Immobilienmakler für Altenstadt bei Schongau
Auf einen Blick:
– JD Homes begleitet Eigentümer in Altenstadt und Schwabniederhofen beim Verkauf, bei der Vermietung und bei der Wertermittlung ihrer Immobilie.
– Die Wertermittlung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause.
– Sie haben einen festen Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe.
– Büro: Kemmelallee 8, 82418 Murnau am Staffelsee · Tel. 08841 6288095 · Mo–Fr 9–17 Uhr
– Altenstadt gehört zum Landkreis Weilheim-Schongau. Bodenrichtwerte, Grundbuch und Baugenehmigungen laufen deshalb über die Behörden in Weilheim und Schongau.
Sie suchen einen Immobilienmakler in Altenstadt, weil Sie ein Haus geerbt haben oder einfach wissen möchten, was Ihre Immobilie heute wert ist? Dann gleich vorweg: Unser Büro steht in Murnau am Staffelsee. Nach Altenstadt kommen wir zu Ihnen, an den Küchentisch in Altenstadt oder in Schwabniederhofen, und schauen uns Ihr Haus dort an, wo es steht.
Weiter unten stehen die amtlichen Zahlen zu Altenstadt: wie viele Häuser es gibt, wie selten hier Bauland verkauft wird, wo der Bodenrichtwert liegt und welche Behörde wofür zuständig ist. Dass 2024 in Altenstadt kein einziges neues Wohnhaus fertig wurde, hat uns beim ersten Lesen der Statistik stutzen lassen.
Ihr Ansprechpartner für Altenstadt
JD Homes Immobilien
Kemmelallee 8, 82418 Murnau am Staffelsee
Telefon 08841 6288095 · Mobil 0162 4051030
info@jd-homes.de · Bürozeiten Mo–Fr 9–17 Uhr
Für Altenstadt heißt das praktisch: Das Erstgespräch führen wir bei Ihnen zu Hause oder, wenn Sie das lieber möchten, bei uns im Büro in Murnau. Die Besichtigung, die Fotos und die Termine mit Kaufinteressenten finden ohnehin in Altenstadt statt. Sie müssen für den Verkauf Ihres Hauses nicht einmal nach Murnau fahren.
Was wir in Altenstadt für Sie übernehmen
Wir bieten vier Leistungen an. Eine Finanzierungs- oder Versicherungsberatung gehört nicht dazu, ebenso wenig ein förmliches Verkehrswertgutachten. Dafür verweisen wir Sie an die richtigen Fachleute.
| Leistung | Was Sie in Altenstadt bekommen | Kosten |
|---|---|---|
| Immobilienbewertung | Eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks, auf Basis von Bodenrichtwert, Zustand, Lage und vergleichbaren Objekten | kostenfrei und unverbindlich |
| Verkauf | Wertermittlung, professionelle Fotos, ausführliches Exposé, Veröffentlichung auf großen und lokalen Portalen, Besichtigungen, Preisverhandlung, Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe | Provision gesetzlich geregelt, Höhe im persönlichen Gespräch |
| Vermietung | Von der Einschätzung der Miete über die Vermarktung bis zur Übergabe | im persönlichen Gespräch |
| Kauf- und Suchbegleitung | Sie nennen Größe, Lage, Budget und Stil, wir melden uns, wenn ein passendes Objekt kommt | im persönlichen Gespräch |
Kurzfazit: Für alle vier Leistungen haben Sie in Altenstadt denselben Ansprechpartner, vom Erstgespräch bis zur Übergabe. Die Wertermittlung am Anfang ist kostenfrei.
Sie überlegen zu verkaufen? Der erste Schritt ist eine kostenfreie Wertermittlung, ohne Verpflichtung. ? Kostenlose Immobilienbewertung für Altenstadt anfragen
Altenstadt in Zahlen: was die amtliche Statistik über den Wohnungsbestand verrät
Bevor es um Preise geht: Was steht in Altenstadt eigentlich? Das Bayerische Landesamt für Statistik führt dafür für jede Gemeinde ein eigenes Datenblatt, die „Statistik kommunal“. Für Altenstadt (Gemeindeschlüssel 09 190 111) zeigt die Ausgabe 2025 Folgendes:
| Kennzahl | Wert für Altenstadt | Stichtag |
|---|---|---|
| Einwohner | 3.294 | 31.12.2024 |
| Einwohner zehn Jahre zuvor | 3.239 | 31.12.2014 |
| Wohngebäude | 917 | 31.12.2024 |
| davon mit nur einer Wohnung | 654 (71,3 %) | 31.12.2024 |
| Wohnungen insgesamt | 1.659 | 31.12.2024 |
| durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung | 102,5 m² | 31.12.2024 |
| neu errichtete Wohngebäude, fertiggestellt | 2 (2023), keines (2024) | Jahreswerte |
| Einwohner ab 65 Jahren | 22,6 % | Zensus 15.05.2022 |
| Einwohner zwischen 50 und 65 Jahren | 24,3 % | Zensus 15.05.2022 |
Altenstadt ist ein Einfamilienhaus-Ort. Gut sieben von zehn Wohngebäuden haben nur eine Wohnung. Die durchschnittliche Wohnung ist über 100 Quadratmeter groß. Wer hier verkauft, verkauft meistens ein Haus mit Garten.
