Immobilien-ABC

Wie der Kaufpreis beim Immobilienerwerb sicher und rechtssicher vom Käufer zum Verkäufer gelangt

Die Kaufpreiszahlung bezeichnet die geordnete Übertragung des vereinbarten Kaufpreises vom Erwerber an den Veräußerer im Zuge eines Immobilienkaufs. Sie erfolgt nicht unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags, sondern erst dann, wenn eine Reihe vertraglich und rechtlich definierter Bedingungen erfüllt ist. In der gängigen Praxis wickelt ein Notar diesen Vorgang treuhänderisch über ein Anderkonto ab – ein Verfahren, das sowohl Käufer als auch Verkäufer wirksam vor finanziellen Risiken schützt.

Ablauf von der Beurkundung bis zur Auszahlung

Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ist die rechtliche Grundlage für die Transaktion geschaffen. Unmittelbar danach beantragt der Notar beim zuständigen Grundbuchamt – im Bereich Murnau am Staffelsee und dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist das Grundbuchamt Weilheim zuständig – die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers. Diese Vormerkung sichert dessen Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass das Objekt in der Zwischenzeit anderweitig verkauft oder mit neuen Belastungen versehen werden kann.

Erst nach Bestätigung der Vormerkungseintragung fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Der Kaufpreis wird dann auf das Notaranderkonto überwiesen, wo er verwahrt bleibt, bis alle Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Von der Beurkundung bis zur tatsächlichen Auszahlung an den Verkäufer vergehen in der Regel vier bis acht Wochen.

Voraussetzungen für die Kaufpreisauszahlung

Bevor der Notar den hinterlegten Betrag an den Verkäufer weiterleitet, muss er das Vorliegen mehrerer Bedingungen sorgfältig prüfen. Dazu gehört in erster Linie die bereits genannte eingetragene Auflassungsvormerkung. Darüber hinaus müssen Löschungsbewilligungen für alle noch im Grundbuch eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken vorliegen, damit der Käufer ein lastenfreies Eigentum erhält.

Sofern der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht, muss zunächst der Vorkaufsrechtsverzicht eingeholt werden. Die Prüffrist beträgt dabei zwei Monate. Bei gewerblichen Verkäufern verlangt das Finanzamt außerdem eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass aus dem Verkauf keine offenen Steueransprüche resultieren. Zusätzliche, individuell vereinbarte Bedingungen können im Kaufvertrag festgeschrieben sein und sind ebenfalls vor der Auszahlung nachzuweisen.

Finanzierung und Zahlungsmodalitäten

In den meisten Fällen kombinieren Käufer ein Bankdarlehen mit eigenem Kapital. Die Bank zahlt den Darlehensbetrag dabei nicht an den Käufer aus, sondern überweist ihn direkt auf das Notaranderkonto – und zwar erst, nachdem der Kaufvertrag beurkundet und eine Grundschuld zugunsten der Bank ins Grundbuch eingetragen wurde. Verzögert sich dieser Prozess, können Bereitstellungszinsen entstehen, was eine sorgfältige Koordination zwischen Notar, Bank und Käufer umso wichtiger macht.

Der Eigenkapitalanteil – in der Praxis häufig zwischen zehn und dreißig Prozent des Kaufpreises – wird vom Käufer selbst auf das Anderkonto überwiesen. Wichtig: Die Kaufnebenkosten sind davon gesondert zu begleichen und lassen sich über ein Bankdarlehen in der Regel nicht finanzieren. In Bayern zählen dazu die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent – bundesweit der niedrigste Satz –, die Notarkosten nach GNotKG sowie gegebenenfalls die Maklerprovision.

Sicherheit durch treuhänderische Abwicklung

Das Notaranderkonto erfüllt eine zentrale Schutzfunktion für beide Seiten. Für den Käufer bedeutet es, dass sein Geld erst dann den Treuhänder verlässt, wenn die Eigentumssicherung durch die Vormerkung tatsächlich besteht – ein Doppelverkauf oder eine Pfändung durch Gläubiger des Verkäufers kann dem Käufer in diesem Rahmen nicht schaden. Für den Verkäufer wiederum ist sichergestellt, dass der Kaufpreis vollständig und gesichert vorliegt, bevor er die Immobilie aus seinem Vermögen überträgt. Das Anderkonto ist insolvenzrechtlich vom Vermögen des Notars getrennt, was zusätzliche Sicherheit bietet.

Gerade in einem Markt wie dem Blauen Land und dem Alpenvorland, wo Immobilientransaktionen häufig hohe Kaufpreise, Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und nicht selten komplexere Finanzierungsstrukturen umfassen, ist die saubere treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung kein bürokratischer Formalismus – sondern eine bewährte Grundlage für rechtssichere und für alle Beteiligten verlässliche Transaktionen.

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