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Immobilienbewertung kostenlos in Murnau: Wo ist der Haken?

Immobilienbewertung kostenlos in Murnau: Wo ist der Haken?

Von Jonas Dotzer, JD Homes Immobilien, Murnau · Stand: 16. Oktober 2026

Kurz gesagt:
– Kostenlos ist eine Immobilienbewertung nie ganz: Der Anbieter hofft auf Ihren Kontakt oder Ihren Verkaufsauftrag. Das ist in Ordnung, wenn er es offen sagt.
– Es gibt vier Wege: Online-Rechner, Bodenrichtwert, Wertermittlung durch einen Makler vor Ort und das förmliche Verkehrswertgutachten. Nur die ersten drei kosten Sie nichts oder wenig.
– In Murnau ist selbst die amtliche Bodenrichtwertauskunft kostenpflichtig (30 € je Richtwert). Ein Gutachten beim Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen beginnt bei 2.450 € plus Umsatzsteuer und Auslagen.
– Für einen Verkauf reicht eine kostenfreie, nachvollziehbare Wertermittlung mit Ortstermin. Für Gericht oder Finanzamt, auch bei einem Erbstreit, kann ein förmliches Gutachten nötig sein. Das klären Sie vorher mit Notar, Fachanwalt oder Steuerberater.
– Seriös ist eine kostenlose Bewertung, wenn jemand Ihr Haus von innen gesehen hat und Ihnen erklären kann, wie er auf die Zahl kommt. Unterschreiben müssen Sie dafür nichts.

Meistens fängt es abends an. Sie sitzen am Küchentisch, das Elternhaus in Murnau steht seit ein paar Monaten leer, und irgendwann tippen Sie „Immobilienbewertung kostenlos Murnau“ in die Suchleiste. Was dann kommt, ist eine Wand aus Formularen. Jedes verspricht ein Ergebnis in drei Klicks, gratis. Ein leises Misstrauen bleibt trotzdem, und das ist gesund. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, welche kostenlosen Wege es gibt, wer jeweils daran verdient, was eine Bewertung hier im Landkreis tatsächlich kostet und wann Sie um ein bezahltes Gutachten nicht herumkommen. Ich bin Jonas Dotzer, Makler aus Murnau. Und ja, auch wir bieten die Bewertung kostenlos an. Warum, sage ich Ihnen gleich im ersten Abschnitt.

Warum so viele Bewertungen kostenlos sind und wer dafür bezahlt

Eine Wertermittlung macht Arbeit. Jemand muss Daten pflegen, Vergleichsobjekte heraussuchen, im besten Fall durch Ihr Haus gehen. Wenn Sie dafür nichts bezahlen, bezahlt die Rechnung jemand anderes, oder sie wird später fällig. Meist steckt eines von zwei Modellen dahinter.

Online-Portale und Rechner finanzieren sich über Ihre Kontaktdaten. Am Ende des Formulars steht fast immer die Frage nach Name, Telefonnummer und E-Mail. Was danach mit diesen Daten passiert, regelt die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters. Lesen Sie die, bevor Sie auf „Ergebnis anzeigen“ klicken. Wenn dort von Partnern die Rede ist, wissen Sie, warum Sie in den nächsten Tagen Anrufe bekommen.

Makler bewerten kostenlos, weil sie hoffen, dass Sie ihnen danach den Verkauf anvertrauen. Das gilt für uns genauso. Ich halte es für fair, das offen auszusprechen, statt so zu tun, als wäre die Bewertung reine Nächstenliebe. Wie die Maklerprovision bei einem späteren Verkauf geregelt ist, lesen Sie im Ratgeber zur Maklerprovision in Bayern. Für die Bewertung selbst gilt bei uns: Sie ist kostenfrei und unverbindlich, Sie gehen mit der Anfrage keinerlei Verpflichtung ein.

Ist eine kostenlose Immobilienbewertung seriös?

Ja, wenn sie mit einem Ortstermin verbunden ist und der Wert nachvollziehbar hergeleitet wird, also aus Bodenrichtwert, Zustand, Lage und echten Vergleichsobjekten. Unseriös wird es, wenn ein Preis ohne Begründung genannt wird, wenn Sie sich vorab binden sollen oder wenn unklar bleibt, an wen Ihre Daten gehen.

