hinterlegt haben.
- Fast jeder Abschluss hängt an einer Finanzierungszusage. Ein Interessent ohne Bankbestätigung ist noch kein Käufer, auch wenn er dreimal zur Besichtigung kommt.
- Der Zustand wiegt schwerer als die Aussicht. Ein Sanierungsstau, den ein Ferienhauskäufer einpreist und hinnimmt, schreckt eine Familie mit Finanzierungsrahmen ab.
- Besichtigungen finden abends und samstags statt. Ihre Käufer arbeiten unter der Woche.
Innerhalb Schongaus sind die Unterschiede deutlich. Die Altstadt auf dem Bergsporn über dem Lech ist historische Bausubstanz, oft mit Denkmalschutz und engen Zufahrten. Die Wohngebiete am Ortsrand sind überwiegend Nachkriegs- und Neubaubestand mit größeren Grundstücken. Und im Umland, in Peiting, Altenstadt oder Hohenfurch, gelten wieder eigene Maßstäbe. Ein Quadratmeterpreis, den Sie für Schongau gelesen haben, passt selten auf Ihre Adresse.
Wenn Ihr Haus in der Altstadt steht
Angenommen, Sie haben ein Haus auf dem Bergsporn geerbt und wissen nicht, ob es in der Denkmalliste steht. Diese Frage kommt vor dem Exposé, nicht danach. Für Altstadthäuser gilt damit eine Vorfrage, die sich am Ortsrand nicht stellt: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Ensemble? Das ist keine Vermutungssache. Der Bayerische Denkmal-Atlas des Landesamts für Denkmalpflege ist öffentlich zugänglich; Sie können dort nach Adresse, Denkmalnummer oder Koordinaten suchen. Ein Vorbehalt steht dort ausdrücklich dabei: Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab, und die Einsicht ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Behörden. Als erster Blick taugt der Atlas trotzdem.
Warum das für den Verkauf zählt: Kaufinteressenten fragen danach, und ihre Bank fragt auch. Ein Denkmalstatus schließt weder Verkauf noch Sanierung aus, aber er verändert die Spielregeln für Veränderungen am Gebäude, und Interessenten wollen das vorher wissen. Was im konkreten Fall erlaubt ist und was genehmigt werden muss, sagt Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau, nicht wir und auch nicht das Internet. Klären Sie es früh, dann steht es im Exposé statt in einer unangenehmen Rückfrage nach der zweiten Besichtigung.
Warum die Bodenrichtwerte aus Weilheim kommen und nicht aus Garmisch
Auch die amtlichen Zahlen kommen von einer anderen Stelle, und das wird oft verwechselt. Zuständig für Schongau ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau, dessen Geschäftsstelle in der Pütrichstraße 8 in 82362 Weilheim sitzt (Telefon 0881 681-1300). Nicht der Gutachterausschuss in Garmisch-Partenkirchen. Wer für Schongau mit Garmischer Bodenrichtwerten rechnet, liegt systematisch daneben.
Die Bodenrichtwerte selbst werden nach §§ 196, 199 BauGB in Verbindung mit der BayGaV ermittelt und im Zwei-Jahres-Turnus zu den Stichtagen der geraden Jahre fortgeschrieben; der jüngste Stichtag ist der 1. Januar 2026 (Stand unserer Prüfung: 15. Juli 2026). Anschauen können Sie die Werte über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de, der Betrachtungsdienst ist dort ab dem Stichtag 1. Januar 2024 großteils kostenfrei. Eine amtliche Einzelauskunft ist dagegen gebührenpflichtig. Der Gutachterausschuss Weilheim-Schongau nannte dafür 30 Euro je Abfrage (Stand unserer Prüfung: 15. Juli 2026, bitte vor der Bestellung dort gegenprüfen). So finden Sie Ihre eigene Zone: Sie öffnen bodenrichtwerte.bayern.de, geben Ihre Schongauer Adresse in die Suche ein und zoomen auf Ihr Grundstück. Die farbigen Flächen sind die Bodenrichtwertzonen, ein Klick zeigt den Wert zum gewählten Stichtag. Achten Sie darauf, welchen Stichtag die Karte gerade anzeigt, seit 2026 lassen sich zwei nebeneinander abrufen. Wie Sie daraus den Wert Ihres Grundstücks ableiten, steht in unserem Beitrag Grundstückswert in Schongau ermitteln.
