Immobilien-ABC

Pflichtversicherung für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige gegen Vermögensschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Fachleute im Immobilienbereich gegen finanzielle Folgen ab, die aus Fehlern bei der Berufsausübung entstehen können. Sie deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die auf Beratungsfehlern, Pflichtverletzungen oder versäumten Fristen beruhen. Für bestimmte Berufsgruppen ist sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben – freiwillig ist hier nichts.

Wer ist zur Berufshaftpflicht verpflichtet?

Immobilienmakler benötigen die Berufshaftpflicht auf Grundlage des § 34c GewO als Voraussetzung für die gewerberechtliche Erlaubnis. Seit der WEG-Reform gilt die Versicherungspflicht auch für zertifizierte Wohnungseigentumsverwalter. Öffentlich bestellte Sachverständige, die für Gerichte Gutachten erstellen, unterliegen ebenfalls einer Nachweispflicht. Architekten und Ingenieure sind über ihre jeweiligen Berufsordnungen abgesichert. Die zuständige Behörde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen – das Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen – prüft den Versicherungsnachweis im Rahmen der Gewerbeerlaubnis.

Was leistet die Versicherung?

Im Kern schützt die Berufshaftpflicht vor Vermögensschäden: etwa wenn durch eine fehlerhafte Beratung ein Kaufinteressent finanziellen Schaden erleidet oder eine versäumte Frist rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Auch Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Besichtigungen oder der laufenden Verwaltung entstehen, sind typischerweise mitversichert. Ein häufig unterschätzter Baustein ist die Absicherung bei Schlüsselverlust. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Abwehr unberechtigter Forderungen – sie wirkt damit ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung im beruflichen Kontext.

Deckungssummen und praktische Hinweise

Der Gesetzgeber schreibt Mindestdeckungssummen vor; für hochwertige Objekte – wie sie im Alpenvorland rund um Murnau, den Staffelsee oder die Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen üblich sind – empfiehlt sich eine deutlich höhere Absicherung. Gerade bei Transaktionen im gehobenen Preissegment können potenzielle Schadensersatzforderungen schnell in erhebliche Höhen steigen. Zu beachten sind außerdem die vereinbarte Jahreshöchstleistung sowie eine etwaige Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Die Versicherungsprämie ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

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