Das Baukindergeld war ein staatliches Förderprogramm, das Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb oder Bau einer selbst genutzten Immobilie finanziell entlastete. Der Bund zahlte pro Kind und Jahr 1.200 Euro – über zehn Jahre insgesamt 12.000 Euro je Kind. Neue Anträge konnten zwischen September 2018 und Ende März 2021 gestellt werden; die Auszahlungen durch die KfW laufen planmäßig bis ins Jahr 2031 weiter.
Förderkonditionen im Überblick
Die Förderung belief sich auf 1.200 Euro jährlich pro Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebte und für das Kindergeld bezogen wurde. Bei fünf Kindern war damit eine Gesamtförderung von 60.000 Euro über den gesamten Zeitraum möglich. Die KfW überwies die Beträge automatisch für zehn Jahre, ohne dass jährlich neu beantragt werden musste. Ein Antrag war rückwirkend bis zu sechs Monate nach dem Einzug möglich.
Für die Einkommensprüfung zählte das zu versteuernde Haushaltseinkommen beider Elternteile im Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung. Die Grenze lag bei 75.000 Euro für ein Kind; für jedes weitere Kind erhöhte sie sich um 15.000 Euro. Bereits eine geringfügige Überschreitung führte zur vollständigen Ablehnung – ohne Übergangsregelung.
Voraussetzungen und förderfähige Objekte
Antragsberechtigt waren ausschließlich Erstkäufer: Wer bereits Wohneigentum besaß oder besessen hatte, war vom Programm ausgeschlossen. Das Objekt musste in Deutschland liegen und innerhalb von sechs Monaten nach Kauf oder Fertigstellung selbst bezogen werden. Die Selbstnutzung war für den gesamten Förderzeitraum von zehn Jahren Pflicht.
Förderfähig waren Neubauten – ob vom Bauträger erworben oder in Eigenregie errichtet –, Bestandsimmobilien sowie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Reihenhäuser. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit Dauerwohnrecht fiel unter die Regelung. Gerade im Alpenvorland, wo Bestandsimmobilien am Staffelsee oder im Raum Murnau bereits damals erhebliche Kaufpreise erzielten, war die Einkommensgrenze für viele kaufinteressierte Familien eine spürbare Hürde.
Selbstnutzungspflicht und Rückzahlungsrisiken
Wer die Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietete – selbst vorübergehend –, riskierte die Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge. Ausnahmen galten bei beruflich bedingtem Umzug, wenn ein entsprechender Härtefall nachgewiesen wurde. Auch ein Verkauf vor Ablauf der zehn Jahre zog eine anteilige Rückzahlung nach sich.
Sonderfälle wie Scheidung, Tod eines Elternteils oder ein Umzug in ein größeres Eigenheim waren gesondert geregelt. Bei unverschuldetem Verlust der Immobilie – etwa durch Brand oder Insolvenz – sah das Programm ebenfalls Härtefallregelungen vor.
Politische Einordnung und Nachfolge
Das Baukindergeld erreichte nach Angaben der KfW rund 300.000 Familien; das Gesamtvolumen der bewilligten Förderungen belief sich auf etwa 9,5 Milliarden Euro. Kritiker bemängelten jedoch, dass ein erheblicher Teil der Mittel als Mitnahmeeffekt versickerte, da viele Begünstigte auch ohne Förderung gekauft hätten. Hinzu kam der Vorwurf, das Programm habe die ohnehin hohe Nachfrage weiter angeheizt und damit zu steigenden Immobilienpreisen beigetragen – Vorgaben zur Energieeffizienz fehlten vollständig.
Als direkter Nachfolger war die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) geplant, die ausschließlich klimafreundliche Neubauten im Effizienzhaus-40-Standard bezuschussen sollte. Das Programm wurde bislang jedoch nicht dauerhaft etabliert und befindet sich weiterhin in der politischen Diskussion. Aktuell steht für Familien vor allem das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 zur Verfügung, das zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau selbst genutzter Immobilien bietet – ohne Einkommensgrenze und kombinierbar mit weiteren Fördermitteln. Darüber hinaus lohnt stets ein Blick auf regionale Programme des Freistaats Bayern sowie gegebenenfalls kommunale Fördermöglichkeiten.