Einen Einwand höre ich in Erstgesprächen immer wieder: „Makler setzen den Wert doch absichtlich hoch an, damit sie den Auftrag bekommen.“ Das passiert, leider. Für Sie ist das die teuerste Form von kostenlos. Ein zu hoch angesetztes Haus steht wochenlang im Netz, wird zweimal reduziert und geht am Ende womöglich unter dem Wert weg, den ein realistischer Start gebracht hätte. Was dagegen hilft, ist eine Herleitung, die Sie selbst nachrechnen können. Mein Rat: Holen Sie ruhig zwei Einschätzungen ein und vergleichen Sie vor allem die Herleitungen. Wer Ihnen keine liefern kann, hat Ihnen nur eine Zahl genannt.

Vier Wege zum Immobilienwert im Vergleich

Nicht jeder Weg taugt für jeden Zweck. Die Tabelle zeigt, was Sie jeweils bekommen und wofür es reicht.

Online-Rechner Bodenrichtwert Wertermittlung durch Makler Verkehrswertgutachten
Kosten kostenlos (gegen Ihre Kontaktdaten) in Murnau 30 € je Richtwert bei JD Homes kostenfrei und unverbindlich Gebühr nach § 15 BayGaV, ab 2.450 € plus USt und Auslagen
Ortstermin nein nein ja, Begutachtung vor Ort; Erstgespräch im Büro oder bei Ihnen zu Hause ja
Was abgebildet wird statistische Spanne nur der Wert von Grund und Boden, als Zonendurchschnitt Gebäude, Grundstück, Zustand, Lage, Vergleichsobjekte Verkehrswert nach den Verfahren der ImmoWertV
Reicht für erste Neugier Einordnung des Grundstücksanteils Verkaufsentscheidung und Angebotspreis Gericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich
Grenze kennt Ihr Haus nicht sagt nichts über das Gebäude kein förmliches Gutachten kostet Zeit und Geld

Zum Online-Rechner hat Stephan Sebastian Schäfer, zertifizierter Sachverständiger, im Interview mit Stiftung Warentest (test.de, 18.02.2026) einen Satz gesagt, den ich unterschreiben würde: Solche Angebote seien „keine Sachverständigengutachten, sondern Preisrechner, die lediglich eine Wertspanne auswerfen“. Sie basierten „auf statistischen Daten und den reinen Angebotspreisen, nicht auf denen, die für vergleichbare Immobilien tatsächlich erzielt wurden.“ Angebotspreis und Verkaufspreis sind zwei verschiedene Dinge. Der Gutachterausschuss leitet seine Bodenrichtwerte dagegen ausdrücklich aus tatsächlichen Kauffällen ab.

Wir bei JD Homes erstellen kein förmliches Verkehrswertgutachten. Was Sie von uns bekommen, ist eine transparente, nachvollziehbare und fachgerechte Einschätzung. Für einen Verkauf ist das genau das richtige Werkzeug. Für ein Gerichtsverfahren nicht, und das sage ich Ihnen dann auch.

Ein förmliches Gutachten muss übrigens nicht vom Gutachterausschuss kommen. Auch öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellen Verkehrswertgutachten. Deren Honorar wird frei vereinbart, holen Sie also vorher ein schriftliches Angebot ein. Öffentlich bestellte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken finden Sie im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis der DIHK.

Zwischenfazit: Kostenlos ist nicht gleich kostenlos. Der Rechner kostet Sie Ihre Daten, der Bodenrichtwert in Murnau 30 €, die Makler-Wertermittlung einen Termin. Wofür Sie welchen Weg brauchen, entscheidet der Anlass.

Was eine Immobilienbewertung in Murnau tatsächlich kostet

Jetzt zu den Zahlen hier im Landkreis. Zuständig für die amtlichen Daten in Murnau ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Er hat die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt. Laut seiner eigenen Erläuterung werden sie „aus Kauffällen der Jahre 2024 und 2025 abgeleitet“, also aus tatsächlich bezahlten Preisen.

