Immobilien-ABC

Das treuhänderische Konto des Notars schützt Käufer und Verkäufer bei der Kaufpreisabwicklung.

Beim Kauf einer Immobilie fließt der Kaufpreis nicht immer direkt vom Käufer an den Verkäufer. Stattdessen kann der beurkundende Notar ein sogenanntes Anderkonto zwischenschalten – ein Treuhandkonto, auf dem der Kaufpreis so lange verwahrt wird, bis alle vertraglich definierten Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind. Das Instrument schützt beide Parteien gleichermaßen: Der Käufer weiß sein Geld sicher verwahrt, der Verkäufer kann auf die geordnete Abwicklung vertrauen.

Rechtliche Grundlage und Funktion

Notare sind nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, Fremdgelder strikt von ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten. Das Anderkonto ist ein eigenständiges Bankkonto, auf dem ausschließlich Treuhandmittel der Mandanten liegen – der Notar selbst hat darauf keinen eigenen Anspruch. Jede Ein- und Auszahlung muss lückenlos dokumentiert werden, und der Notar haftet persönlich für die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Gelder. Die Notarkammer überwacht die Einhaltung dieser Pflichten durch regelmäßige Prüfungen; Verstöße hätten den Verlust der Zulassung und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Ablauf in der Praxis

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fordert der Notar den Käufer zur Überweisung des Kaufpreises auf das Anderkonto auf – allerdings erst dann, wenn die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen ist. Diese Vormerkung sichert den Käufer gegen einen möglichen Doppelverkauf ab und ist damit Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung.

Bevor der Notar die Summe an den Verkäufer weiterleitet, prüft er das Vorliegen sämtlicher Auszahlungsvoraussetzungen: Dazu zählen typischerweise die Löschungsbewilligungen für eingetragene Grundschulden oder Hypotheken, etwaige Vorkaufsrechtsverzichte der Gemeinde sowie weitere im Kaufvertrag individuell vereinbarte Bedingungen. Erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung. Je nach Komplexität des Vorgangs kann dieser Prozess einige Wochen in Anspruch nehmen.

Gerade im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo Immobilientransaktionen häufig hohe Kaufpreise aufweisen und nicht selten mehrere Beteiligte – etwa Kapitalanleger oder Zweitwohnungskäufer – involviert sind, bietet das Anderkonto eine verlässliche Absicherung für alle Seiten. Zuständig für die Beurkundung und damit für die Kontoführung ist in dieser Region in der Regel das Amtsgericht Weilheim, dem auch das Grundbuchamt zugeordnet ist.

Kosten und Verzinsung

Für die Verwaltung des Anderkontos fällt keine gesonderte Gebühr an. Die damit verbundene Treuhandtätigkeit ist Bestandteil der notariellen Gesamtvergütung, die sich bundeseinheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richtet. Anfallende Zinsen stehen grundsätzlich dem Auftraggeber zu; bei den heute üblichen kurzen Verwahrfristen sind diese jedoch in der Regel zu vernachlässigen.

Sicherheit bei hohen Kaufpreisen

Anderkonten fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung. Wird die kontoführende Bank zahlungsunfähig, sind die hinterlegten Gelder bis zur gesetzlichen Sicherungsgrenze geschützt. Bei besonders hohen Kaufpreisen – wie sie im Alpenvorland keine Seltenheit sind – besteht die Möglichkeit, den Betrag auf Konten bei verschiedenen Banken aufzuteilen, um den Schutz auch oberhalb dieser Grenze zu gewährleisten. Missbrauch durch Notare ist strukturell nahezu ausgeschlossen, da die institutionellen Kontrollmechanismen und die persönliche Haftung einen wirksamen Schutzrahmen bilden.

Kostenlose Marktpreisanalyse

Was ist Ihre Immobilie wert?

In wenigen Minuten online, unverbindlich und kostenfrei.

Jetzt Wert ermitteln →
Ihr direkter Draht

Fragen zu Ihrer Immobilie?

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung.