Immobilien-ABC

Warum jeder Immobilienkauf zwingend vor dem Notar stattfindet – und was dabei passiert.

Die notarielle Beurkundung ist die gesetzlich vorgeschriebene Form, in der Immobiliengeschäfte rechtswirksam abgeschlossen werden. Ohne sie ist ein Grundstückskaufvertrag nichtig – unabhängig davon, was die Parteien mündlich oder schriftlich vereinbart haben. Der Notar fungiert dabei nicht als Interessenvertreter einer Seite, sondern als neutraler Amtsträger, der beide Parteien belehrt und auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung hinwirkt.

Welche Geschäfte beurkundet werden müssen

Die Beurkundungspflicht greift bei allen Rechtsgeschäften, die unmittelbar das Eigentum an Grundstücken betreffen. Klassische Grundstückskaufverträge fallen ebenso darunter wie Bauträgerverträge, die Kauf- und Werkvertragselemente verbinden, Erbbaurechtsbestellungen und -übertragungen sowie Grundstücksschenkungen. Wer im Blauen Land oder rund um den Staffelsee eine Immobilie erwirbt, kommt an diesem Schritt nicht vorbei – die Formvorschrift gilt bundesweit und kennt keine Ausnahmen.

Der Ablauf im Überblick

Zunächst bereitet der Notar auf Grundlage der Angaben beider Parteien einen Vertragsentwurf vor. Verbrauchern muss dieser Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen, damit ausreichend Zeit für Rückfragen und eine rechtliche Prüfung bleibt. Beim Termin selbst verliest der Notar den vollständigen Vertrag – eine Pflicht, die nicht abgekürzt werden darf. Erst danach unterzeichnen alle Beteiligten gemeinsam mit dem Notar die Urkunde. Zuständig für Immobilien im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist in der Regel ein Notar mit Sitz im Zuständigkeitsbereich des Grundbuchamts Weilheim.

Kosten der Beurkundung

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt – regionale Unterschiede gibt es hier nicht. Als Orientierung gilt: Notar- und Grundbuchkosten zusammen bewegen sich üblicherweise in einer Größenordnung von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Da die Kaufpreise im Alpenvorland – besonders in Seenähe und Bergblicklagen – überdurchschnittlich hoch sind, können diese Beträge durchaus erheblich ausfallen. Getragen werden die Kosten üblicherweise vom Käufer. Hinzu kommen die Grunderwerbsteuer, die Bayern mit 3,5 Prozent erhebt – dem bundesweit niedrigsten Satz – sowie die Maklerprovision.

Das sollten Sie zum Beurkundungstermin mitbringen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
  • Steueridentifikationsnummer (für die Grunderwerbsteueranzeige)
  • Vorab geklärte Finanzierungsdetails, da Auszahlungsvoraussetzungen häufig in den Vertrag einfließen
  • Offene Fragen zum Vertragsentwurf schriftlich notiert, um den Termin effizient zu nutzen
  • Bei Vollmachten: das Original der notariellen Vollmachtsurkunde
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