Wie tief die amtliche Datenbasis reicht, sieht man am Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Das Landratsamt Weilheim-Schongau beschreibt ihn so: Die Berichte "beinhalten Daten über die An- und Verkäufe des regionalen Marktes und untersuchen mittels statistischer Methoden Einflüsse auf den Kaufpreis. Grundlage hierfür sind alle beurkundeten Kaufverträge." Das ist der Unterschied zu den Quadratmeterpreisen auf Immobilienportalen: Dort stehen Angebotspreise, also das, was jemand verlangt. Der Gutachterausschuss rechnet mit dem, was tatsächlich bezahlt und beim Notar beurkundet wurde. Den Bericht kann jeder über BORIS Bayern bestellen; für die Ausgabe 2025 wird dort eine Bestellgebühr von 75,00 Euro für das PDF verlangt (Stand: 8. September 2026). Kaufen müssen Sie ihn nicht. Wir arbeiten ohnehin mit den aktuellen Bodenrichtwerten und vergleichbaren Objekten am Markt und bringen diese Einordnung zum Termin mit.
Ein Bodenrichtwert ist allerdings ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone, kein Preis für Ihr Grundstück. Ecklage, Zuschnitt, Hanglage, Erschließung und Baurecht können erheblich abweichen. Das aktuelle Preisniveau ordnen wir separat ein: Preisniveau in Schongau richtig einordnen.
Kurzfazit: In Schongau verkaufen Sie an Menschen, die hier leben und ihre Bank überzeugen müssen. Vollständige Unterlagen und ein nachvollziehbarer Preis entscheiden darum über Tempo und Endpreis. Bleibt die Frage, die Eigentümer am häufigsten stellen: Wie lange dauert das alles?
Wie lange dauert ein Hausverkauf in Schongau?
Von der ersten Überlegung bis zur Schlüsselübergabe sollten Sie mehrere Monate einplanen. Das Zusammenstellen der Unterlagen dauert je nach Amt und Aktenlage oft schon mehrere Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Kaufpreiszahlung und zur Eintragung im Grundbuch weitere Wochen. Ein gut vorbereiteter Verkauf ist meist deutlich schneller als ein spontan gestarteter.
Der größte Zeitfresser ist fast nie die Vermarktung. Was dauert, sind Wartezeiten, auf die Sie keinen Einfluss haben:
- auf den Grundbuchauszug und die Einsicht in die Bauakte
- auf die Finanzierungszusage der Bank Ihres Käufers
- auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die einzelne Wartezeit lässt sich nicht abkürzen. Ihre Reihenfolge schon: Wer die Anträge gleichzeitig stellt statt nacheinander, spart Wochen. Genau dafür lohnt sich die Vorbereitung, über die wir am Anfang gesprochen haben.
Ein Sonderfall: Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, etwa nach einer Erbschaft mit mehreren Beteiligten, rechnen Sie großzügiger. Erbengemeinschaften brauchen Abstimmung, und der Grundbuchvollzug setzt einen geklärten Eigentumsnachweis voraus. Bei erbrechtlichen und steuerlichen Fragen sind Notar, Steuerberater oder Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner. Wir übernehmen den Immobilienteil.
Mit Makler oder allein verkaufen?
Wer diese Wartezeiten selbst steuern will, steht schnell vor der nächsten Entscheidung. Beides ist möglich, und ich will Ihnen den Privatverkauf nicht ausreden. Manche Eigentümer machen das souverän, besonders wenn sie Zeit haben und das Haus ohnehin in der Familie bleibt. Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus:
| Aspekt | Verkauf ohne Makler | Verkauf mit Makler |
|---|---|---|
| Wertermittlung | eigene Recherche, Portalpreise sind Angebotspreise | Einordnung durch jemanden, der die Preise im Landkreis laufend sieht |
| Unterlagen | Sie beschaffen alles selbst | gemeinsam durchgegangen, fehlende Papiere fallen früh auf |
| Zeitaufwand | Besichtigungen, Rückrufe, Absagen, meist abends und samstags | Termine gebündelt, Vorauswahl der Interessenten |
| Käuferprüfung | Finanzierungsbestätigung selbst einfordern | gehört zum Standardablauf |
| Käuferansprache | überregionale Portale | zusätzlich regionale Kanäle und Interessenten, die ihren Suchwunsch bei uns hinterlegt haben |
| Objekte mit Sanierungsstau | Bank des Käufers springt oft ab | Unterlagen so aufbereitet, dass die Bank kalkulieren kann |
| Verhandlung | direkt, oft emotional beim eigenen Elternhaus | jemand Drittes verhandelt sachlich |
| Kosten | keine Provision | Provision, gesetzlich geregelt |
Zu den Kosten, weil danach häufig gefragt wird: Seit Dezember 2020 ist die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gesetzlich geregelt (Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten, BGBl. I 2020 S. 1245). Wird der Makler für beide Seiten tätig, sind nach § 656c BGB beide Parteien in gleicher Höhe verpflichtet; eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Bei einem einseitigen Maklervertrag kann nach § 656d BGB höchstens die Hälfte auf die andere Seite abgewälzt werden. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision also in der Regel. Die konkrete Höhe besprechen wir im persönlichen Gespräch. Pauschale Prozentzahlen aus dem Internet helfen Ihnen dabei nicht weiter. Die Details haben wir hier zusammengefasst: Maklerprovision in Bayern.
Nach unserer Erfahrung scheitern Privatverkäufe eher selten am Preis. Es scheitert am Interessenten, der freundlich auftritt, viele Fragen stellt und am Ende keine Finanzierung bekommt. Bis das feststeht, vergehen Wochen, und die anderen Interessenten haben sich längst anders entschieden. Danach wird es zäh.
Kurzfazit: Ohne Makler sparen Sie Provision und zahlen mit Zeit und Risiko. Welche Rechnung für Sie aufgeht, entscheidet Ihre Situation. Denselben Ablauf für den Nachbarlandkreis haben wir übrigens hier beschrieben: Ablauf eines Hausverkaufs Schritt für Schritt.
Häufige Fragen zum Hausverkauf in Schongau
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Schongau?
Sie benötigen mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne und Baugenehmigung, die Wohnflächenberechnung und einen gültigen Energieausweis. Dazu kommen Nachweise über Sanierungen. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Schongau fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau mit Geschäftsstelle in Weilheim, nicht der Gutachterausschuss in Garmisch-Partenkirchen. Die Werte werden im Zwei-Jahres-Turnus zu den Stichtagen der geraden Jahre fortgeschrieben und lassen sich über bodenrichtwerte.bayern.de einsehen. Eine amtliche Einzelauskunft ist gebührenpflichtig.
Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Notar?
Ja. Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung. Der Notar entwirft den Vertrag, beurkundet ihn und veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Er berät beide Seiten neutral. Vermarktung und Käuferprüfung gehören nicht zu seinen Aufgaben.
Muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung vorliegen?
Ja. Nach § 80 Abs. 4 GModG ist der Energieausweis dem Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen. Er ist für zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 Satz 1). Kümmern Sie sich früh darum. Die Erstellung braucht Vorlauf, und ohne gültigen Ausweis sollten Sie keinen Besichtigungstermin ansetzen.
Welches Grundbuchamt ist für Schongau zuständig?
Das Amtsgericht Weilheim i. OB. Es ist laut Bayerischer Justiz für alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau tätig; die frühere amtsgerichtliche Zweigstelle in Schongau wurde aufgelöst. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt die Grundbücher für die Grundstücke im Gerichtsbezirk. Anschrift: Alpenstraße 16, 82362 Weilheim (Stand: September 2026).
Fällt beim Verkauf meines Hauses Steuer an?
Das hängt davon ab, wie lange Sie die Immobilie besessen und ob Sie selbst darin gewohnt haben. Die Regeln zur Spekulationsfrist sind im Einkommensteuerrecht geregelt und im Einzelfall unterschiedlich. Klären Sie das bitte vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater. Wir können und dürfen dazu nicht beraten.
Was ist mein Haus in Schongau wert?
Den Wert bestimmen Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand und die aktuelle Nachfrage. Portalpreise sind Angebotspreise, keine erzielten Preise, und liegen oft daneben. Eine tragfähige Einschätzung entsteht vor Ort: Besichtigung, Bodenrichtwert, Vergleich mit ähnlichen Häusern in der Umgebung. Wir erstellen Ihnen diese Einschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Über den Autor
Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Er begleitet Eigentümer und Käufer persönlich beim Verkauf, Kauf und der Vermietung, mit regionaler Marktkenntnis rund um Murnau, den Staffelsee und den oberbayerischen Raum.