Neu gebaut wird kaum. 2024 wurde in Altenstadt kein einziges neues Wohngebäude fertiggestellt, 2023 waren es zwei. Wer in Altenstadt ein Haus sucht, ist damit fast vollständig auf den Bestand angewiesen. Für Verkäufer ist das eine gute Ausgangslage, denn das Angebot wächst nicht von selbst nach.
Und ein Generationswechsel steht an. Fast jeder zweite Einwohner war beim Zensus 2022 über 50 Jahre alt, mehr als jeder fünfte über 65. In vielen der Einfamilienhäuser wohnen heute ein oder zwei Menschen, wo früher eine Familie lebte. Eine Preisprognose lässt sich daraus nicht ableiten. Es erklärt aber, warum wir aus Orten wie Altenstadt so oft dieselbe Frage hören: „Was machen wir mit dem Haus, wenn die Eltern es nicht mehr allein bewohnen können?“
Die Einwohnerzahl selbst ist bemerkenswert stabil. Zwischen 2014 und 2024 bewegte sie sich immer zwischen rund 3.240 und 3.330. Altenstadt wächst nicht stark und schrumpft nicht. Ein ruhiger Markt also. Umso mehr kommt es auf den Angebotspreis an.
Der Immobilienmarkt in Altenstadt: Bodenrichtwerte und amtliche Belege
Warum es für Altenstadt keinen seriösen Quadratmeterpreis gibt
Die Frage nach dem Quadratmeterpreis kommt in fast jedem Erstgespräch. Für Altenstadt gibt es keinen amtlichen Durchschnittspreis für Häuser. Und für Bauland ist die Datenlage erstaunlich dünn.
Die Statistik kommunal 2025 weist für Altenstadt die Baulandverkäufe der Jahre 2017 bis 2020 aus. Es waren fünf Verkäufe im Jahr 2017, fünf im Jahr 2018, keiner im Jahr 2019 und vier im Jahr 2020. Der durchschnittliche Kaufwert für Bauland sprang in diesen Jahren zwischen 124 und 222 Euro je Quadratmeter hin und her. Das Landesamt schreibt selbst dazu, dass sich die Preise nur auf die im jeweiligen Jahr verkauften Grundstücke beziehen und Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind.
Bei vier oder fünf Verkäufen im Jahr hängt ein Durchschnitt am Zufall. Ein einziges großes Grundstück am Ortsrand kann ihn nach unten ziehen, ein kleines Baugrundstück in der Ortsmitte nach oben. Wir nennen die Zahlen trotzdem. Wenn Ihnen jemand für Altenstadt einen präzisen Quadratmeterpreis auf die Nachkommastelle nennt, wissen Sie jetzt, wie schmal die Grundlage dafür ist.
Der Bodenrichtwert: die belastbarste amtliche Zahl für Ihr Grundstück
Für Altenstadt ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau zuständig, mit Geschäftsstelle in der Pütrichstraße 8 in 82362 Weilheim. Dort laufen die Kaufverträge des gesamten Landkreises zusammen. Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelt und festgesetzt, öffentlich ausgelegt wurden sie vom 6. Mai bis 8. Juni 2026 (Amtsblatt der Stadt Weilheim Nr. 15/2026).
Für Eigentümer in Altenstadt gibt es drei Wege an den Wert für ihr Grundstück:
- Persönlich: Nach Angabe der VG Altenstadt sind die Bodenrichtwerte bei persönlicher Einsichtnahme in der Geschäftsstelle in Weilheim, Pütrichstraße 8 (Gebäude I), kostenfrei. Vereinbaren Sie dafür vorher einen Termin über das Landratsamt (0881 681-0).
- Online: Über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de stehen die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2024 nach Angabe von BORIS Bayern „großteils kostenfrei“ zur Verfügung. Das ist ein Betrachtungsdienst in der Karte.
- Schriftlich: Die amtliche Einzelauskunft über BORIS Bayern kostet 30,00 Euro je Flurstück oder Adresse (Stand der Gebühren: 1. Oktober 2026). Die brauchen Sie nur, wenn Sie den Wert schriftlich belegen müssen, etwa gegenüber einer Behörde.
Genauer wird es im Grundstücksmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses. Er wertet die Kauffälle im Landkreis aus und kostet 75,00 Euro. Ihre Straße kommt darin allerdings nicht vor.
Der Vergleichsmaßstab Oberbayern
Eine aktuelle amtliche Zahl gibt es auf der Ebene des Regierungsbezirks. Das Bayerische Landesamt für Statistik meldete am 27. Juli 2026: Baureifes Land kostete 2025 in Oberbayern ohne die Stadt München durchschnittlich 649 Euro je Quadratmeter, bayernweit 428 Euro. Dieser Wert mittelt allerdings den Speckgürtel um München mit dem Pfaffenwinkel. Für Ihr Grundstück in Altenstadt taugt er höchstens als grobe Orientierung.
Kurzfazit: Für Altenstadt sind die amtlichen Daten da, aber sie beschreiben Zonen, Landkreise und Regierungsbezirke. Der Bodenrichtwert ist der beste Ausgangspunkt, und Sie können ihn kostenfrei einsehen. Vom Zonenwert zum Wert Ihres Hauses kommt man erst bei einer Besichtigung.
Lagen und Ortsteile: Altenstadt und Schwabniederhofen
Die Gemeinde Altenstadt besteht laut Landratsamt Weilheim-Schongau aus zwei Ortsteilen: dem Hauptort Altenstadt und dem Ortsteil Schwabniederhofen, der 1978 eingemeindet wurde. Zusammen umfassen sie 1.867 Hektar. Altenstadt ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, zu der außerdem Hohenfurch, Ingenried, Schwabbruck und Schwabsoien gehören. Die Verwaltung sitzt am Marienplatz 2.
Der Hauptort Altenstadt
Wer Altenstadt nicht kennt, hält es oft für einen Vorort von Schongau. Historisch ist es umgekehrt. Das Bistum Augsburg beschreibt die Basilika St. Michael als Pfarrkirche „der später Altenstadt genannten Ursiedlung von Schongau“. Die Basilika entstand zwischen 1180 und 1220 und ist nach Angabe des Bistums der einzige durchgewölbte Sakralbau der Spätromanik in Bayern. Darin hängt der „Große Gott von Altenstadt“, ein 3,20 Meter hohes Kruzifix, bei dem Christus statt einer Dornenkrone einen Goldreif trägt.
Ein Haus in Sichtweite der Basilika, in der gewachsenen Ortsmitte, ist eine andere Lage als ein Haus in einem neueren Baugebiet am Ortsrand. Die Gemeinde hat für beide Bereiche eigene Bebauungspläne aufgestellt, etwa Nr. 21 „Ortsmitte Altenstadt“ und Nr. 13 „Altenstadt-Ost“. Sie sind zusammen mit dem Flächennutzungsplan online bei der VG Altenstadt einsehbar (Stand 1. Oktober 2026). Was dort für Ihr Grundstück festgesetzt ist, können Sie selbst nachlesen. Es lohnt sich: Ein Anbau, der erlaubt wäre, kann den Wert eines Grundstücks spürbar verändern.
Prägend für den Ort ist außerdem die Bundeswehr. Altenstadt ist seit 1956 Bundeswehrstandort und heute Sitz der Luftlande-/Lufttransportschule in der Franz-Josef-Strauß-Kaserne in der Burglachbergstraße. Für Vermieter heißt das: Ein Standort, an den Menschen versetzt werden, bringt einen eigenen Kreis von Wohnungssuchenden mit sich, die oft für eine begrenzte Zeit eine Bleibe brauchen.
Schwabniederhofen
Schwabniederhofen ist der zweite Ortsteil der Gemeinde und gehört seit der Eingemeindung 1978 zu Altenstadt. Ein Käufer, der gezielt nach Schwabniederhofen sucht, übersieht ein Exposé, das nur „Altenstadt“ nennt. Wir führen deshalb beide Namen.