Der Bodenrichtwert ist in Murnau nicht gratis. In der Erläuterung der Bodenrichtwerte 2026 steht wörtlich, dass die Werte „sowohl über die Geschäftsstelle wie auch über das Bodenrichtwertportal www.boris-bayern.de abgerufen werden“ können, und weiter: „Sie sind jeweils kostenpflichtig.“ Laut Landratsamt kostet eine Auskunft 30 € je Richtwert, egal ob Sie bei der Geschäftsstelle anfragen oder online über BORIS Bayern abrufen (Stand 16.10.2026). Auskünfte gibt es grundsätzlich nur schriftlich, telefonisch bekommen Sie den Wert also nicht. Wie Sie den Wert konkret beantragen und welche Angaben Sie dafür brauchen, steht Schritt für Schritt im Ratgeber Bodenrichtwert Murnau abrufen.

Das amtliche Gutachten kostet deutlich mehr. Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten unter anderem für Eigentümer, Miteigentümer, Erbbau- und Pflichtteilsberechtigte sowie für Behörden und Gerichte. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die Gebühr richtet sich nach § 15 der bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) und ist im Regelfall vom ermittelten Wert abhängig. Die Beispiele des Landratsamts (ohne Umsatzsteuer, Stand Oktober 2026):

Ermittelter Wert bis Gebühr bebautes Grundstück
200.000 € 2.450 € (Mindestgebühr)
500.000 € 2.800 €
1.000.000 € 3.800 €
2.000.000 € 4.800 €

Für ein unbebautes Grundstück (Bodenwert) nennt das Landratsamt eine Mindestgebühr von 1.225 €. Hinzu kommen Auslagen, etwa für die Ortsbesichtigung, Behördengänge oder Berechnungen, und die Umsatzsteuer. Bei erheblichem Mehraufwand kann die Gebühr laut § 15 Abs. 3 BayGaV um bis zu 50 % steigen. Die genaue Gebühr steht also erst mit dem Ergebnis fest, die Beispiele zeigen nur, wo Sie ungefähr landen. Läuft eine Frist, etwa bei einer Erbauseinandersetzung, fragen Sie die Bearbeitungsdauer vorher bei der Geschäftsstelle an. Brauchen Sie ein Gutachten, ist das Geld gut angelegt. Klären Sie nur vorher, ob Sie wirklich eines brauchen.

Eine Randnotiz: Der Gutachterausschuss sitzt nicht in Murnau, sondern beim Landratsamt in der Olympiastraße in Garmisch-Partenkirchen. Den Bodenrichtwert rufen Sie online über BORIS Bayern ab, das Gutachten beantragen Sie schriftlich. Nach Garmisch fahren müssen Sie für beides nicht.

Der Bodenrichtwert allein reicht nicht. Das erklärt der Gutachterausschuss selbst. Abweichungen eines Grundstücks vom Richtwertgrundstück, etwa bei Lage, Zuschnitt oder Erschließung, „bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert“, heißt es in Ziffer 16 der Erläuterung. Und in Ziffer 19 ganz knapp: „Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.“ Gerade bei uns macht das einen Unterschied. Ein Grundstück mit freiem Blick aufs Murnauer Moos und eines an der Durchgangsstraße können in derselben Richtwertzone liegen.

Nehmen wir an, eine Eigentümerin hat das Haus ihrer Eltern am Murnauer Ortsrand geerbt, Baujahr Siebziger, der Garten fällt nach Süden Richtung Moos ab. Sie will wissen, ob sich ein Verkauf lohnt. Zuerst probiert sie einen Online-Rechner. Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, fertig. Heraus kommt eine Spanne, die so breit ist, dass sie stimmt und trotzdem nichts aussagt. Der Rechner weiß nicht, dass vor drei Jahren die Heizung erneuert wurde und das Dach noch das erste ist. Als Nächstes beantragt sie für 30 € die Bodenrichtwertauskunft. Jetzt kennt sie den Wert des Bodens in ihrer Zone, aber noch nicht den ihres Hauses. Erst beim Ortstermin kommt beides zusammen: Richtwert, Hanglage, das alte Dach, die neue Heizung. Daraus wird ein Angebotspreis, den sie Schritt für Schritt nachrechnen kann. Ob sie verkauft, entscheidet sie danach in Ruhe.

Zwischenfazit: In Murnau kostet die amtliche Bodenrichtwertauskunft 30 €, ein Gutachten des Gutachterausschusses mindestens 2.450 € plus Umsatzsteuer und Auslagen. Wer verkaufen will, fängt meist besser mit einem Ortstermin und einer nachvollziehbaren Herleitung an.

