Immobilien-ABC

Landessteuer beim Immobilienkauf – Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Unbedenklichkeitsbescheinigung im Überblick

Die Grunderwerbsteuer ist eine staatliche Verkehrssteuer, die bei jedem entgeltlichen Erwerb eines inländischen Grundstücks anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und gehört zu den bedeutsamsten Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Rechtlich haften zwar Käufer und Verkäufer gemeinsam als Gesamtschuldner, in der Praxis trägt die Steuer jedoch nahezu ausnahmslos der Käufer. Ohne den Nachweis der Zahlung – die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – ist eine Eintragung ins Grundbuch nicht möglich.

Steuersätze im Bundesvergleich

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert erheblich je nach Bundesland. Bayern gehört zusammen mit Sachsen zu den günstigsten Standorten: Der Steuersatz beträgt hier 3,5 Prozent – der niedrigste Wert bundesweit. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt der Satz bei 6,5 Prozent, in Berlin und Hessen bei 6 Prozent.

Für Käufer im Blauen Land und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bedeutet das einen handfesten Vorteil: Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro – in gefragten Lagen am Staffelsee oder mit Bergblick durchaus üblich – beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 28.000 Euro. In einem Hochsteuerland wie Thüringen wären es unter gleichen Bedingungen 52.000 Euro. Der niedrige bayerische Steuersatz ist also ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor, gerade in einem Markt mit hohen Bodenrichtwerten wie dem oberbayerischen Alpenvorland.

Politisch wird seit Jahren über Freibeträge für Erstkäufer diskutiert, ohne dass sich bislang eine bundesweite Regelung durchgesetzt hat.

Bemessungsgrundlage: Was zählt zum steuerpflichtigen Kaufpreis?

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Dabei gilt: Übernimmt der Käufer bestehende Verbindlichkeiten des Verkäufers – etwa eine eingetragene Grundschuld –, erhöht sich die Bemessungsgrundlage entsprechend. Leibrenten werden kapitalisiert bewertet und ebenfalls einbezogen.

Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche oder freistehende Elektrogeräte bleibt hingegen steuerfrei, sofern es im Kaufvertrag ausdrücklich und mit einem realistischen Wert gesondert ausgewiesen wird. Diese Möglichkeit zur Aufteilung sollte sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert werden, da das Finanzamt unplausible Aufteilungen nicht akzeptiert.

Beim Erwerb einer neu gebauten Immobilie vom Bauträger umfasst die Bemessungsgrundlage stets den Gesamtkaufpreis einschließlich der Bauleistung. Anders verhält es sich, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag rechtlich und zeitlich voneinander getrennt mit unterschiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen werden – in diesem Fall wird nur der Grundstückspreis besteuert. Wer ein Bauvorhaben plant, sollte diese Vertragsgestaltung frühzeitig prüfen.

Fälligkeit und Zahlungsabwicklung

Unmittelbar nach Beurkundung des Kaufvertrags zeigt der Notar den Vertragsabschluss dem zuständigen Finanzamt an. Dieses erlässt daraufhin einen Steuerbescheid; die Steuer wird in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge, die vermeidbar sind.

Käufer sollten sicherstellen, dass die erforderliche Liquidität zu diesem Zeitpunkt bereitsteht. Die Grunderwerbsteuer kann nicht über die Finanzierung gestreckt werden und muss aus Eigenkapital oder ergänzenden Mitteln aufgebracht werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Schlüsseldokument

Erst wenn das Finanzamt die vollständige Zahlung der Grunderwerbsteuer bestätigt hat, stellt es die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument ist Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt – für Immobilien im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist das Grundbuchamt Weilheim zuständig – den Eigentumsübergang eintragen kann. Ohne diese Eintragung ist der Eigentumswechsel rechtlich nicht vollzogen.

Verzögert sich die Zahlung, verschiebt sich damit auch die gesamte Abwicklung. Der beurkundende Notar koordiniert diesen Prozess und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die relevanten Fristen im Blick behalten.

Steuerliche Einordnung beim Vermieter

Wer eine Immobilie zur Vermietung erwirbt, kann die Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten aktivieren. Sie erhöht den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten und wird damit über die übliche Nutzungsdauer steuerlich abgeschrieben. Dies ist ein relevanter Planungsaspekt, insbesondere für Kapitalanleger – eine Käufergruppe, die im Raum Murnau und im Blauen Land traditionell stark vertreten ist. Im Einzelfall empfiehlt sich steuerliche Beratung, um die optimale Aufteilung zwischen Grundstücks- und Gebäudeanteil korrekt vorzunehmen.

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