Immobilien-ABC

Schutz für das entstehende Bauwerk – von der ersten Schaufel bis zur Abnahme

Wer baut, trägt erhebliche finanzielle Verantwortung – lange bevor das Gebäude fertiggestellt ist. Die Bauleistungsversicherung sichert das im Bau befindliche Objekt sowie bereits eingebaute Materialien und Bauteile gegen unvorhergesehene Schäden ab. Sie greift ab dem ersten Bautag und endet in der Regel mit der förmlichen Abnahme des Bauwerks.

Was die Versicherung abdeckt

Das Kernprinzip der Bauleistungsversicherung ist die Absicherung gegen Schäden, die weder geplant noch vermeidbar waren. Dazu zählen Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder Erdrutsch – Risiken, die gerade im Alpenvorland rund um Murnau und den Landkreis Garmisch-Partenkirchen nicht zu unterschätzen sind. Starkniederschläge und Hanglagen erhöhen die Gefahr von Bodenbewegungen und Überschwemmungen spürbar.

Darüber hinaus sind Schäden durch Vandalismus sowie der Diebstahl fest eingebauter Bauteile mitversichert. Auch Fehler in der handwerklichen Ausführung oder unbekannte Eigenschaften des Baugrunds – etwa ein unentdeckter Weichschichten-Bereich – können zu versicherten Schadensereignissen führen, sofern ein konkreter Sachschaden entsteht.

Was außerhalb des Versicherungsschutzes liegt

Nicht jeder Schaden am Bau löst einen Versicherungsanspruch aus. Typische Ausschlüsse betreffen normale Witterungseinflüsse wie Regen, der in ein noch offenes Rohbaugeschoss eindringt – das gilt als baubedingtes Risiko, nicht als unvorhergesehenes Ereignis. Ebenfalls nicht gedeckt sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer selbst sowie reine Mängelbeseitigungskosten, die ohne zusätzlichen Sachschaden entstehen. Werkzeug und lose gelagertes Baumaterial auf der Baustelle fallen grundsätzlich nicht unter den Schutz der Bauleistungsversicherung – dafür gibt es gesonderte Produkte.

Prämien und Versicherungssumme

Die Einmalprämie wird üblicherweise als prozentualer Anteil der Bausumme berechnet und liegt je nach Versicherer und Risikolage im unteren einstelligen Promillebereich der Gesamtbausumme. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme exakt der geplanten Bausumme entspricht. Eine Unterversicherung führt im Schadensfall zur anteiligen Kürzung der Entschädigung – ein vermeidbares Risiko, das in der Praxis dennoch häufig vorkommt. Bei den meisten Policen ist eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbart.

Abschluss und praktische Hinweise

Die Bauleistungsversicherung muss zwingend vor Baubeginn abgeschlossen sein, da rückwirkender Versicherungsschutz nicht möglich ist. Als Versicherungsnehmer tritt entweder der Bauherr direkt auf oder – bei schlüsselfertiger Errichtung – der Generalunternehmer. In der Praxis empfiehlt sich die Kombination mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Wer im Schadensfall die Erstattung nicht gefährden will, sollte Schäden unmittelbar dokumentieren und dem Versicherer ohne Verzug melden.

Kostenlose Marktpreisanalyse

Was ist Ihre Immobilie wert?

In wenigen Minuten online, unverbindlich und kostenfrei.

Jetzt Wert ermitteln →
Ihr direkter Draht

Fragen zu Ihrer Immobilie?

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung.