Immobilien-ABC

Wie weit Banken eine Immobilie beleihen – und was das für Ihre Finanzierung bedeutet

Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem prozentualen Anteil des Beleihungswerts eine Bank bereit ist, eine Immobilie mit einem Darlehen zu finanzieren. Sie ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Kreditwesen: Durch sie schützt sich das finanzierende Institut vor Verlusten, die entstehen könnten, wenn eine Immobilie im Verwertungsfall unter dem ausstehenden Kreditbetrag veräußert werden muss. Für Kaufinteressenten ist sie eine der maßgeblichen Größen bei der Finanzierungsplanung.

Beleihungsgrenze, Beleihungswert und Kaufpreis

Um die Beleihungsgrenze richtig einzuordnen, muss man sie vom Beleihungswert unterscheiden. Der Beleihungswert ist nicht identisch mit dem Kaufpreis oder dem Verkehrswert – er wird von der Bank eigenständig und bewusst konservativ ermittelt, um langfristige Wertbeständigkeit und mögliche Verwertungskosten abzubilden. Die Beleihungsgrenze setzt dann einen weiteren Abschlag auf diesen bereits vorsichtig kalkulierten Wert.

Wenn ein Institut beispielsweise 80 Prozent des Beleihungswerts als Grenze festlegt und der Beleihungswert unter dem tatsächlichen Kaufpreis liegt, kann der maximal finanzierbare Betrag deutlich unterhalb des Kaufpreises liegen. Die Differenz muss durch Eigenkapital oder Nachrangfinanzierungen abgedeckt werden – Letztere sind in der Regel mit spürbaren Zinsaufschlägen verbunden.

Auswirkungen auf Konditionen und Eigenkapitalbedarf

Solange ein Darlehen innerhalb der Beleihungsgrenze bleibt, können Kreditnehmer mit den günstigsten verfügbaren Zinssätzen rechnen. Sobald der Finanzierungsbedarf diese Grenze überschreitet – man spricht dann von einer Überbeleihung –, verlangen Banken einen Risikoaufschlag auf den Zinssatz. Das verteuert die Finanzierung nicht nur im Nominalbetrag, sondern auch über die gesamte Laufzeit erheblich.

Für Käufer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und im Blauen Land ist dieser Zusammenhang besonders relevant: Die Bodenrichtwerte und Verkehrspreise liegen hier im Alpenvorland auf hohem Niveau. Der von der Bank festgestellte Beleihungswert kann dabei gerade bei Ferienimmobilien oder Zweitwohnsitzen – einer im Raum Murnau und am Staffelsee weit verbreiteten Nutzungsform – spürbar unter dem Marktpreis bleiben, weil Banken bei solchen Objekten vorsichtiger kalkulieren. Dies erhöht den tatsächlich erforderlichen Eigenkapitalanteil gegenüber dem, was Käufer auf Basis des reinen Kaufpreises erwarten würden.

Unterschiede zwischen Kreditinstituten

Die Beleihungsgrenze ist keine gesetzlich einheitlich vorgeschriebene Größe, sondern Teil der internen Kreditrichtlinien eines jeden Instituts. Konservativ aufgestellte Banken setzen sie niedriger an, andere Institute – insbesondere Spezialanbieter für Baufinanzierungen – können je nach Objekttyp und Lage großzügiger kalkulieren. Ein sorgfältiger Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich daher, zumal sich auch die Konditionen für den Teil einer Finanzierung oberhalb der Beleihungsgrenze deutlich voneinander unterscheiden können.

Praktische Empfehlungen für die Finanzierungsplanung

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte die Frage nach Beleihungswert und Beleihungsgrenze frühzeitig mit der finanzierenden Bank klären – idealerweise bevor eine konkrete Kaufentscheidung getroffen wird. Nur so lässt sich realistisch einschätzen, wie viel Eigenkapital tatsächlich erforderlich ist und welche Zinskondition zu erwarten steht. Wer dies erst nach Abschluss des Kaufvertrags in Erfahrung bringt, gerät schnell unter Druck, wenn der benötigte Fremdkapitalanteil über die Beleihungsgrenze hinausgeht.

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