Der Jahresprimärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude innerhalb eines Jahres für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung benötigt – und zwar inklusive der Energie, die für Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers anfällt. Diese Kennzahl in kWh pro Quadratmeter und Jahr ist im Energieausweis ausgewiesen und bildet die Grundlage für die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt an ihr nicht vorbei.
Primärenergie – mehr als der reine Verbrauch
Der Begriff unterscheidet sich bewusst vom Endenergiebedarf, also der Energiemenge, die tatsächlich in der Heizungsanlage ankommt. Der Primärenergieansatz berücksichtigt zusätzlich, wie aufwändig ein Energieträger gewonnen und bereitgestellt wird. Diesen Aufwand drückt der sogenannte Primärenergiefaktor aus.
Fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas erhalten dabei einen Faktor von 1,1. Allgemeiner Netzstrom schlägt mit 1,8 zu Buche, weil Kraftwerksverluste im Strommix eingerechnet werden. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen erneuerbare Energien: Holzpellets kommen auf einen Faktor von 0,2, Solarthermie und Umweltwärme werden mit 0,0 bewertet. Fernwärme variiert je nach Erzeugungsart zwischen 0,0 und 1,3.
Wie der Wert berechnet wird
Die Rechnung folgt einem einfachen Prinzip: Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers ergibt den Jahresprimärenergiebedarf.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus im Raum Murnau am Staffelsee, ca. 150 m² Wohnfläche:
- Variante Gasheizung: Endenergiebedarf 15.000 kWh × Primärenergiefaktor 1,1 = 16.500 kWh/Jahr, entspricht rund 110 kWh/m²·a
- Variante Wärmepumpe: Endenergiebedarf 5.000 kWh Strom × Primärenergiefaktor 1,8 = 9.000 kWh/Jahr, entspricht rund 60 kWh/m²·a
Die Wärmepumpe erzielt trotz des höheren Stromfaktors einen deutlich besseren Primärenergiebedarf – weil ihr Strombedarf durch die hohe Effizienz (COP) erheblich geringer ausfällt als der Gasverbrauch der Vergleichsanlage. In gut gedämmten Neubauten, wie sie im Landkreis Garmisch-Partenkirchen heute Standard sind, spielt dieser Vorteil besonders stark.
Anforderungen nach GEG und KfW
Seit 2023 schreibt das Gebäudeenergiegesetz für neue Wohngebäude vor, dass der Jahresprimärenergiebedarf 55 Prozent des berechneten Referenzgebäudes nicht übersteigen darf. In der Praxis bewegen sich Neubauten damit meist zwischen 40 und 55 kWh/m²·a.
Wer Fördermittel der KfW für ein Effizienzhaus 40 nutzen möchte, muss den Wert auf maximal 40 Prozent des Referenzgebäudes senken – das entspricht häufig weniger als 40 kWh/m²·a. Bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden greift ein eigener Maßstab: Bei wesentlichen Änderungen darf der Jahresprimärenergiebedarf 140 Prozent des vergleichbaren Neubauniveaus nicht überschreiten.
Einordnung typischer Gebäudeklassen
Die Bandbreite realer Werte ist erheblich. Unsanierte Altbauten aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen häufig 200 bis 400 kWh/m²·a. Teilsanierte Gebäude liegen typischerweise zwischen 120 und 200 kWh/m²·a, gut sanierte Bestandsbauten zwischen 50 und 100 kWh/m²·a. Neubauten nach aktuellem GEG kommen auf 40 bis 55 kWh/m²·a, Passivhäuser unterschreiten die Marke von 15 kWh/m²·a deutlich.
Gerade im Alpenvorland, wo der Altbaubestand an Landhäusern und Bauernhöfen groß ist, lohnt ein genauer Blick auf den Energieausweis. Hohe Primärenergiewerte spiegeln sich mittelfristig in Betriebskosten und – zunehmend – im Marktwert wider.
