Immobilien-ABC

Forderungsabtretung ohne Zustimmung des Schuldners – ein zentrales Instrument der Immobilienfinanzierung

Als Zession bezeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger – dem Zedenten – auf einen neuen Gläubiger, den Zessionar. Entscheidend dabei: Die Zustimmung des Schuldners ist dafür nicht erforderlich. Für Kreditnehmer, Bauträger und Banken spielt die Zession eine wichtige Rolle, weil sie Finanzierungen absichert, den Verkauf von Forderungen ermöglicht und bei Projektentwicklungen die Vorfinanzierung sicherstellt.

Rechtliche Grundlagen

Die §§ 398 bis 413 BGB bilden den gesetzlichen Rahmen für die Forderungsabtretung. Für das Zustandekommen genügt ein Abtretungsvertrag zwischen Zedent und Zessionar – die Form ist grundsätzlich frei, wobei Schriftform aus Nachweisgründen empfehlenswert ist. Mit der Abtretung gehen alle mit der Forderung verbundenen Sicherheiten auf den Zessionar über, darunter etwa Bürgschaften. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger dieselben Einwendungen entgegenhalten, die ihm gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger zugestanden hätten. Enthält der zugrundeliegende Vertrag ein wirksames Abtretungsverbot, scheidet eine Zession aus.

Sicherungszession und Bauträgerfinanzierung

Besonders verbreitet ist die Zession als Kreditsicherungsmittel: Ein Bauträger tritt künftige Kaufpreisforderungen aus Wohnungsverkäufen an seine finanzierende Bank ab. Die Bank erhält damit Zugriff auf diese Forderungen, sobald der Kredit nicht mehr bedient wird – im laufenden Betrieb zieht weiterhin der Bauträger die Zahlungen ein. Eine Treuhandvereinbarung regelt dabei genau, wann und in welchem Umfang die Bank aktiv werden darf. Nach vollständiger Kreditrückzahlung gehen die Forderungen im Wege der Rückzession wieder an den Bauträger zurück. Gerade im Alpenvorland, wo Bauträgerprojekte mit Blick auf den Staffelsee oder in Lagen rund um Murnau teils erhebliche Vorfinanzierungsvolumina erfordern, ist dieses Instrument in der Praxis fest etabliert.

Globalzession bei Unternehmensfinanzierungen

Bei der Globalzession überträgt ein Unternehmen sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen pauschal an eine Bank. Solange der Kreditvertrag ordnungsgemäß erfüllt wird, darf das Unternehmen die Forderungen weiterhin selbst einziehen. Im Zahlungsausfall legt die Bank die Abtretung offen und zieht die Forderungen direkt ein. Mit diesem Sicherungsmittel sind Risiken verbunden: Eine Übersicherung – wenn der Wert der abgetretenen Forderungen das Kreditvolumen deutlich übersteigt – kann rechtlich angreifbar sein. Zudem schränkt die Globalzession die unternehmerische Bewegungsfreiheit ein, und Geschäftspartner erfahren bei einer Offenlegung von möglichen Liquiditätsproblemen. In Insolvenznähe droht außerdem die Anfechtung der Zession.

Zession in der privaten Baufinanzierung

Für private Immobilienkäufer begegnet die Zession vor allem in zwei Konstellationen. Erstens treten Eigentümer im Rahmen der Baufinanzierung ihre Ansprüche aus der Gebäudeversicherung an die finanzierende Bank ab. Im Schadenfall zahlt die Versicherung dann unmittelbar an die Bank, die das Geld für den Wiederaufbau oder die Kreditrückzahlung verwendet. Zweitens kennen viele Kreditnehmer die Situation, dass ihr Darlehen im Rahmen eines Kreditportfolioverkaufs an ein anderes Institut abgetreten wird. In diesem Fall müssen Sie über den Gläubigerwechsel informiert werden; die vertraglichen Konditionen – einschließlich vereinbarter Sondertilgungsrechte – bleiben dabei unberührt. Zahlen Sie nach einer nachgewiesenen Abtretung noch an den alten Gläubiger, sind Sie von Ihrer Zahlungspflicht nur dann befreit, wenn Sie von der Abtretung keine Kenntnis hatten.

Mietforderungen und Verbraucherschutz

Auch Mietforderungen lassen sich wirksam abtreten, etwa an Inkassounternehmen. Nach einer ordnungsgemäßen Mitteilung über die Abtretung ist der Mieter verpflichtet, seine Miete an den Zessionar zu zahlen. Einwendungen, die gegenüber dem bisherigen Vermieter bestanden – etwa ein Recht auf Mietminderung –, bleiben jedoch vollumfänglich erhalten. Erhalten Sie als Mieter eine solche Mitteilung, sollten Sie die Legitimation des Zessionars prüfen und sich die Abtretungsurkunde vorlegen lassen, bevor Sie Zahlungen umleiten.

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