Die KfW-Förderung umfasst zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse und direkte Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau – einer staatlichen Förderbank des Bundes. Im Mittelpunkt stehen energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie der barrierefreie Umbau von Wohngebäuden. Die Programme zählen zu den bedeutendsten Förderinstrumenten im deutschen Wohnungsbau und können den Zinsaufwand gegenüber marktüblichen Konditionen spürbar senken. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn und vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden – nachträglich ist eine Förderung ausgeschlossen.
Förderung für den Neubau
Wer heute neu baut, kommt um den energetischen Standard kaum herum. Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau" (Nummer 297 bzw. 298) setzt mindestens den Effizienzhaus-40-Standard voraus und verlangt zusätzlich ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat (QNG). Pro Wohneinheit sind Kredite bis zu 150.000 Euro möglich, mit einem deutlich vergünstigten Zinssatz. Ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent ist je nach erreichter Förderstufe erreichbar.
Familien mit Kindern können ergänzend das Programm „Wohneigentum für Familien" (KfW 300) in Anspruch nehmen. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, zuzüglich 10.000 Euro je Kind. Die maximale Kredithöhe steigt mit der Kinderzahl – bis zu 270.000 Euro je Kind sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gerade im Alpenvorland, wo Grundstückspreise und Baukosten erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegen, können diese Konditionen einen wesentlichen Unterschied in der Finanzierbarkeit machen.
Sanierungsförderung: Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung
Für die Sanierung bestehender Gebäude steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Sie unterscheidet zwischen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus und der Förderung einzelner Maßnahmen. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 – dem ambitioniertesten Ziel – sind Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent auf den Kreditbetrag möglich; die Stufen 55, 70, 85 und Denkmal werden entsprechend geringer gefördert. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer einzelne Maßnahmen umsetzt – etwa eine neue Dachdämmung, den Austausch von Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage –, kann bis zu 60.000 Euro Kredit beantragen. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere fünf Prozentpunkte. Wichtig: Der Heizungstausch selbst wird seit der Neuordnung der Förderlandschaft über das BAFA abgewickelt, nicht über die KfW.
Barrierefreier Umbau
Auch der altersgerechte oder behindertengerechte Umbau wird von der KfW unterstützt – und zwar unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Über das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen" (KfW 455-B) sind Zuschüsse bis 6.250 Euro für Standardmaßnahmen möglich; bei einer umfassenden Reduzierung von Barrieren im gesamten Wohnbereich steigt der Zuschuss auf bis zu 12.500 Euro. Typische Maßnahmen sind schwellenlose Zugänge, Badumbauten, Türverbreiterungen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Alternativ steht der KfW-Kredit 159 bereit, mit dem bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu vergünstigten Konditionen finanziert werden können.
Antragstellung und Energieberater
Der Antrag läuft stets über eine Hausbank oder ein Kreditinstitut – eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Die Bank leitet den Antrag weiter und gibt nach Prüfung die Zusage oder Ablehnung bekannt. Erst nach der schriftlichen Zusage dürfen Aufträge erteilt und Verträge unterzeichnet werden. Zu den typischen Unterlagen gehören Energieberater-Bestätigungen, eine Kostenaufstellung, der Grundbuchauszug sowie Einkommensnachweise.
Bei Effizienzhaus-Programmen und den meisten Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters verpflichtend. Diese Fachleute finden sich in der Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Sie begleiten das Vorhaben von der Planung über die Antragstellung bis zur abschließenden Bestätigung nach Durchführung. Die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung werden ihrerseits zu 50 Prozent über BAFA und KfW bezuschusst.
