Immobilien-ABC

Staatliche Steuerbehörde: Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von Steuern auf Landes- und Bundesebene

Das Finanzamt ist die zuständige staatliche Behörde für die Festsetzung und Einziehung der meisten Steuerarten auf Bundes- und Landesebene. Es verwaltet Steuernummern und Steuer-IDs, prüft Steuererklärungen, erstellt verbindliche Steuerbescheide und leitet bei ausbleibenden Zahlungen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Für Eigentümer und Käufer von Immobilien ist das Finanzamt vor allem im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer, der Grundsteuer sowie steuerlichen Aspekten von Vermietung und Verkauf relevant.

Aufgaben: Von der Steuererklärung bis zur Betriebsprüfung

Im Kerngeschäft prüft das Finanzamt eingereichte Steuererklärungen, berechnet die individuelle Steuerschuld und stellt den Steuerbescheid aus, der für den Steuerpflichtigen rechtlich bindend ist. Überzahlungen werden erstattet, Nachforderungen sind innerhalb der im Bescheid genannten Frist zu begleichen. Die reguläre Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre.

Für Unternehmen und Selbstständige kommt die Außenprüfung hinzu: Das Finanzamt kann Buchhaltung und Belege direkt vor Ort prüfen, muss dies aber mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Ergibt die Prüfung Abweichungen, folgen entweder Nachforderungen oder Erstattungen. Daneben erteilt das Finanzamt auf Antrag verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Fragestellungen – dieser Service ist gebührenpflichtig, schafft aber Planungssicherheit, etwa bei größeren Investitionen.

Örtliche Zuständigkeit

Welches Finanzamt konkret zuständig ist, hängt vom Sachverhalt ab. Privatpersonen werden grundsätzlich von dem Finanzamt betreut, in dessen Bezirk sich ihr Hauptwohnsitz befindet – zuständig für Einkommensteuer und Lohnsteuer. Bei einem Umzug wechselt die Zuständigkeit automatisch.

Unternehmen richten sich nach ihrem Geschäftssitz, der für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer maßgeblich ist. Bei Immobilientransaktionen gilt eine besondere Regelung: Die Grunderwerbsteuer fällt am Ort des beurkundeten Kaufvertrags an. In Bayern beträgt sie 3,5 Prozent des Kaufpreises – der niedrigste Steuersatz im gesamten Bundesgebiet. Für Käufer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo Bodenrichtwerte und Kaufpreise im Alpenvorland auf hohem Niveau liegen, wirkt sich dieser Satz trotzdem spürbar aus. Die Grundsteuer hingegen ist Sache der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Steuererklärung: Pflichten und Fristen

Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften oberhalb des Kleinstbetragsgrenze, Selbstständige, Freiberufler sowie Rentner mit steuerpflichtigen Einkünften sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ohne steuerliche Vertretung gilt als Abgabefrist der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater verlängert sich diese deutlich. Verspätete Abgaben können mit einem monatlichen Zuschlag belegt werden.

Die elektronische Übermittlung über ELSTER ist für Unternehmen verpflichtend, für Arbeitnehmer freiwillig, aber empfehlenswert: Die Bearbeitung erfolgt in der Regel schneller als bei Papiereinreichung. Belege und Nachweise sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.

Steuerbescheid, Einspruch und Vollstreckung

Der Steuerbescheid enthält neben der festgesetzten Steuerschuld auch Angaben zur Fälligkeit sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wer den Bescheid für fehlerhaft hält, kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Das Finanzamt prüft den Fall dann erneut; bis zur Entscheidung entfaltet der Einspruch grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bleibt die Einspruchsentscheidung unbefriedigend, steht der Klageweg vor dem Finanzgericht offen.

Kommt es zu Zahlungsrückständen, beginnt das Finanzamt mit Mahnungen und Säumniszuschlägen. Als häufigstes Vollstreckungsmittel folgt die Kontopfändung; bei Immobilien kann als letztes Mittel eine Zwangshypothek oder Zwangsversteigerung angeordnet werden. In nachgewiesenen Härtefällen sind Stundung oder Ratenzahlung möglich – beides setzt einen begründeten Antrag voraus und ist mit Zinsen verbunden. Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen ist die frühzeitige Einschaltung eines Steuerberaters dringend zu empfehlen.

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