Immobilien-ABC

Zinsen zahlen, Tilgung verschieben – wie die Tilgungsaussetzung funktioniert und wann sie sinnvoll ist

Bei einer Tilgungsaussetzung werden die Rückzahlungsraten eines Immobiliendarlehens für einen festgelegten Zeitraum vollständig ausgesetzt – der Kreditnehmer leistet in dieser Phase ausschließlich Zinszahlungen, während die eigentliche Kapitalrückführung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Die monatliche Belastung sinkt dadurch kurzfristig spürbar, allerdings bleibt die Restschuld unverändert hoch, was langfristig zu einer deutlich höheren Gesamtzinsbelastung führt.

Varianten der Tilgungsaussetzung

Die gängigste Form ist das endfällige Darlehen: Über die gesamte Laufzeit werden ausschließlich Zinsen bedient, die vollständige Tilgung erfolgt am Ende in einer einzigen Summe. Um diese Ablösesumme aufzubauen, werden parallel Tilgungsersatzprodukte – häufig eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag – bespart. Davon zu unterscheiden ist die tilgungsfreie Anlaufzeit, bei der die Aussetzung auf die ersten ein bis fünf Jahre beschränkt ist und danach in eine reguläre Tilgung übergeht. Manche Kreditverträge sehen außerdem eine flexible Option vor, einzelne Raten bei einem vorübergehenden Liquiditätsengpass auszusetzen, ohne die Gesamtstruktur des Darlehens zu verändern.

Typische Einsatzsituationen

Für Kapitalanleger ist die Tilgungsaussetzung ein verbreitetes Instrument: Schuldzinsen aus einem Vermietungsdarlehen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, während Tilgungsleistungen steuerlich keine Rolle spielen. Wer also in einer gefragten Lage im Blauen Land oder am Staffelsee eine Mietimmobilie finanziert, kann durch eine maximierte Zinslast den steuerlichen Ertrag optimieren – vorausgesetzt, die persönlichen Einkommensverhältnisse und die Mietrendite rechtfertigen diesen Ansatz.

Während der Bauphase entlastet eine tilgungsfreie Anlaufzeit den Kreditnehmer, der parallel noch Miete für seine aktuelle Wohnung trägt. Ähnliches gilt für Existenzgründer oder Berufseinsteiger, deren Einkommen anfangs noch begrenzt ist und die mit wachsenden Einnahmen später höhere Raten schultern wollen. In Ausnahmesituationen – Elternzeit, Krankheit, kurzfristige Arbeitslosigkeit – kann eine vertraglich vereinbarte flexible Aussetzung eine sinnvolle Überbrückung darstellen.

Chancen und Risiken im Abgleich

Der offensichtliche Vorteil liegt in der kurzfristig geringeren monatlichen Belastung und der damit verbundenen höheren Liquidität. Bei vermieteten Objekten kommt der steuerliche Hebel hinzu. Für selbstgenutzte Immobilien hingegen entfällt dieser Vorteil vollständig – hier ist eine zügige Entschuldung in der Regel die wirtschaftlich klügere Strategie.

Die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Weil die Restschuld über lange Zeit konstant bleibt, fällt die Anschlussfinanzierung bei veränderten Zinsverhältnissen erheblich teurer aus als bei einem konventionell getilgten Darlehen. Bei endfälligen Konstruktionen droht zudem eine Deckungslücke, wenn die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder des Bausparvertrags hinter den Erwartungen zurückbleibt. Eine Absicherung durch Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie ein ausreichendes Liquiditätspolster gehören deshalb zur soliden Planung dazu.

Eigennutzung versus Kapitalanlage

Der steuerliche Rahmen entscheidet maßgeblich darüber, ob eine Tilgungsaussetzung überhaupt in Betracht kommt. Bei einer vermieteten Immobilie können die anfallenden Zinsen die steuerliche Bemessungsgrundlage senken; dieser Effekt ist bei Eigennutzern nicht vorhanden. Wer sein Eigenheim im Landkreis Garmisch-Partenkirchen finanziert, fährt mit einer konsequenten Tilgung in der Regel besser – die Entschuldung schafft Eigenkapital, das bei einer späteren Umfinanzierung oder einem Weiterverkauf direkt wirkt. Kapitalanleger sollten die Struktur hingegen gemeinsam mit einem Steuerberater und einem unabhängigen Finanzierungsexperten durchrechnen, bevor sie sich für ein tilgungsausgesetztes Modell entscheiden.

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