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Bodenrichtwert Murnau abrufen: So kommen Sie an den Wert

Kurz gesagt:

  • Zuständig für den Bodenrichtwert in Murnau ist der Gutachterausschuss beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, nicht die Gemeinde.
  • Zwei Wege, zwei Preise: die kostenfreie Kartenansicht des Freistaats und die amtliche Auskunft für 30 Euro je Richtwert.
  • Der Antrag braucht vier Angaben. Ohne die Rechnungsadresse bleibt er liegen.
  • Der Bodenrichtwert gilt laut Gesetz für ein unbebautes, gedachtes Grundstück. Ihr Haus mit Seeblick kommt darin nicht vor.
  • Auch hier steht keine €/m²-Zahl für Murnau. Warum, erklären wir gleich im ersten Abschnitt.

Wer den Bodenrichtwert für Murnau sucht, landet nach zwei Klicks meist auf einem Immobilienportal, das große Überschriften macht und dann „?? € / m²" anzeigt. Ich habe das im August 2026 selbst durchgespielt: Auf den Portalseiten, die ich mir für Murnau am Staffelsee angesehen habe, stand keine einzige Zahl. Ein Portal vertröstet auf spätere Daten. Das ist ärgerlich, wenn Sie gerade überlegen, ob sich ein Verkauf lohnt.

Eine Zahl finden Sie auch hier nicht, und das hat Gründe, die ich Ihnen gleich erkläre. Was Sie hier finden: den amtlichen Weg zu Ihrer Zahl, mit Zuständigkeit, Gebühren und dem, was im Antrag stehen muss. Der Weg ist nicht kompliziert, er wird nur nirgends erklärt. Also hier.

Warum die Suche so oft ins Leere läuft

Dafür gibt es zwei Gründe.

  • Die Daten sind kostenpflichtig. Bodenrichtwerte liegen nicht frei herum. Sie werden von einer Behörde ermittelt und gegen Gebühr herausgegeben, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen für 30 Euro je Richtwert. Wer sie weiterverwenden will, muss sie also erst einkaufen. Meine Vermutung, warum kleine Gemeinden dabei durchs Raster fallen: Für eine Marktgemeinde in Murnaus Größe rechnet sich das für einen bundesweiten Anbieter kaum. Das Feld bleibt leer, die Seite geht trotzdem online, und Sie klicken sich durch eine Fragezeichen-Kachel.
  • Bodenrichtwert und Grundstückspreis werden verwechselt. Die Angebotspreise, die Immobilienportale ausweisen, sind das, was Verkäufer aufrufen. Der Bodenrichtwert dagegen kommt aus tatsächlich beurkundeten Kaufverträgen. Das sind zwei verschiedene Zahlen, die unter derselben Überschrift landen.

Bleibt die Frage, wer die verlässliche Zahl überhaupt hat.

Wer den Bodenrichtwert für Murnau festlegt

Nicht die Marktgemeinde Murnau. Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, dessen Bodenrichtwert-Seite Verfahren und Gebühren aufführt. Die Gemeinde selbst schreibt auf ihrer Seite nur: „Im Vollzug des § 196 BauGB ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen flächendeckend Bodenrichtwerte." Danach folgt eine Telefonnummer. Konkrete Werte finden Sie dort nicht. Die Gemeinde ist dafür schlicht nicht zuständig.

Der Ausschuss ist ein unabhängiges Gremium. Er führt die Kaufpreissammlung des Landkreises, also die Auswertung aller notariell beurkundeten Verkäufe, und leitet daraus die Bodenrichtwerte ab. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen passiert das nach eigener Angabe „bereits seit 1963 regelmäßig". Das ist länger, als es die meisten Immobilienportale gibt, und es ist der Grund, warum diese Daten belastbar sind.

Was der Bodenrichtwert ist, definiert das Landratsamt so: „Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen." Das Wort, auf das es ankommt, steht in der Mitte: durchschnittlich.

Und Sie haben ein Recht darauf. § 196 Absatz 3 BauGB ist da erfreulich knapp: „Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen." Sie müssen kein berechtigtes Interesse darlegen, keinen Eigentumsnachweis vorlegen und nicht begründen, warum Sie fragen.

Bleibt die Frage, wie Sie an die Zahl kommen. Dafür gibt es zwei Wege mit sehr unterschiedlichen Preisen.

Zwei Wege, zwei Preise

In den Ratgebern, die ich dafür durchgesehen habe, landen zwei völlig verschiedene Portale unter derselben Überschrift „kostenlos". Das stimmt so nicht, und es kostet Eigentümer in Murnau bares Geld.

Kartenportal des Freistaats Amtliche Auskunft über BORIS-Bayern
Adresse die kostenfreie Karte des Freistaats unter bodenrichtwerte.bayern.de (leitet auf den BayernAtlas) boris-bayern.de
Kosten Werte ab Stichtag 01.01.2024 stehen dort laut BORIS-Bayern „großteils kostenfrei" zur Verfügung 30 Euro je Richtwert im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Was Sie bekommen Kartenansicht mit den Bodenrichtwertzonen und dem zuständigen Gutachterausschuss amtliche Auskunft, verwendbar gegenüber Bank, Finanzamt, Notar
Konto nötig? nein ja, das Konto selbst ist kostenfrei
Verfügbare Stichtage ab 01.01.2024 online ab dem Stichtag 31.12.2008
Sinnvoll für einen ersten Eindruck, in welcher Zone Ihr Grundstück liegt alles, was Sie belegen müssen

Das Wort „großteils" in der zweiten Zeile ist kein Füllwort. Die Gutachterausschüsse in Bayern entscheiden selbst, was sie in der kostenfreien Karte zeigen. bodenrichtwerte.bayern.de leitet inzwischen auf den BayernAtlas weiter, eine Kartenanwendung, deren Inhalt sich erst beim Anklicken einer Zone aufbaut. Ob der Bodenrichtwert für Murnau dort frei hinterlegt ist, sehen Sie deshalb erst in der Karte selbst. Rechnen Sie nicht fest damit. Wie eine vollständige Wertermittlung abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Immobilienbewertung in Murnau.

So kommen Sie über BORIS-Bayern an die amtliche Auskunft:

  1. Auf boris-bayern.de ein Benutzerkonto anlegen. Das Konto selbst ist kostenfrei.
  2. Zwischen Einzelauskunft und Dauerabonnement wählen. Für einen einzelnen Verkauf ist die Einzelauskunft der richtige Weg.
  3. Den gewünschten Gutachterausschuss und den Stichtag auswählen.
  4. Die Auskunft bestellen und bezahlen. Erworbene Einzelauskünfte werden laut Betreiber „sofort dem eingerichteten Benutzerkonto gutgeschrieben".
  5. Mit demselben Konto können Sie später „Daten von allen hier bei BORIS-Bayern vertretenen Gutachterausschüssen erwerben", falls Sie Grundstücke in mehreren Landkreisen haben.

Alternativ schreiben Sie direkt an die Geschäftsstelle. Gleicher Preis, 30 Euro pro Grundstück und Stichtag. Der Weg lohnt sich, wenn Ihr Fall Rückfragen aufwirft, etwa bei einem Grundstück, das an einer Zonengrenze liegt. Eine Bearbeitungsfrist gibt die Geschäftsstelle nicht öffentlich an. Dass sie einen Dringlichkeitszuschlag für Eilanträge erhebt, spricht dafür, dass der Regelweg einige Tage dauert.

Kurzfazit: Die kostenfreie Karte zeigt Ihnen die Zone. Sobald ein Dritter die Zahl akzeptieren soll, brauchen Sie die amtliche Version für 30 Euro. Welche vier Angaben der Antrag dafür braucht, steht im nächsten Abschnitt.

Checkliste: die Auskunft beantragen

Die Geschäftsstelle formuliert es unmissverständlich: Bodenrichtwertauskünfte erfolgen „grundsätzlich nur in schriftlicher Form". Ein Anruf klärt Rückfragen, ersetzt aber den Antrag nicht.

