Immobilien-ABC

Mietnebenkosten und Kaufnebenkosten im Überblick – was wirklich auf Sie zukommt

Der Begriff Nebenkosten deckt zwei grundverschiedene Kostenwelten ab: Bei Mietverhältnissen sind damit die Betriebskosten gemeint, die zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Beim Immobilienkauf hingegen bezeichnet man damit die einmaligen Erwerbsnebenkosten, die den eigentlichen Kaufpreis spürbar erhöhen. In beiden Fällen lohnt es sich, diese Posten sorgfältig zu kalkulieren – denn sie summieren sich schnell zu beträchtlichen Beträgen.

Nebenkosten im Mietverhältnis

Was Vermieter auf ihre Mieter umlegen dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung in § 2 abschließend. Grundsätzlich gilt: Nur Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind, dürfen weiterberechnet werden. Die sogenannten kalten Nebenkosten umfassen unter anderem Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege sowie Allgemeinstrom und gegebenenfalls Aufzugsbetrieb. Hinzu kommen die warmen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, die nach der Heizkostenverordnung zwingend mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig abzurechnen sind.

Die jährliche Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Der Verteilerschlüssel richtet sich je nach Kostenart nach Wohnfläche, Personenzahl oder individuellem Verbrauch. Mieter haben das Recht, die zugrundeliegenden Originalbelege einzusehen, und können der Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang widersprechen. Empfehlenswert ist es, vor Vertragsabschluss die bisherigen Abrechnungen des Objekts anzufordern und die angesetzte Vorauszahlung auf Plausibilität zu prüfen.

Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb

Wer eine Immobilie kauft, zahlt stets mehr als den ausgehandelten Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten bestehen aus mehreren Positionen, die sich in der Summe rasch auf zehn Prozent des Kaufpreises und mehr belaufen können.

Den größten Einzelposten bildet die Grunderwerbsteuer. Bayern gehört hier zu den günstigsten Bundesländern: Mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent liegt der Freistaat am unteren Ende der bundesweiten Spanne, die bis zu 6,5 Prozent reicht. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro – für eine gut gelegene Immobilie mit Seeblick am Staffelsee oder im Raum Murnau keineswegs ungewöhnlich – ergibt das allein eine Steuerlast von 28.000 Euro.

Die Notarkosten für Beurkundung und Vollzug richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundeseinheitlich geregelt; sie bewegen sich typischerweise im Bereich von einem bis anderthalb Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung und Eintragung der Grundschuld, die nochmals rund ein halbes Prozent ausmachen. Zuständig für das Grundbuch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Weilheim.

Fällt ein Makler in die Transaktion, kommt die Maklerprovision hinzu. Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien gesetzlich die hälftige Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer. In der Region ist eine Provision von jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt. je Seite marktüblich.

Laufende Kosten im Eigentum

Mit dem Kauf beginnt die Kalkulation nicht, sie geht weiter. Eigentümer einer Wohnung zahlen monatlich Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft – es deckt Verwaltungskosten, gemeinschaftliche Betriebskosten und die Instandhaltungsrücklage ab. Eigentümer von Häusern müssen diese Rücklage selbst bilden; als grobe Orientierung gilt ein Prozent des Gebäudewertes pro Jahr.

Dazu kommt die Grundsteuer als dauerhaft laufende öffentliche Last, die seit der Reform 2025 nach neuen Berechnungsgrundlagen erhoben wird. Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung sowie Elementarschadendeckung sind weitere Fixposten, die im Vorfeld konkret eingeholt werden sollten. Insgesamt sollten Eigentümer mit Bewirtschaftungskosten von zwei bis vier Euro pro Quadratmeter und Monat rechnen – je nach Gebäudealter, -zustand und Lage.

Einsparpotenziale und praktische Hinweise

Der Energieausweis gibt beim Kauf einen ersten Hinweis darauf, welche Heizkosten zu erwarten sind. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien lohnt der Blick auf mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen: Eine modernisierte Gebäudehülle, eine effiziente Heizungsanlage oder eine Photovoltaikanlage senken die laufenden Kosten langfristig erheblich. Kommunale Unterschiede bei Grundsteuer und Abfallgebühren sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen.

Für Käufer gilt: Stellen Sie die Gesamtfinanzierung immer auf Basis der vollständigen Kosten auf – Kaufpreis plus alle Nebenkosten plus ausreichende Liquiditätsreserve. Wer nur den Kaufpreis in die Finanzierungsrechnung einbezieht, unterschätzt seinen tatsächlichen Kapitalbedarf regelmäßig.

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