Welcher Weg passt zu Ihrem Anlass?

Die Frage „Was ist mein Haus wert?“ klingt immer gleich. Der Grund dahinter ist es nicht. Und der Grund entscheidet, welche Art von Bewertung Sie brauchen.

Entscheidungshilfe:

  1. Sie sind einfach neugierig und wollen eine grobe Richtung?
    ? Online-Rechner oder Bodenrichtwert genügen. Rechnen Sie mit einer breiten Spanne und lesen Sie vorher die Datenschutzerklärung.
  2. Sie überlegen, zu verkaufen, oder wollen wissen, ob sich ein Verkauf lohnt?
    ? Kostenfreie Wertermittlung mit Ortstermin. Was Sie brauchen, ist ein realistischer Angebotspreis. Wie der Verkauf danach abläuft, steht im Ratgeber Haus verkaufen in Murnau.
  3. Es gibt mehrere Erben, und Sie müssen sich einigen, auszahlen oder einen Pflichtteil berechnen?
    ? Sind sich alle einig, reicht oft die Wertermittlung. Bei Streit oder Pflichtteil kann ein Gutachten nötig werden. Bei Erbengemeinschaften sitzt oft jemand mit am Tisch, der in dem Haus aufgewachsen ist. Dann wird über mehr verhandelt als über Quadratmeter und Euro. Wer pflichtteilsberechtigt, aber selbst nicht Erbe ist, kann nach § 2314 BGB verlangen, „dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird“. In Absatz 2 heißt es: „Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.“ Unsere kostenfreie Wertermittlung kann Ihnen vorab Orientierung geben, ersetzt aber kein Gutachten. Ob und wie dieser Anspruch in Ihrem Fall greift, klären Sie bitte mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Mehr zur Ausgangslage im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen in Murnau.
  4. Trennung oder Scheidung, und das Haus gehört beiden?
    ? Für den Zugewinnausgleich kann ein förmliches Gutachten nötig werden, vor allem wenn Sie sich über den Wert nicht einig sind. Welche Form vor Gericht oder in einer Vereinbarung anerkannt wird, sagt Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht. Die Optionen rund ums gemeinsame Haus beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen bei Scheidung in Murnau.
  5. Das Finanzamt will einen Wert, etwa bei Schenkung oder Erbschaftsteuer?
    ? Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht eine Makler-Einschätzung in der Regel nicht, auch unsere nicht. Das Finanzamt ermittelt zunächst selbst einen Wert nach dem Bewertungsgesetz. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen. Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines für die Grundstückswertermittlung bestellten oder zertifizierten Sachverständigen dienen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch ein tatsächlich erzielter Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag in Frage (§ 198 Abs. 3 BewG). Stiftung Warentest hat ein Interview zu diesem Thema mit „Die vom Finanzamt ermittelten Werte sind häufig zu hoch“ überschrieben (test.de, 18.02.2026). Ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall rechnet, beurteilt Ihr Steuerberater.

Auch das Antragsformular des Gutachterausschusses Garmisch-Partenkirchen nennt als mögliche Bewertungszwecke „Verkauf, Kauf, Schenkung, Erbregelung, Besteuerung, Zugewinnausgleich etc.“ Für den Antrag brauchen Sie unter anderem einen aktuellen Grundbuchauszug, einen aktuellen vermessungsamtlichen Lageplan und Bauplanunterlagen.

Woran Sie eine seriöse kostenlose Einschätzung erkennen

Egal, wen Sie fragen, diese Punkte können Sie vor oder während des Termins abhaken:

Checkliste: seriöse kostenlose Immobilienbewertung

  • [ ] Es gibt einen Ortstermin. Niemand kann den Zustand eines Hauses aus der Ferne beurteilen.
  • [ ] Der Wert wird hergeleitet, aus Bodenrichtwert, Lage, Zustand, Größe und vergleichbaren Objekten. Sie können jede Stufe nachvollziehen.
  • [ ] Sie unterschreiben vorher nichts. Keine Bindung, kein Auftrag als Bedingung für die Bewertung.
  • [ ] Sie wissen, wer Ihre Daten bekommt. Bei Portalen: Datenschutzerklärung lesen. Haben Sie Ihre Daten schon eingegeben, können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, an welche Empfänger sie gegangen sind.
  • [ ] Der aktuelle Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026, Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen) liegt auf dem Tisch, und Sie sehen, wie stark Ihr Grundstück davon abweicht.
  • [ ] Der Preis passt zum Markt. Wenn ein Wert auffällig über allen anderen Einschätzungen liegt, fragen Sie, woher er kommt.
  • [ ] Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihnen auch nach dem Termin Fragen beantwortet.
  • [ ] Die Grenzen werden genannt. Wer Ihnen eine Makler-Einschätzung als „Gutachten“ verkauft, nimmt es mit der Wahrheit nicht genau.

