Immobilien-ABC

Der offene Darlehensbetrag – Dreh- und Angelpunkt jeder Anschlussfinanzierung

Als Restschuld bezeichnet man den Betrag, der von einem Hypothekendarlehen zu einem bestimmten Stichtag noch nicht zurückgezahlt wurde. Besondere Bedeutung kommt ihr am Ende der Zinsbindungsfrist zu: Hier bildet sie die Grundlage für die gesamte weitere Finanzierungsplanung. Je niedriger die Restschuld zu diesem Zeitpunkt ausfällt, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen einer Folgefinanzierung.

Wie die Restschuld entsteht und sinkt

Mit jeder Tilgungsrate verringert sich die Restschuld schrittweise – und damit auch die Zinsbelastung, da Zinsen stets auf den jeweils noch offenen Betrag berechnet werden. Der Entschuldungsprozess beschleunigt sich dadurch mit der Zeit von selbst, weil ein wachsender Anteil jeder Rate in die Tilgung fließt statt in die Zinsen.

Die anfängliche Tilgungshöhe bestimmt maßgeblich, wie hoch die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung noch ist. Bei einem Prozent Anfangstilgung dauert die vollständige Rückzahlung oft mehrere Jahrzehnte; bei zwei Prozent gilt als branchenüblicher Mittelweg. Wer drei oder vier Prozent ansetzt, verkürzt die Laufzeit deutlich und reduziert die Gesamtzinsbelastung erheblich. Ergänzend dazu ermöglichen vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte, freie Liquidität – etwa aus einer Erbschaft oder einer Bonuszahlung – direkt in die Schuldentilgung zu lenken und die Restschuld außerplanmäßig zu senken.

Beleihungsauslauf: Was die Restschuld über Ihre Konditionenverhandlung sagt

Das Verhältnis von Restschuld zum aktuellen Verkehrswert der Immobilie – der sogenannte Beleihungsauslauf – ist für Banken ein zentrales Risikomaß. Liegt er unter 60 Prozent, gewähren die meisten Kreditinstitute ihre besten Zinssätze. Bis etwa 80 Prozent sind Standardkonditionen üblich; darüber hinaus sind Risikoaufschläge möglich.

Im Alpenvorland rund um den Staffelsee und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind Immobilienwerte in gefragten Lagen mit Bergblick oder Seenähe in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Das wirkt sich positiv auf den Beleihungsauslauf aus: Wer vor einigen Jahren zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis finanziert hat, kann heute trotz noch bestehender Restschuld einen komfortablen Beleihungsauslauf vorweisen – und entsprechend günstige Anschlusskonditionen verhandeln.

Optionen am Ende der Zinsbindung

Ist die Zinsbindungsfrist ausgelaufen, stehen grundsätzlich drei Wege offen. Die einfachste Lösung ist die Prolongation – also die Verlängerung des Darlehens bei der bisherigen Bank. Das spart den administrativen Aufwand einer Grundschuldübertragung, führt aber nicht zwingend zu den günstigsten Konditionen.

Wer den Markt vergleicht, entscheidet sich häufig für eine Umschuldung zu einem anderen Anbieter. Dabei wird die bestehende Grundschuld abgetreten, was mit überschaubaren Kosten verbunden ist; ein spürbarer Zinsvorteil macht diesen Aufwand jedoch rasch wett. Als dritte Möglichkeit kommt die vollständige Ablösung der Restschuld in Betracht – etwa durch angespartes Eigenkapital oder einen fälligen Lebensversicherungsvertrag.

Forward-Darlehen und das gesetzliche Sonderkündigungsrecht

Wer absehen kann, dass das Zinsniveau steigen wird, kann die aktuellen Konditionen bereits Monate im Voraus sichern. Ein Forward-Darlehen lässt sich bis zu mehrere Jahre vor dem Ende der Zinsbindung vereinbaren; der Preis dafür ist ein monatlicher Zinsaufschlag für die Vorlaufzeit. In einem Umfeld steigender Zinsen kann diese Absicherung die Mehrkosten deutlich überwiegen.

Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer sieht § 489 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht vor: Spätestens zehn Jahre nach vollständiger Valutierung des Darlehens kann jeder Darlehensnehmer mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Auch wer eine 15- oder 20-jährige Zinsbindung vereinbart hat, behält so die Möglichkeit, bei günstiger Marktlage auf bessere Konditionen zu wechseln.

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