Immobilien-ABC

Wann Zinsen auf verspätete Zahlungen entstehen – und was das für Immobilienkäufer und Mieter bedeutet

Wer eine fällige Geldforderung nicht pünktlich begleicht, schuldet dem Gläubiger automatisch Verzugszinsen – geregelt in § 288 BGB. Der Zinssatz orientiert sich am halbjährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz: Bei Geschäften zwischen Verbrauchern erhöht sich dieser um fünf Prozentpunkte, bei Handelsgeschäften zwischen Unternehmern um neun Prozentpunkte. Einen gesonderten Vertrag oder eine individuelle Vereinbarung braucht es dafür nicht.

Wann der Verzug eintritt

Voraussetzung ist zunächst, dass die Forderung überhaupt fällig ist. Für den Eintritt des Verzugs genügt dann in vielen Fällen eine Mahnung – also eine klare Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Zwei Ausnahmen machen die Mahnung entbehrlich: Wurde ein konkretes Zahlungsdatum vertraglich vereinbart, tritt der Verzug automatisch mit dessen Ablauf ein. Dasselbe gilt, wenn der Schuldner eine Rechnung mit einem entsprechenden Hinweis erhalten hat und 30 Tage nach Fälligkeit verstreichen lässt, ohne zu zahlen.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die wirtschaftliche Dimension: Bei einer offenen Forderung von 10.000 Euro und einem aktuellen Basiszinssatz ergibt sich für ein Verbrauchergeschäft ein Gesamtzinssatz von etwas über acht Prozent pro Jahr – das entspricht mehr als zwei Euro Verzugszinsen pro Tag, allein für diesen Betrag.

Verzugszinsen beim Immobilienkauf

Gerade im hochpreisigen Segment rund um Murnau am Staffelsee oder im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo Kaufpreise für Einfamilienhäuser oder Seegrundstücke schnell in den siebenstelligen Bereich reichen, können Verzugszinsen erhebliche Summen ausmachen. Die Kaufpreisfälligkeit tritt üblicherweise dann ein, wenn der Notar dem Käufer mitteilt, dass alle lastenfreistellenden Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Genehmigungen erteilt sind.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht innerhalb der in dieser Fälligkeitsmitteilung gesetzten Frist, gerät er in Verzug. Neben den gesetzlichen Verzugszinsen kann der Verkäufer zusätzlich Schadensersatz geltend machen – etwa für entgangene Kapitalnutzung oder entstandene Finanzierungskosten. Bei erheblichem Zahlungsverzug steht dem Verkäufer nach einer erfolglosen Nachfristsetzung sogar ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Wer seine Finanzierungszusage erst nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung einholt, riskiert daher nicht nur Mehrkosten, sondern im schlimmsten Fall das gesamte Geschäft.

Verzugszinsen im Mietverhältnis

Im Mietrecht ist der Fälligkeitszeitpunkt gesetzlich klar definiert: Miete muss spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats beim Vermieter eingegangen sein (§ 556b BGB). Da es sich um ein festes Kalenderdatum handelt, gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug, sobald diese Frist verstreicht. Das gilt ebenso für Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung.

Häufen sich die Mietrückstände auf einen Betrag von zwei Monatsmieten auf, hat der Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 543 BGB). Verzugszinsen kommen dabei noch oben drauf. Mieter tun gut daran, einen Dauerauftrag einzurichten – und bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch mit dem Vermieter rechtzeitig zu suchen, um eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.

Durchsetzung und Verjährung

Um Verzugszinsen geltend zu machen, muss der Gläubiger sie ausdrücklich und beziffert einfordern. Im Streitfall ist der Zugang der Mahnung nachzuweisen – empfehlenswert ist daher stets der Versand per Einschreiben. Lässt sich die Forderung außergerichtlich nicht klären, stehen der Mahnbescheid oder eine Leistungsklage als rechtliche Mittel zur Verfügung. Zu beachten ist dabei: Zinseszinsen – also Zinsen auf bereits aufgelaufene Verzugszinsen – sind nach § 289 BGB grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Verzugszinsansprüche beträgt drei Jahre.

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