Das muss im Antrag stehen

  • [ ] Flurstücknummer oder alternativ Straße mit Hausnummer
  • [ ] Gemarkung (im Kernort Murnau; bei Ortsteilen kann eine eigene Gemarkung eingetragen sein)
  • [ ] Stichtag, für den Sie den Wert brauchen
  • [ ] Rechnungsadresse. Ohne sie kann die Geschäftsstelle den Antrag nicht bearbeiten

Flurstücknummer und Gemarkung stehen im Bestandsverzeichnis Ihres Grundbuchauszugs, ganz oben. Welche Gemarkung für Ihr Grundstück gilt, lesen Sie genau dort ab. Bei Ortsteilen weicht sie mitunter von „Murnau" ab, deshalb sollten Sie sie abschreiben statt zu raten.

Falls der Grundbuchauszug gerade nicht greifbar ist: Dieselben Angaben finden Sie in Ihrem Kaufvertrag und in der Regel auch im Grundsteuerbescheid. Und wenn Sie gar nichts davon zur Hand haben, reicht im Regelfall die Adresse. Nur an einer Zonengrenze reicht sie eben nicht.

Muster für die E-Mail an die Geschäftsstelle

Empfänger: gutachterausschuss@lra-gap.de. Diesen Text können Sie übernehmen und die vier Angaben ersetzen:

Betreff: Antrag auf Bodenrichtwertauskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Bodenrichtwertauskunft für folgendes Grundstück:
Gemarkung: [Gemarkung] · Flurstücknummer: [Nummer] · alternativ Adresse: [Straße, Hausnummer, 82418 Murnau]
Stichtag: [z. B. 01.01.2024]

Die Rechnung senden Sie bitte an: [Name, Straße, PLZ, Ort]

Mit freundlichen Grüßen

Welchen Stichtag brauchen Sie?

Diese Frage entscheidet über das Ergebnis, und sie wird beim ersten Antrag am häufigsten falsch beantwortet. Über BORIS-Bayern sind Werte ab dem Stichtag 31.12.2008 abrufbar, Sie haben also die Wahl.

  • Sie wollen verkaufen. Nehmen Sie den aktuellsten verfügbaren Stichtag.
  • Erbfall. Hier zählt in der Regel der Wert zum Todestag, nicht der heutige. Welcher Stichtag steuerlich maßgeblich ist, klärt Ihr Steuerberater oder der Notar. Bestellen Sie nicht auf Verdacht, sonst zahlen Sie 30 Euro zweimal.
  • Scheidung oder Schenkung. Auch hier kommt es auf einen zurückliegenden Datumsbezug an, der sich aus dem jeweiligen Verfahren ergibt. Fragen Sie vorher bei Ihrem Anwalt oder Notar nach, welches Datum gebraucht wird.

Ein praktischer Hinweis für Grundstücke nahe einer Zonengrenze: Geben Sie hier unbedingt die Flurstücknummer an und nicht nur die Adresse. Nur so kann die Geschäftsstelle Ihr Grundstück eindeutig einer Zone zuordnen.

So läuft das in der Praxis ab: Grundbuchauszug heraussuchen, Gemarkung und Flurstücknummer aus dem Bestandsverzeichnis notieren, kurz bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen „Ist der Stichtag 01.01.2026 für die Gemarkung Murnau bereits abrufbar?", dann die E-Mail schicken. Eine Bearbeitungsfrist nennt die Geschäftsstelle nicht öffentlich, planen Sie also Puffer ein, wenn ein Notartermin ansteht.

Und dann stehen Sie vor der eigentlichen Frage. Wenn Ihr Grundstück am Hang liegt, mit Blick Richtung See: Die Zone weiß davon nichts.

Gebühren beim Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen

Leistung Gebühr
Auskunft pro Grundstück und Stichtag 30 Euro
Bodenrichtwertliste mit Kartenteil, Marktgemeinde Murnau 70 Euro
Bodenrichtwertliste mit Kartenteil, sonstige Gemeinde 50 Euro
Landkreisliste Bauland mit Kartenteil (22 Gemeinden) 500 Euro
Landkreisliste land- und forstwirtschaftliche Flächen 60 Euro
Dringlichkeitszuschlag bei Eilantrag 20 Euro

(Gebührenstand August 2026, nach Angaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.)

