Immobilien-ABC

Zweckgebundenes Darlehen für Kauf, Bau oder Sanierung – besichert durch eine Grundschuld

Ein Immobilienkredit ist ein zweckgebundenes Darlehen, das ausschließlich für den Erwerb, den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie verwendet werden darf. Als Sicherheit trägt die finanzierende Bank in der Regel eine Grundschuld ins Grundbuch ein – in der Region Murnau und dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist dafür das Grundbuchamt Weilheim zuständig. Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren sind üblich, und die genauen Konditionen richten sich nach der Bonität des Kreditnehmers, dem eingebrachten Eigenkapital sowie dem Beleihungsauslauf des Objekts.

Kreditformen im Überblick

Wer eine Immobilie finanziert, kann zwischen verschiedenen Darlehensmodellen wählen. Das Annuitätendarlehen ist mit Abstand die verbreitetste Form: Die monatliche Rate bleibt während der gesamten Zinsbindung konstant, wobei sich der Zinsanteil im Laufe der Zeit zugunsten der Tilgung verschiebt. Beim Volltilgerdarlehen ist das Darlehen am Ende der vereinbarten Zinsbindung vollständig zurückgezahlt – das schafft Planungssicherheit, erfordert aber eine höhere monatliche Belastung. Das endfällige Darlehen sieht dagegen nur laufende Zinszahlungen vor; die gesamte Kreditsumme wird erst am Laufzeitende auf einmal getilgt, etwa aus einer fälligen Lebensversicherung oder einem anderen Kapitalanlagebaustein. Schließlich gibt es das Bauspardarlehen, das nach der Zuteilung eines Bausparvertrags in Anspruch genommen wird und sich vor allem zur Anschlussfinanzierung eignet.

Konditionen und Stellschrauben

Der Zinssatz ergibt sich aus dem allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt sowie dem individuellen Risikoprofil des Kreditnehmers. Die Zinsbindung – also der Zeitraum, für den der Zins festgeschrieben wird – beträgt üblicherweise 10, 15 oder 20 Jahre. Eine längere Zinsbindung bietet mehr Sicherheit, ist aber in der Regel mit einem leichten Aufschlag verbunden.

Die anfängliche Tilgungsrate sollte realistisch gewählt werden: Ein Prozent gilt als absolutes Minimum und führt zu sehr langen Laufzeiten. Wer früher schuldenfrei sein möchte, wählt zwei Prozent oder mehr. Viele Kreditverträge erlauben zudem Sondertilgungen – häufig bis zu fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne zusätzliche Kosten. Gerade bei Kapitalanlegern und Zweitwohnungskäufern, die im Blauen Land und rund um den Staffelsee einen erheblichen Teil der Käufer ausmachen, kann diese Flexibilität bei variablen Einnahmen wertvoll sein.

Voraussetzungen für die Kreditvergabe

Banken prüfen vor der Zusage mehrere Kriterien sorgfältig. Als Faustregel gilt: Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesamten Kaufnebenkosten sollten aus eigenen Mitteln gedeckt sein. In einem hochpreisigen Markt wie dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo Lagen mit Seenähe oder Bergblick ausgeprägt hohe Bodenrichtwerte aufweisen, bedeutet das in absoluten Zahlen oft einen beträchtlichen Eigenkapitalbedarf.

Daneben prüft das Kreditinstitut die Bonität: regelmäßiges und nachweisbares Einkommen, eine einwandfreie Schufa-Auskunft sowie stabile Beschäftigungsverhältnisse sind dabei zentrale Kriterien. Parallel dazu ermittelt die Bank den Beleihungswert des Objekts – einen konservativen, nachhaltig erzielbaren Wert, der häufig unter dem tatsächlichen Kaufpreis liegt. Das Verhältnis von Darlehenssumme zu Beleihungswert, der sogenannte Beleihungsauslauf, beeinflusst den angebotenen Zinssatz direkt. Abschließend verlangt die Bank einen Verwendungsnachweis, also den Beleg, dass die ausgezahlten Mittel tatsächlich für den vereinbarten Zweck eingesetzt werden.

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