Den letzten Punkt halte ich fast für den wichtigsten. Wer offen sagt, was seine Bewertung nicht leisten kann, dem glaube ich auch den Rest eher.

Zwischenfazit: Eine kostenlose Bewertung ist dann gut, wenn sie Ihnen eine nachvollziehbare Zahl liefert und Sie danach frei entscheiden lässt. Prüfen Sie Ortstermin, Herleitung, Bindung und Datenweg.

Sie überlegen zu verkaufen? Der erste Schritt ist eine kostenfreie Wertermittlung, ohne Verpflichtung. ? kostenlose Immobilienbewertung anfragen

So bekommen Sie Ihre kostenlose Immobilienbewertung in Murnau

  1. Sie rufen an, schreiben oder nutzen das Anfrageformular. Wir vereinbaren einen Termin.
  2. Das Erstgespräch führen wir im Büro in der Kemmelallee 8 in Murnau oder bei Ihnen zu Hause, ganz wie es Ihnen lieber ist.
  3. Wir gehen mit Ihnen durchs Haus und ums Grundstück.
  4. Wir recherchieren den aktuellen Bodenrichtwert und vergleichbare Objekte am Markt.
  5. Wir erklären Ihnen, wie der Wert zustande kommt. Ob Sie danach verkaufen, entscheiden Sie.

Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, vom Erstgespräch bis zur Übergabe, falls Sie später verkaufen.

Was Sie zum Termin bereitlegen können, wenn vorhanden: Grundbuchauszug, Flurkarte oder Lageplan, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Die Rechnung für die neue Heizung aus dem Beispiel oben gehört genau hierher. Fehlt etwas, klären wir das im Gespräch.

Wie die Bewertung im Detail abläuft und welche Faktoren hier in der Region den Ausschlag geben, habe ich im Ratgeber Immobilienbewertung in Murnau ausführlich beschrieben. Wenn Sie lieber gleich einen Termin wollen: Erstgespräch im Büro oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren.

Häufige Fragen zur kostenlosen Immobilienbewertung in Murnau

Was kostet eine Immobilienbewertung in Murnau?

Das hängt vom Weg ab. Online-Rechner sind kostenlos, verlangen aber Ihre Kontaktdaten. Die Bodenrichtwertauskunft kostet beim Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen 30 € je Richtwert. Ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses beginnt bei 2.450 € plus Umsatzsteuer und Auslagen. Die Wertermittlung bei JD Homes ist kostenfrei und unverbindlich.

Bekomme ich eine kostenlose Bewertung, auch wenn ich nicht verkaufen will?

Ja. Viele Eigentümer wollen nach einer Erbschaft oder vor einem Umzug einfach wissen, wo sie stehen. Die Bewertung bei uns ist unverbindlich. Ob Sie danach verkaufen, entscheiden Sie in Ruhe.

Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?

Ein Online-Rechner liefert eine Spanne, keinen Preis. Er arbeitet mit statistischen Daten und oft mit Angebotspreisen statt mit tatsächlich erzielten Verkaufspreisen. Zustand, Modernisierungen, Ausblick oder ein schwieriger Grundstückszuschnitt fließen kaum ein. Für eine erste Richtung taugt er, für einen Angebotspreis nicht.

Kann ich den Bodenrichtwert für Murnau kostenlos einsehen?

Laut Erläuterung des Gutachterausschusses Garmisch-Partenkirchen sind beide amtlichen Abrufwege, die Geschäftsstelle und BORIS Bayern, kostenpflichtig. Eine Auskunft kostet 30 € je Richtwert (Stand 16.10.2026). Bei unserer kostenfreien Wertermittlung recherchieren wir den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück und erklären Ihnen, wie er in den Wert einfließt.

Wer ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie?

Ein förmliches Verkehrswertgutachten erstellen der Gutachterausschuss beim Landratsamt oder ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger. Der Gutachterausschuss arbeitet auf schriftlichen Antrag, etwa von Eigentümern, Erben, Behörden oder Gerichten. Makler wie JD Homes erstellen kein Gutachten, sondern eine nachvollziehbare Einschätzung für den Verkauf.

Was passiert mit meinen Daten bei einer kostenlosen Bewertung?

Bei Online-Portalen regelt das die jeweilige Datenschutzerklärung. Lesen Sie sie, bevor Sie Ihre Kontaktdaten eingeben, und achten Sie auf Formulierungen zur Weitergabe an Partner. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft verlangen, an welche Empfänger Ihre Daten gegangen sind, nach Art. 17 DSGVO unter den dort genannten Voraussetzungen ihre Löschung. Bei uns sprechen Sie direkt mit dem Makler, der Ihre Immobilie bewertet. Fragen Sie im Zweifel einfach nach.

Über den Autor

Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen) und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Er begleitet Eigentümer und Käufer persönlich beim Verkauf, Kauf und der Vermietung, mit regionaler Marktkenntnis rund um Murnau, den Staffelsee und Oberbayern. Zweiter Makler bei JD Homes ist, selbstständiger Immobilienmakler. Jeder Eigentümer hat bei JD Homes einen festen Ansprechpartner, vom Erstgespräch bis zur Übergabe.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Wir erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich. Für ein Erstgespräch besuchen Sie uns in der Kemmelallee 8 in Murnau, oder wir kommen zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie an: 08841 6288095 oder 0162 4051030, schreiben Sie an info@jd-homes.de oder nutzen Sie das Anfrageformular auf jd-homes.de. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

? kostenlose Immobilienbewertung anfragen


Quellen

  1. Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Verkehrswertgutachten (Antragsberechtigte, Gebühren, Gebührenbeispiele ohne USt). https://www.lra-gap.de/de/verkehrswertgutachten.html (abgerufen 2026-10-16, Stand Oktober 2026; Wayback: https://web.archive.org/web/20261016/https://www.lra-gap.de/de/verkehrswertgutachten.html)
  2. Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen: Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (§ 193 BauGB; § 14 BayGaV), Antragsformular 2026. https://www.lra-gap.de/media/files/lra_gutachterausschuss/Antrag_Gutachten_2026.pdf (abgerufen 2026-10-16)
  3. § 15 Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV), Gebühren und Auslagen für Gutachten, Fassung gültig ab 01.01.2023. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGutAV-15 (abgerufen 2026-10-16)
  4. Gutachterausschuss Garmisch-Partenkirchen: Erläuterung der Bodenrichtwerte 2026, Flächen für baureifes Land, Stichtag 01.01.2026, Ziff. 4, 16, 19 und S. 4. https://www.lra-gap.de/media/files/lra_gutachterausschuss/Erlaeuterungen_Bauland_2026.pdf (abgerufen 2026-10-16)
  5. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Bodenrichtwerte (Auskunft 30 € je Richtwert, über Geschäftsstelle und BORIS Bayern). https://www.lra-gap.de/de/bodenrichtwerte.html (abgerufen 2026-10-16, Stand Oktober 2026; Wayback: https://web.archive.org/web/20261016/https://www.lra-gap.de/de/bodenrichtwerte.html)
  6. BayernPortal: Bodenrichtwerte; Beantragung einer Auskunft, Stand 25.05.2026. https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/71665115334 (abgerufen 2026-10-16)
  7. Stiftung Warentest (test.de): Interview mit Stephan Sebastian Schäfer, Überschrift der Redaktion „Die vom Finanzamt ermittelten Werte sind häufig zu hoch“, 18.02.2026. https://www.test.de/Immobilien-Wie-Finanzaemter-den-Verkehrswert-ermitteln-5745667-5747173/ (abgerufen 2026-10-16)
  8. § 198 Bewertungsgesetz (BewG), Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html (abgerufen 2026-10-16)
  9. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 15 und Art. 17. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679 (abgerufen 2026-10-16)
  10. DIHK: Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis. https://svv.ihk.de (abgerufen 2026-10-16, Stand Oktober 2026)
  11. § 2314 BGB, Auskunftspflicht des Erben. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2314.html (abgerufen 2026-10-16, Snapshot geprüft 2026-10-16)