Murnau steht in dieser Gebührenordnung namentlich, zusammen mit Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau. Für alle übrigen Gemeinden im Landkreis kostet dieselbe Liste 50 Euro. Das ist ein kleiner, aber aufschlussreicher Hinweis: Der Gutachterausschuss stuft Murnau bei den vier größeren Orten des Landkreises ein, deren Bodenrichtwertunterlagen umfangreicher ausfallen. Wer hier verkauft, sollte deshalb nicht von „dem einen" Bodenrichtwert für Murnau ausgehen. Die Liste für 70 Euro ist interessant, wenn Sie mehrere Grundstücke im Ort haben oder wissen wollen, wie sich die Zonen im Gemeindegebiet zueinander verhalten. Für ein einzelnes Haus ist sie überdimensioniert, da sind Sie mit den 30 Euro besser bedient.

Die Landkreisliste für 500 Euro nenne ich der Vollständigkeit halber. Für einen privaten Eigentümer ist sie in aller Regel nicht nötig.

Kontakt Geschäftsstelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen, gutachterausschuss@lra-gap.de, Telefon 08821 751-247. (Angaben Stand August 2026.)

Kurzfazit: Für ein einzelnes Grundstück reichen 30 Euro. Die 70-Euro-Liste lohnt nur, wenn Sie mehrere Lagen in Murnau vergleichen wollen, und der Antrag muss schriftlich kommen.

Was in der Auskunft tatsächlich steht

Viele rechnen mit einer einzigen Zahl auf einem Blatt. Es ist etwas mehr, und die Zusatzangaben sind der eigentlich nützliche Teil. § 196 Absatz 1 BauGB schreibt vor, was dargestellt werden muss:

  • Der Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter, bezogen auf das Bodenrichtwertgrundstück der Zone.
  • Der Entwicklungszustand. Die Lagewerte sind „unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln". Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land sind verschiedene Dinge mit sehr verschiedenen Werten.
  • Art und Maß der Nutzung. Die Richtwertzonen umfassen Gebiete, „die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen".
  • Die wertbeeinflussenden Merkmale. Wörtlich: „Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen."

Der letzte Punkt entscheidet darüber, ob Sie mit der Auskunft etwas anfangen können. Erst wenn Sie wissen, welches gedachte Grundstück der Zone zugrunde liegt, können Sie Ihr eigenes damit vergleichen. Weicht Ihr Grundstück in Zuschnitt, Größe oder Bebaubarkeit davon ab, ist der Richtwert für Sie nur ein grober Anhaltspunkt.

Ein Satz aus demselben Absatz wird dabei regelmäßig übersehen und ist für Hauseigentümer der wichtigste: „In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre." Ihr Haus ist in dieser Zahl also ausdrücklich nicht enthalten.

Kurzfazit: Sie kaufen nicht nur eine Zahl, sondern auch die Beschreibung des Grundstücks, auf das sie sich bezieht. Ohne diese Beschreibung ist die Zahl kaum zu gebrauchen. Was sie am Staffelsee trotzdem nicht abbildet, sehen Sie im nächsten Abschnitt.

Was der Bodenrichtwert am Staffelsee nicht verrät

Diesen Teil halte ich für den wichtigsten. In den Portalseiten, die ich für Murnau durchgesehen habe, kam er nicht vor.

Drei Grenzen, die in der amtlichen Zahl stecken:

  • Unbebaut und gedacht. Das Bezugsgrundstück existiert nicht.
  • Ein Wert je Zone, keine Spannen. So schreibt es die Verordnung vor.
  • Seeblick, Baumbestand, Hanglage kommen nicht vor. Sie entstehen erst im Kaufvertrag.

Der Reihe nach. Die Immobilienwertermittlungsverordnung beschreibt in § 13 sehr genau, worauf sich ein Bodenrichtwert bezieht: auf „einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks". Und dieses Bodenrichtwertgrundstück ist laut Absatz 2 „ein unbebautes und fiktives Grundstück". Unbebaut. Gedacht. Es existiert nicht.

Dann folgen zwei Sätze, die ich in Beratungsgesprächen am häufigsten erklären muss: „Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig."

Ein einziger Wert für eine ganze Zone. Keine Spanne. Das heißt für Murnau und die Seegemeinden ganz konkret: Ein Grundstück am Hang mit freiem Blick über den Staffelsee und ein Grundstück in derselben Zone, das hinter einer Baumreihe liegt und an dem es von der Straße her lärmt, bekommen denselben Bodenrichtwert. Die Verordnung lässt gar keine Differenzierung zu.

