Immobilien-ABC

Zwei eigenständige Häuser, eine gemeinsame Wand – wirtschaftlich bauen mit eigener Adresse

Ein Doppelhaus besteht aus zwei baulich miteinander verbundenen Wohneinheiten, die über eine gemeinsame Gebäudewand an der Grundstücksgrenze zusammenhängen, rechtlich jedoch vollkommen eigenständig sind. Jede Hälfte steht auf einem separaten Grundstück, ist im Grundbuch einzeln eingetragen und verfügt über alle eigenen Hausanschlüsse. Gegenüber einem freistehenden Einfamilienhaus lassen sich durch die geteilte Außenwand sowohl die Bau- als auch die laufenden Energiekosten spürbar reduzieren – bei deutlich mehr Privatsphäre als im Reihenhausverbund.

Bauliche Merkmale und technische Anforderungen

Die Trennwand zwischen beiden Hälften ist eine tragende Konstruktion aus Mauerwerk oder Beton und erfüllt gleichzeitig zwei zentrale Funktionen: Sie muss den erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 standhalten – mindestens 57 Dezibel Luftschalldämmung sind im Geschosswohnungsbau üblich – und als Brandwand mit einem Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten (F90) ausgeführt sein. Die Wand verläuft exakt auf der Grundstücksgrenze.

Trotz der baulichen Verbindung sind beide Haushälften vollständig autark: getrennte Zähler für Strom, Wasser und Gas, eine eigene Heizungsanlage sowie ein eigenständiger Gartenteil gehören zum Standard. Lediglich die Grenzmauer selbst ist beiden Eigentümern gemeinschaftlich zuzurechnen – jeder Eigentümer hält gleichsam die zur eigenen Seite gehörige Hälfte.

Gestaltungsmöglichkeiten

Klassische Doppelhäuser sind spiegelbildlich aufgebaut: identische Grundrisse, gleiche Fassaden, Eingänge jeweils links und rechts. Diese Symmetrie spart Planungs- und Baukosten, weil Bauteile und Schablonen gespiegelt verwendet werden können – eine in Neubaugebieten verbreitete Lösung.

Daneben hat sich die asymmetrische Variante etabliert, bei der die beiden Hälften in Kubatur, Fassadengestaltung oder Eingangsposition voneinander abweichen. Noch mehr Eigenständigkeit bietet das versetzte Doppelhaus: Eine Hälfte ist gegenüber der anderen nach vorne oder hinten verschoben, was eine bessere Besonnung beider Gartenbereiche ermöglicht und die akustische sowie optische Trennung verbessert. Gerade in den hügeligen Lagen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, wo Hangsituationen und Südausrichtung eine wichtige Rolle spielen, ist dieser Ansatz architektonisch und funktional besonders attraktiv.

Wirtschaftlichkeit und Kosten

Der wesentliche Kostenvorteil liegt in der eingesparten Außenwand: Da eine Gebäudeseite vollständig entfällt, sinken sowohl die Rohbauleistungen als auch der Wärmeverlust im Betrieb. Die Heizkosten liegen erfahrungsgemäß um etwa 10 bis 20 Prozent unter denen eines vergleichbaren freistehenden Hauses. Zusätzlich kommt in der Regel ein geringerer Grundstücksbedarf zum Tragen, weil ein Doppelhaus auch auf einem mittelgroßen Grundstück von etwa 400 bis 800 Quadratmetern sinnvoll realisiert werden lässt.

Beim Erwerb einer bestehenden Doppelhaushälfte in der Region sind neben dem Kaufpreis die üblichen Erwerbsnebenkosten einzukalkulieren: die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent und ist damit der niedrigste Satz bundesweit, hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie – soweit ein Makler eingeschaltet ist – die ortsübliche Provision von je 3,57 Prozent inkl. MwSt. für Käufer und Verkäufer.

Rechtliche Besonderheiten

Da die Grenzwand beiden Eigentümern gemeinschaftlich gehört, sind für Eingriffe in diese Konstruktion – Durchbrüche, Verankerungen, Sanierungsmaßnahmen – stets beide Parteien einzubeziehen. Einseitige Veränderungen sind unzulässig. Häufig wird eine sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen, die die gegenseitige Duldungspflicht und die Zugangsmöglichkeiten zum Nachbargrundstück für Reparaturarbeiten sichert.

An den drei freistehenden Außenseiten sind die üblichen Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung einzuhalten. Streitigkeiten entstehen in der Praxis am häufigsten rund um Lärmübertragungen bei unzureichendem Schallschutz sowie bei fälligen Sanierungsmaßnahmen an der gemeinsamen Wand, für die eine Einigung beider Seiten zwingend erforderlich ist. Wer eine Doppelhaushälfte kauft, sollte daher im Vorfeld prüfen, ob bestehende Vereinbarungen zwischen den Eigentümern schriftlich fixiert und im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis gesichert sind.

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