Immobilien-ABC

Vom ersten Entwurf bis zur Schlüsselübergabe: Was ein Architekt leistet und was er kostet.

Als Architekt darf sich in Deutschland nur bezeichnen, wer ein abgeschlossenes Architekturstudium und eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann und als Mitglied in der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Architekten begleiten Bauvorhaben vom ersten Konzept bis zur fertigen Übergabe, verbinden gestalterisches mit technischem und baurechtlichem Fachwissen und vertreten dabei konsequent die Interessen des Bauherrn – gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber ausführenden Unternehmen.

Leistungsphasen: Was der Architekt wann tut

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Architektenleistung in neun aufeinander aufbauende Phasen. Sie beginnen mit der Grundlagenermittlung, in der Aufgabe und Rahmenbedingungen geklärt werden, und führen über Vor- und Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung: Erst in dieser Phase entstehen die Unterlagen, die für einen Bauantrag – etwa beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – eingereicht werden müssen. Nur bauvorlageberechtigte Architekten dürfen dabei als Entwurfsverfasser auftreten.

Die Ausführungsplanung übersetzt das Konzept in vollständige Werkpläne. Danach folgen Ausschreibung, Vergabe und schließlich die Objektüberwachung, in der der Architekt die Baustellenabläufe koordiniert, Qualität und Termine kontrolliert und Rechnungen der Handwerker prüft. Den Abschluss bildet die Objektbetreuung während der Gewährleistungsphase, in der Mängel dokumentiert und verfolgt werden. Einzelne Leistungsphasen lassen sich gesondert beauftragen – dazu später mehr.

Honorar: Was Architektenleistung kostet

Das Architektenhonorar berechnet sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone des Projekts (von I für einfache bis V für sehr anspruchsvolle Gebäude) und dem Umfang der beauftragten Phasen. Wohngebäude fallen in der Regel in Honorarzone III. Als grobe Orientierung gelten bei einem vollständig beauftragten Bürogebäude oder Wohnhaus häufig Honorare in einer Größenordnung von zehn bis zwölf Prozent der Baukosten – wobei die HOAI seit der Reform 2021 keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vorschreibt und Honorare damit stärker verhandelbar sind.

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit seinen überdurchschnittlich hohen Bodenrichtwerten und entsprechend aufwendigen Bauvorhaben kann der Gesamtaufwand eines Architekten erheblich ins Gewicht fallen – ist aber als professionelle Absicherung der oft größten Investition im Leben zu verstehen. Im Vertrag sollten Leistungsumfang, Honorar, Zahlungstermine und anfallende Nebenkosten (Reise, Kopien, Sonderleistungen) schriftlich klar geregelt sein.

Haftung und Vertragsgestaltung

Architekten haften für Planungsfehler, die zu Baumängeln führen, sowie für Mängel in der Bauüberwachung, sofern diese beauftragt wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Abnahme des Bauwerks. Kammermitglieder sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten – prüfen Sie dies vor Vertragsschluss.

Ein sorgfältig formulierter Architektenvertrag definiert den Leistungsumfang mit Bezug auf die HOAI-Phasen, legt Terminziele fest und regelt Kündigung sowie Haftungsfragen. Die Musterverträge der Bayerischen Architektenkammer bieten dafür eine praxiserprobte Grundlage.

Architekt oder Generalunternehmer?

Beide Modelle haben ihre Berechtigung, verteilen aber Kontrolle und Risiko sehr unterschiedlich. Wer einen Architekten separat mit Planung und Bauleitung beauftragt, behält maximale Transparenz über Kosten und Ausführungsqualität – übernimmt dafür aber auch das Kostenrisiko bei unvorhergesehenen Änderungen. Der Architekt wählt Handwerker nach fachlichen Kriterien aus und kontrolliert deren Arbeit unabhängig.

Ein Generalunternehmer bietet beides aus einer Hand zu einem Festpreis, was Kostensicherheit schafft, aber weniger Einblick in Einzelentscheidungen lässt. Wer diesen Weg wählt, sollte zumindest die Bauüberwachung durch einen unabhängigen Architekten sicherstellen – eine Investition, die teure Folgeschäden verlässlich verhindern kann.

Den richtigen Architekten finden

Das Online-Verzeichnis der Bayerischen Architektenkammer ermöglicht die gezielte Suche nach Fachrichtung, Spezialisierung und Region. Persönliche Empfehlungen und die Besichtigung bereits realisierter Projekte geben oft den aufschlussreichsten Eindruck von Arbeitsweise und Qualität. Im Erstgespräch sollten Referenzen, Honorarvorstellungen und – nicht zu unterschätzen – die persönliche Arbeitschemie geklärt werden.

Fragen Sie frühere Bauherren konkret nach Termintreue und Kosteneinhaltung. Ob kleines Büro mit persönlicher Betreuung oder größeres mit breiter Spezialisierung die bessere Wahl ist, hängt vom Projekt ab. Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Architekt Erfahrung mit dem geplanten Bautyp mitbringt – Neubau, Sanierung und Umbau stellen jeweils eigene Anforderungen. Gerade in einer Wachstumsregion wie dem Blauen Land, wo Bauvorhaben oft komplexe Gelände, Sichtachsen und kommunale Vorgaben berühren, lohnt sich die sorgfältige Auswahl.

Häufige Frage: Muss ich einen Architekten für alle neun Leistungsphasen beauftragen, oder kann ich nur Planung und Genehmigung in Auftrag geben?

Eine Teilbeauftragung ist möglich und gesetzlich zulässig. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Planungs- und Genehmigungsphasen (LPH 1–4) und übernehmen Ausschreibung sowie Bauleitung dann selbst oder vergeben sie anderweitig. Das spart Honorar, birgt aber erhebliche Risiken: Ohne fachkundige Bauüberwachung bleiben Ausführungsfehler häufig unentdeckt, bis sie kostspielige Mängel verursacht haben. Wer auf die Objektüberwachung durch den planenden Architekten verzichtet, sollte zumindest einen anderen baukundigen Fachmann mit dieser Aufgabe betrauen.

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