Am Staffelsee ist genau das der Punkt, an dem Verkäufe kippen. Was echte Seelage oder ein alter Baumbestand wert sind, zeigt sich erst im Kaufvertrag. Umgekehrt genauso: Ein Hang, der ein teures Fundament verlangt, zieht den Preis nach unten, ohne dass die amtliche Zahl davon je etwas erfährt.

Dazu kommt die Nachfrage aus dem Großraum München, die für unsere Region typisch ist. Interessenten, die ein Feriendomizil oder einen Zweitwohnsitz suchen, fragen bei der Besichtigung nach ganz anderen Dingen als die Bodenrichtwertkarte kennt: nach der Fahrzeit zum Ufer, nach der Abendsonne auf der Terrasse, nach der Ruhe im August. Das Gefühl beim Ortstermin, wenn jemand aus dem Auto steigt und zum ersten Mal Richtung Seeufer schaut, steht in keiner Zonenkarte.

Wie Sie vom Bodenrichtwert zur Fläche und zu den Zu- und Abschlägen kommen, haben wir ausführlich im Ratgeber vom Bodenrichtwert zum Grundstückswert beschrieben. Dort steht die komplette Rechnung mit Zu- und Abschlägen.

Kurzfazit: Der Bodenrichtwert beschreibt eine ganze Zone. Für den Preis Ihres Grundstücks ist er der Startpunkt der Rechnung. Welcher Stichtag für Ihren Fall gilt, klären wir im nächsten Abschnitt.

Welcher Stichtag gilt gerade für Murnau?

Bodenrichtwerte werden in Bayern alle zwei Jahre zum 1. Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Rechtlich steht das in § 196 Absatz 1 BauGB: „Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist." Für Murnau heißt das: zuletzt zum 01.01.2024, turnusgemäß als Nächstes zum 01.01.2026.

Stichtag Status bayernweit Status Landkreis GAP
01.01.2024 veröffentlicht, im Kartenportal „großteils kostenfrei" veröffentlicht, über BORIS abrufbar
01.01.2026 erste sechs Ausschüsse seit April 2026 online vor der Bestellung bei der Geschäftsstelle erfragen

(Stand: 5. August 2026.)

Zwischen dem Stichtag und der Veröffentlichung liegen allerdings Monate. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung meldete im April 2026, dass die ersten sechs bayerischen Gutachterausschüsse ihre Werte zum Stichtag 01.01.2026 bereitgestellt haben. Die Meldung nennt diese sechs namentlich, Garmisch-Partenkirchen ist nicht darunter. Bayernweit sollten die Daten laut derselben Meldung „voraussichtlich bis Ende Juni 2026" von allen 96 Gutachterausschüssen vorliegen. Im Portal werden die Stichtage 01.01.2024 und 01.01.2026 getrennt geführt.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen stellt auf seiner Formularseite bereits Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten 2026 bereit (Stand: 5. August 2026). Ob die Werte zum Stichtag 01.01.2026 für Ihre Lage in Murnau schon abrufbar sind, klären Sie am schnellsten direkt bei der Geschäftsstelle. Ein Anruf spart Ihnen im Zweifel 30 Euro für eine Auskunft zum falschen Stichtag.

Ein Hinweis aus der Praxis: Wenn Sie ohnehin verkaufen wollen, ist der Stichtag zweitrangig. Ein Wert vom 01.01.2024 sagt über den Markt im August 2026 wenig aus, egal wie amtlich er ist. Wie sich das Preisniveau seither entwickelt hat, ordnen wir im Ratgeber zu den Immobilienpreisen in Murnau ein.

Kurzfazit: Turnus ist alle zwei Jahre zum 1. Januar gerader Jahre. Ob der Stichtag 2026 für Murnau schon freigeschaltet ist, fragen Sie vor der Bestellung kurz nach. Was Eigentümer uns sonst noch zum Bodenrichtwert fragen, steht im nächsten Abschnitt.

Häufige Fragen

Warum finde ich für Murnau keinen Bodenrichtwert im Internet?