Was ist Ihr Haus in Schongau wert?
Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, fangen Sie mit einer verlässlichen Zahl an. Wir erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich, ohne dass Sie sich zu irgendetwas verpflichten.
So läuft es ab: Sie rufen an oder schreiben uns, wir vereinbaren einen Termin, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro. Beim Termin schauen wir uns das Haus an und gehen durch, welche Unterlagen schon da sind und welche noch fehlen. Danach gehen wir die Einschätzung mit Ihnen durch, transparent und nachvollziehbar, damit Sie jede Zahl einordnen können. Legen Sie nach Möglichkeit den Grundbuchauszug, die Wohnflächenberechnung und den Energieausweis bereit, falls vorhanden. Fehlt etwas, ist das kein Problem, wir sagen Ihnen, wo Sie es bekommen.
Für ein Erstgespräch besuchen Sie uns in der Kemmelallee 8 in Murnau, oder wir kommen zu Ihnen nach Hause, auch nach Schongau. Sie haben von Anfang bis Übergabe einen festen Ansprechpartner.
Rufen Sie an: 08841 6288095 oder 0162 4051030 (Mo–Fr 9–17 Uhr), schreiben Sie an info@jd-homes.de, oder nutzen Sie das Formular für Ihre kostenlose Immobilienbewertung. Lieber erst ein unverbindliches Gespräch? Erstgespräch im Büro oder bei Ihnen zu Hause.
Quellen
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau, BORIS Bayern — Zuständigkeit, Stichtage, Gebühr, Geschäftsstelle Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim. https://www.boris-bayern.de/gutachterausschuss/weilheim (abgerufen 08.09.2026)
- BORIS Bayern / Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern — Definition Bodenrichtwert, kostenfreier Betrachtungsdienst vs. gebührenpflichtige Einzelauskunft. https://www.boris-bayern.de/ (abgerufen 15.07.2026)
- Stadt Weilheim i.OB, Amtsblatt Nr. 11/2024 — Ermittlung der Bodenrichtwerte nach §§ 196, 199 BauGB i.V.m. BayGaV (veröffentlicht 21.05.2024)
- § 17 BeurkG — Grundsatz, Abs. 2a Satz 3. https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html (abgerufen 08.09.2026)
- § 873 BGB — Erwerb durch Einigung und Eintragung. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__873.html (abgerufen 08.09.2026)
- § 925 BGB — Auflassung. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__925.html (abgerufen 08.09.2026)
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html (abgerufen 08.09.2026)
- § 80 und § 79 GModG — Energieausweis: Ausstellung, Vorlage, Gültigkeitsdauer. Normtext: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html (abgerufen 15.07.2026; die Fundstelle wird weiterhin unter dem alten Kürzel GEG geführt)
- Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29.07.2026. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html (abgerufen 05.08.2026)
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz — Amtsgericht Weilheim, Gerichtsbezirk. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/weilheim/gerichtsbezirk.php (abgerufen 08.09.2026)
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz — Amtsgericht Weilheim, Grundbuchamt und Kontakt. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/weilheim/verfahren_05.php (abgerufen 08.09.2026)
- § 12 Grundbuchordnung — Einsicht in das Grundbuch. https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html (abgerufen 08.09.2026)
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Gutachterausschuss für Grundstückswerte — Grundstücksmarktbericht, Datengrundlage. https://www.weilheim-schongau.de/landratsamt/geschaeftsverteilungsplan/?GutachterausschussGrundstuecksmarktbericht=&view=org&orgid=f2eb4815-149c-47f3-94c9-9656ff4aa8ed (Stand 01/2026, abgerufen 08.09.2026)
- BORIS Bayern — Bestellliste Grundstücksmarktberichte Landkreis Weilheim-Schongau (Bestellgebühr Ausgabe 2025: 75,00 € für das PDF). https://www.boris-bayern.de/gutachterausschuss/weilheim (abgerufen 08.09.2026)
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege — Bayerischer Denkmal-Atlas (DenkmalAtlas 2.0, Online-Version der Bayerischen Denkmalliste; Suche nach Adresse, Denkmalnummer oder Koordinaten). https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/ (abgerufen 08.09.2026)
- § 656c und § 656d BGB — Maklerlohn bei Doppeltätigkeit, Vereinbarungen über die Maklerkosten. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656c.html (abgerufen 15.07.2026)
- Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, BGBl. I 2020 S. 1245 (in Kraft seit 23.12.2020)
Interne Verlinkungs-Vorschläge
