Als Eigenleistung bezeichnet man alle Bau- und Ausbauarbeiten, die ein Bauherr selbst oder mithilfe unentgeltlicher Helfer aus dem privaten Umfeld erbringt. Sie reduziert die Bausumme, weil der Lohnanteil der Handwerkerkosten entfällt. Im Bankenjargon hat sich dafür der Begriff „Muskelhypothek" etabliert – denn Kreditinstitute können anerkannte Eigenleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapitalersatz werten.
Was sich in Eigenregie umsetzen lässt
Nicht jede Arbeit auf der Baustelle ist für den Laien geeignet. Malerarbeiten, das Tapezieren und Streichen von Wänden sowie das Verlegen von Laminat, Parkett oder Fliesen gelten als klassische Einsteigergewerke – sie lassen sich mit handwerklichem Grundverständnis und etwas Sorgfalt solide ausführen. Auch Gartengestaltung und Außenanlagen eignen sich gut für die Selbstausführung.
Anspruchsvoller, aber mit entsprechendem Geschick realisierbar, sind Trockenbauarbeiten, das Einbauen von Innentüren oder einfache Dämmarbeiten. Hier sollte man sich vorab professionell einweisen lassen und den Zeitaufwand nicht unterschätzen.
Keinesfalls in Eigenregie ausgeführt werden sollten Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie Gasanschlüsse. Diese Gewerke erfordern zwingend zugelassene Fachbetriebe – aus Sicherheitsgründen, aber auch weil sonst Versicherungsschutz und Gewährleistungsansprüche erlöschen. Gleiches gilt für tragende Konstruktionen und Dacharbeiten.
Wie viel die Bank anerkennt
Banken bewerten Eigenleistungen in der Regel konservativ. Üblicherweise werden bis zu zehn oder fünfzehn Prozent der Bausumme als eigenkapitalähnliche Position berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall gilt, hängt vom Kreditinstitut, dem Vorhaben und der Bonität des Bauherrn ab.
Gerade im Alpenvorland – wo Grundstücke in Seenähe oder mit Bergblick, etwa am Staffelsee oder Riegsee, hohe Bodenrichtwerte und entsprechend hohe Gesamtinvestitionsvolumina mit sich bringen – kann selbst eine konservativ angesetzte Muskelhypothek einen spürbaren Beitrag zur Eigenkapitalquote leisten. Die ersparte Lohnsumme sollte dabei realistisch kalkuliert werden: Handwerkerleistungen enthalten je nach Gewerk einen Lohnanteil von vierzig bis sechzig Prozent; wer diesen selbst erbringt, spart real – muss aber auch seinen eigenen Zeitaufwand ehrlich gegenrechnen.
Risiken, die häufig unterschätzt werden
Die Muskelhypothek hat ihren Preis – nicht immer in Geld, aber stets in Zeit und Nerven. Wer neben einem Vollzeitjob baut, sollte die Belastung für sich und die Familie nicht unterschätzen. Verzögern sich Eigenleistungsgewerke, verlängert sich der gesamte Bauzeitplan, was bei laufender Zwischenfinanzierung zusätzliche Zinskosten verursacht.
Mängel durch unsachgemäße Ausführung fallen später vollständig auf den Bauherrn zurück – eine Gewährleistung gibt es hier nicht. Wer Helfer hinzuzieht und diese auch nur symbolisch entlohnt, bewegt sich zudem schnell im Bereich der Schwarzarbeit, was rechtliche Konsequenzen haben kann.
Versicherungsschutz ist Pflicht
Wer auf der eigenen Baustelle arbeitet oder Helfer einbindet, muss den Versicherungsschutz aktiv sicherstellen. Ehrenamtliche Bauhelfer sind bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) kostenlos zu melden und damit gesetzlich unfallversichert. Der Bauherr selbst ist über die gesetzliche Unfallversicherung beim Bau des eigenen Hauses hingegen nicht automatisch abgesichert – hier empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.
Eine Bauherrenhaftpflicht sollte in jedem Fall bestehen; sie deckt Schäden ab, die Dritten durch das Bauvorhaben entstehen. Ergänzend kann eine Bauleistungsversicherung sinnvoll sein, die unvorhergesehene Schäden durch Sturm, Vandalismus oder Materialfehler absichert.