Weil die Daten kostenpflichtig sind. Die Gutachterausschüsse geben sie gegen Gebühr heraus, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen für 30 Euro je Richtwert. Für bundesweite Portale rechnet sich der Einkauf bei kleineren Gemeinden selten, deshalb bleibt das Feld für Murnau leer. Den amtlichen Wert bekommen Sie über BORIS-Bayern oder direkt bei der Geschäftsstelle.

Wo kann ich den Bodenrichtwert für Murnau einsehen?

Über zwei Wege. Kostenfrei und ohne Anmeldung schauen Sie in die Karte unter bodenrichtwerte.bayern.de, wo Werte ab dem Stichtag 01.01.2024 laut BORIS-Bayern „großteils kostenfrei" bereitstehen. Die amtliche Auskunft bestellen Sie über boris-bayern.de oder schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.

Was kostet eine Bodenrichtwertauskunft in Murnau?

30 Euro pro Grundstück und Stichtag, sowohl über BORIS-Bayern als auch direkt bei der Geschäftsstelle. Die vollständige Bodenrichtwertliste mit Kartenteil für die Marktgemeinde Murnau kostet 70 Euro. Bei einem Eilantrag kommen 20 Euro Dringlichkeitszuschlag dazu.

Wer legt den Bodenrichtwert in Murnau fest?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, ein unabhängiges Gremium. Grundlage ist die Kaufpreissammlung, also die Auswertung aller notariell beurkundeten Verkäufe im Landkreis. Die Marktgemeinde Murnau ist daran nicht beteiligt.

Wie oft wird der Bodenrichtwert aktualisiert?

In Bayern alle zwei Jahre, jeweils zum 1. Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl. Der Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen ermittelt in diesem Zwei-Jahres-Turnus. § 196 BauGB lässt eine häufigere Ermittlung zwar ausdrücklich zu, der Regelfall ist sie nicht. Zwischen Stichtag und Veröffentlichung vergehen mehrere Monate.

Ist der Bodenrichtwert der Preis, den ich für mein Grundstück bekomme?

Nein. Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone, bezogen auf ein unbebautes, gedachtes Grundstück. Ihre Bebauung, der Zuschnitt, die Erschließung und die Lage innerhalb der Zone sind darin nicht enthalten. Der tatsächliche Preis kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Der Bodenrichtwert betrifft nur den Boden und nur im Zonendurchschnitt. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der sich für Ihr konkretes Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen lässt, inklusive Gebäude, Zustand und Ausstattung. Wie eine solche Einschätzung entsteht, lesen Sie unter Immobilienbewertung in Murnau.

Brauche ich für das Finanzamt eine eigene Auskunft?

Die Bodenrichtwerte werden dem zuständigen Finanzamt nach § 196 Absatz 3 BauGB ohnehin mitgeteilt. Für steuerliche Fragen, etwa zur Grundsteuer oder zur Erbschaftsteuer, ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Wir bewerten Immobilien, wir beraten nicht steuerlich.

Über den Autor

Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Er begleitet Eigentümer und Käufer persönlich beim Verkauf, Kauf und der Vermietung, mit regionaler Marktkenntnis rund um Murnau, den Staffelsee und Oberbayern.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Bevor Sie 30 Euro ausgeben: Die Zone, in der Ihr Grundstück liegt, ordnen wir im Rahmen unserer Einschätzung ohnehin mit ein. Die amtliche Auskunft bleibt sinnvoll, wenn Sie einen Beleg für Bank oder Notar brauchen. Für die Frage, die Sie eigentlich beschäftigt, reicht sie nicht: Was bekomme ich für mein Haus? Oder für das Grundstück dahinter?

Genau dafür sind wir da. Wir erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich. Wir schauen uns Ihr Objekt an, ordnen es in die aktuelle Nachfrage rund um den Staffelsee ein und erklären Ihnen, wie wir auf den Wert kommen. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.

Für ein Erstgespräch besuchen Sie uns in der Kemmelallee 8 in Murnau, oder wir kommen zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie an: 08841 6288095 oder 0162 4051030, schreiben Sie an info@jd-homes.de, oder fragen Sie Ihre kostenlose Immobilienbewertung an. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Für ein Erstgespräch erreichen Sie uns auch über die Kontaktseite.


Quellen

  1. § 196 BauGB — Bodenrichtwerte. Bundesministerium der Justiz / juris. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html (abgerufen 2026-08-05)
  2. § 13 ImmoWertV 2022 — Bodenrichtwert, Bodenrichtwertgrundstück. Bundesministerium der Justiz / juris. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__13.html (abgerufen 2026-08-05)
  3. Bodenrichtwerte — Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Gebührentabelle, Antragsangaben, Zwei-Jahres-Rhythmus, Ermittlung seit 1963). https://www.lra-gap.de/de/bodenrichtwerte.html (abgerufen 2026-08-05, Stand August 2026)
  4. BORIS-Bayern — Bodenrichtwertinformationssystem. Gutachterausschüsse in Bayern. https://www.boris-bayern.de/ (abgerufen 2026-08-05)
  5. Bodenrichtwerte — Markt Murnau am Staffelsee (Zuständigkeit Gutachterausschuss LRA GAP). https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bodenrichtwerte/ (abgerufen 2026-08-05)
  6. Erste Bodenrichtwerte für Stichtag 01.01.2026 verfügbar. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern, Meldung vom 17.04.2026. https://www.ldbv.bayern.de/aktuell/archiv/meldung_erste_bodenrichtwerte-01799.html (abgerufen 2026-08-05)
  7. Anträge und Infoblätter, Gutachterausschuss — Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. https://www.lra-gap.de/de/antraege-infoblaetter.html (abgerufen 2026-08-05)

Interne Verlinkungs-Vorschläge

  • Anchor: "vom Bodenrichtwert zum Grundstückswert" ? /ratgeber/grundstueckswert-ermitteln-murnau (Pflicht-Abgrenzung: dort die Rechnung, hier der Abrufweg)
  • Anchor: "Immobilienpreise in Murnau" ? /ratgeber/immobilienpreise-murnau
  • Anchor: "Immobilienbewertung in Murnau" ? /ratgeber/immobilienbewertung-murnau
  • Anchor: "fragen Sie Ihre kostenlose Immobilienbewertung an" ? /verkaufen/ (Anfrage-Ziel, Bewertungs-Anker)
  • Anchor: "Kontaktseite" ? /kontakt/ (Anfrage-Ziel, Erstgespräch)

Bild-ALT-Vorschläge

  1. Hero-Bild: "Bodenrichtwert Murnau abrufen — Blick über Wohngrundstücke in Murnau am Staffelsee mit Alpenkette im Hintergrund"
  2. Tabellen-Grafik: "Vergleich der zwei Abrufwege für den Bodenrichtwert in Murnau: kostenfreie Kartenansicht und amtliche Auskunft für 30 Euro"
  3. Checklisten-Grafik: "Checkliste für den Antrag auf Bodenrichtwertauskunft beim Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen"
  4. Regional-Bild: "Grundstücke in Seelage am Staffelsee bei Murnau, deren Lagevorteile der Bodenrichtwert nicht abbildet"

Title & Meta (Ausgabe)

  • Title-Tag: Bodenrichtwert Murnau abrufen: Kosten & Weg | JD Homes (53 Zeichen)
  • Meta-Description: Bodenrichtwert Murnau abrufen: zuständige Stelle, Gebühren und Antrag Schritt für Schritt. Jetzt kostenfreie Wertermittlung bei JD Homes anfragen. (146 Zeichen)

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        "text": "Der Bodenrichtwert betrifft nur den Boden und nur im Zonendurchschnitt. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der sich für Ihr konkretes Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen lässt, inklusive Gebäude, Zustand und Ausstattung."
      }
    },
    {
      "@type": "Question",
      "name": "Brauche ich für das Finanzamt eine eigene Auskunft?",
      "acceptedAnswer": {
        "@type": "Answer",
        "text": "Die Bodenrichtwerte werden dem zuständigen Finanzamt nach § 196 Absatz 3 BauGB ohnehin mitgeteilt. Für steuerliche Fragen, etwa zur Grundsteuer oder zur Erbschaftsteuer, ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner."
      }
    }
  ]
}