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- Anchor: "Maklerprovision in Bayern" ? /ratgeber/maklerprovision-bayern
- Anchor: "kostenlose Immobilienbewertung" ? /verkaufen/ (Anfrage-Ziel, Pflicht)
- Anchor: "Erstgespräch im Büro oder bei Ihnen zu Hause" ? /kontakt/ (Anfrage-Ziel)
Bild-ALT-Vorschläge
- Hero-Bild: "Haus verkaufen in Schongau — Wohnhaus mit Garten im Landkreis Weilheim-Schongau"
- Schritt-Tabelle: "Ablauf beim Hausverkauf in Schongau in sieben Schritten"
- Checkliste: "Checkliste Unterlagen für den Hausverkauf in Schongau"
- Regional-Bild: "Blick auf die Altstadt von Schongau am Lech im Pfaffenwinkel"
- Behörden-Grafik: "Zuständige Ämter beim Hausverkauf in Schongau: Amtsgericht Weilheim, Landratsamt Weilheim-Schongau, Gutachterausschuss"
- Autorenbild: "Jonas Dotzer, IHK-geprüfter Immobilienmakler bei JD Homes Immobilien in Murnau"
Title & Meta (Ausgabe)
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"email": "info@jd-homes.de",
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"name": "Schongau"
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"name": "Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Schongau?",
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"text": "Sie benötigen mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne und Baugenehmigung, die Wohnflächenberechnung und einen gültigen Energieausweis. Dazu kommen Nachweise über Sanierungen. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge."
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"name": "Wer legt die Bodenrichtwerte für Schongau fest?",
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"text": "Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau mit Geschäftsstelle in Weilheim, nicht der Gutachterausschuss in Garmisch-Partenkirchen. Die Werte werden im Zwei-Jahres-Turnus zu den Stichtagen der geraden Jahre fortgeschrieben und lassen sich über bodenrichtwerte.bayern.de einsehen. Eine amtliche Einzelauskunft ist gebührenpflichtig."
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"name": "Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Notar?",
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"text": "Ja. Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung. Der Notar entwirft den Vertrag, beurkundet ihn und veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Er berät beide Seiten neutral. Vermarktung und Käuferprüfung gehören nicht zu seinen Aufgaben."
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"name": "Muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung vorliegen?",
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"text": "Ja. Nach § 80 Abs. 4 GModG ist der Energieausweis dem Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen. Er ist für zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 Satz 1). Kümmern Sie sich früh darum, denn die Erstellung braucht Vorlauf."
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"name": "Welches Grundbuchamt ist für Schongau zuständig?",
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"text": "Das Amtsgericht Weilheim i. OB. Es ist laut Bayerischer Justiz für alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau tätig; die frühere amtsgerichtliche Zweigstelle in Schongau wurde aufgelöst. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt die Grundbücher für die Grundstücke im Gerichtsbezirk. Anschrift: Alpenstraße 16, 82362 Weilheim (Stand: September 2026)."
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"name": "Fällt beim Verkauf meines Hauses Steuer an?",
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"text": "Das hängt davon ab, wie lange Sie die Immobilie besessen und ob Sie selbst darin gewohnt haben. Die Regeln zur Spekulationsfrist sind im Einkommensteuerrecht geregelt und im Einzelfall unterschiedlich. Klären Sie das bitte vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater."
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"name": "Was ist mein Haus in Schongau wert?",
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"text": "Den Wert bestimmen Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand und die aktuelle Nachfrage. Portalpreise sind Angebotspreise, keine erzielten Preise. Eine tragfähige Einschätzung entsteht vor Ort: Besichtigung, Bodenrichtwert, Vergleich mit ähnlichen Häusern in der Umgebung. JD Homes erstellt diese Einschätzung kostenfrei und unverbindlich."
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