Seit 2021 erhebt der Staat eine Abgabe auf Kohlendioxid-Emissionen, die beim Verbrennen fossiler Energieträger wie Heizöl oder Erdgas entstehen. Sie ist Teil des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und soll den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme wirtschaftlich attraktiver machen. Der CO2-Preis je Tonne steigt schrittweise an; ab 2027 soll ein europäischer Emissionshandel die feste Preissetzung ablösen.
Preisentwicklung und Ausblick
Zum Start im Jahr 2021 lag der CO2-Preis bei 25 Euro pro Tonne. Seitdem wurde er kontinuierlich angehoben: Für 2025 sind 55 Euro pro Tonne festgelegt. Die weiteren Stufen bis 2027 sind gesetzlich vorgesehen, danach übernimmt ein marktbasierter Mechanismus die Preisbildung. Für Eigentümer von vermieteten Bestandsimmobilien mit ölbasierter oder gasbetriebener Heizung bedeutet das: Die laufenden Betriebskosten steigen absehbar weiter, solange keine energetische Verbesserung erfolgt. Gerade im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo ältere Bestandsobjekte mit Ölheizung noch verbreitet sind, ist dieser Kostenpfad ein relevanter Faktor bei der Investitionsplanung.
Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter
Die CO2-Abgabe wird nicht einfach vollständig auf den Mieter überwälzt. Stattdessen gilt ein gesetzlich geregeltes Stufenmodell, das den energetischen Zustand des Gebäudes in die Verteilung einbezieht. Gebäude mit geringem CO2-Ausstoß – also guter Dämmung und effizienter Heiztechnik – lasten die Kosten vollständig dem Mieter an. Je schlechter die Energieeffizienz ausfällt, desto größer wird der Anteil des Vermieters, der bis zu 95 Prozent der Abgabe tragen kann. Dieses Modell schafft einen direkten finanziellen Anreiz, in die energetische Qualität der Immobilie zu investieren.
Berechnung und Abrechnung
Grundlage der Berechnung ist der tatsächliche CO2-Ausstoß des Gebäudes, der sich aus den Heizwerten der eingesetzten Brennstoffe und dem Verbrauch ergibt. Das Ergebnis wird in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr ausgedrückt – ein Wert, der auch im Energieausweis eine Rolle spielt. Die anteilige Abgabe fließt in die jährliche Heizkostenabrechnung ein und wird dort für den Mieter nachvollziehbar ausgewiesen. Vermieter sind gut beraten, die relevanten Verbrauchsdaten sorgfältig zu dokumentieren, um die Stufenzuordnung korrekt und rechtssicher vornehmen zu können.
