Immobilien-ABC

Sicheres Verwahrkonto für Kaufpreise, Kautionen und Baugelder bei Immobilientransaktionen

Ein Treuhandkonto ist ein Bankkonto, das ein Treuhänder – häufig ein Notar oder Rechtsanwalt – ausschließlich im Interesse Dritter führt. Die darauf verwahrten Mittel zählen rechtlich nicht zum Vermögen des Treuhänders und sind damit vor dessen Gläubigern geschützt. Im Immobilienbereich kommt dieses Instrument überall dort zum Einsatz, wo erhebliche Geldbeträge die Hand wechseln und beide Parteien bis zur vollständigen Vertragserfüllung abgesichert sein müssen.

Wie das Treuhandkonto beim Immobilienkauf schützt

Beim klassischen Grundstückskauf fließt der Kaufpreis zunächst nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein Notaranderkonto – die bekannteste Form des Treuhandkontos im Immobilienrecht. Der beurkundende Notar prüft anschließend, ob alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind: etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Ablösung bestehender Grundschulden oder die Erteilung behördlicher Genehmigungen. Erst wenn sämtliche Bedingungen vorliegen, gibt er den Kaufpreis an den Verkäufer frei.

Dieses Verfahren schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen: Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass der Kaufpreis tatsächlich hinterlegt ist, bevor er das Eigentum aufgibt. Der Käufer wiederum kann sicher sein, dass er zahlt, bevor er das lastenfreie Eigentum erhält. Gerade bei Objekten im Alpenvorland – wo Kaufpreise in gefragten Lagen am Staffelsee oder mit Bergblick Richtung Zugspitze schnell siebenstellige Beträge erreichen – ist dieser gegenseitige Schutz von erheblicher praktischer Bedeutung.

Besonderheiten bei Bauträgerverträgen

Wer eine noch nicht fertiggestellte Immobilie von einem Bauträger erwirbt, zahlt den Kaufpreis nicht als Einmalbetrag, sondern in gestaffelten Raten entsprechend dem Baufortschritt. Diese Raten fließen ebenfalls auf ein Treuhandkonto und werden vom Notar erst nach Erreichen klar definierter Bauabschnitte und entsprechender Abnahme freigegeben. Gerät der Bauträger in Insolvenz, ist das auf dem Treuhandkonto verwahrte Geld nicht Teil der Insolvenzmasse und steht dem Käufer weiterhin zu. Die Makler- und Bauträgermärkte rund um Garmisch-Partenkirchen verzeichnen einen spürbaren Anteil an Kapitalanlegern und Zweitwohnsitzkäufern, für die genau diese Absicherung ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt.

Treuhandkonto bei Mietkautionen

Auch im Mietverhältnis existiert eine treuhänderische Kontostruktur: Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem insolvenzfesten Konto anzulegen. Er darf über das Guthaben nicht frei verfügen; etwaige Zinsen stehen dem Mieter zu. Die korrekte Anlage auf einem solchen Konto ist nicht nur eine Frage der guten Praxis, sondern eine rechtliche Anforderung, deren Verletzung dem Mieter Rechte gegenüber dem Vermieter einräumen kann.

Kosten im Überblick

Die Kosten eines Notaranderkontos richten sich nach dem GNotKG und orientieren sich an der Höhe des treuhänderisch verwalteten Betrags. Als grobe Orientierung bewegt sich die Gebühr für die Notartreuhand bei einem mittleren Kaufpreis im Bereich von etwa 0,5 bis 1 Prozent des Transaktionsvolumens; hinzu kommt in der Regel eine Kontoführungsgebühr der Bank. Bei Mietkautionskonten fallen deutlich geringere Verwaltungskosten an. Bundeseinheitliche Notargebühren bedeuten, dass diese Posten in Murnau am Staffelsee genauso kalkuliert werden wie anderswo in Deutschland – anders als etwa die Grunderwerbsteuer, bei der Bayern mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz im bundesweiten Vergleich bietet.

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