Für die Bewertung gilt dasselbe Prinzip wie überall: Maßgeblich ist der Bodenrichtwert der Zone, in der Ihr Grundstück liegt. Ob Schwabniederhofen und der Hauptort in derselben oder in unterschiedlichen Zonen liegen, sehen Sie in der Karte auf bodenrichtwerte.bayern.de. Wir prüfen das für Ihr Grundstück bei der Wertermittlung.
Altenstadt und Schongau: zwei Gemeinden
Ein Punkt, der in Inseraten regelmäßig verwischt wird: Altenstadt ist eine eigenständige Gemeinde. Sie hat einen eigenen Gemeinderat und stellt ihre Bebauungspläne selbst auf. Wenn ein Portal ein Haus in Altenstadt unter „Schongau“ führt, mag das die Reichweite erhöhen. Für die Bewertung zählen trotzdem die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Haus liegt, und der Bebauungsplan der Gemeinde Altenstadt.
Am Ortsrand Richtung Schongau beginnt allerdings die nächste Gemeinde. Wie der Markt im gesamten Pfaffenwinkel und entlang des Lechs funktioniert, haben wir im Ratgeber zum Immobilienmarkt im Landkreis Weilheim-Schongau beschrieben. Altenstadt steht dort im Teilraum „Pfaffenwinkel und Lechachse“.
Kurzfazit: Im Hauptort liegen die alte Ortsmitte um die Basilika und neuere Baugebiete wie Altenstadt-Ost, dazu kommt Schwabniederhofen. Wo genau Ihr Haus liegt und was der Bebauungsplan dort erlaubt, schauen wir uns bei der Besichtigung genau an.
Zuständige Stellen für Eigentümer in Altenstadt
Beim Verkauf oder nach einem Erbfall haben Sie es mit Behörden in Weilheim und Schongau zu tun. Diese Übersicht spart Ihnen Telefonate:
| Anliegen | Zuständige Stelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Weilheim i. OB, Grundbuchamt, Alpenstraße 16, Weilheim | Das Amtsgericht Weilheim ist für alle Gemeinden im Landkreis zuständig. Die frühere Zweigstelle in Schongau gibt es nicht mehr. |
| Bodenrichtwert | Gutachterausschuss LK Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, Weilheim, Tel. 0881 681-1300 | persönliche Einsicht kostenfrei, schriftliche Auskunft 30 € |
| Baugenehmigung, Bauakte | Landratsamt Weilheim-Schongau, Sachgebiet 40 „Bauen und Planungsrecht“, Dienststellen in Weilheim und in Schongau (Münzstraße 33) | Bauunterlagen älterer Häuser liegen oft hier, falls sie zu Hause fehlen |
| Bebauungsplan, Flächennutzungsplan | VG Altenstadt, Marienplatz 2, Altenstadt | online einsehbar |
| Mietrecht | Altenstadt ist in der Bayerischen Mieterschutzverordnung (BayMBl. 2025 Nr. 558) nicht aufgeführt. Im Landkreis betrifft sie Weilheim, Penzberg und Bernried. | Was das für Ihren Mietvertrag bedeutet, klärt ein Fachanwalt für Mietrecht. |
Fehlende Unterlagen klären wir im persönlichen Gespräch gemeinsam. Wo sie liegen, zeigt Ihnen die Tabelle oben. Steuerliche oder rechtliche Fragen, etwa bei einem Erbe oder einer Schenkung, gehören zu Steuerberater, Notar oder Fachanwalt. Wir sagen Ihnen offen, wann es so weit ist.
Was kostet ein Makler in Altenstadt?
Die Wertermittlung kostet Sie bei JD Homes nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher ist die Maklerprovision seit Dezember 2020 gesetzlich geregelt: Käufer und Verkäufer teilen sie sich in der Regel. Die genaue Höhe besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Was hinter der gesetzlichen Regelung steckt, erklärt unser Ratgeber zur Maklerprovision in Bayern Schritt für Schritt.
So läuft ein Verkauf in Altenstadt mit uns ab
Ablauf in acht Schritten
- Wir sprechen uns kostenfrei bei Ihnen zu Hause in Altenstadt oder in unserem Büro in Murnau.
- Für die Wertermittlung prüfen wir Lage und Umfeld, Zustand und Ausstattung, Größe und Grundriss, den Bodenrichtwert Ihrer Zone und vergleichbare Objekte am Markt. Jeden Schritt der Einschätzung können Sie nachvollziehen.
- Ein Fotograf macht professionelle Aufnahmen Ihres Hauses.
- Daraus entsteht ein ausführliches Exposé mit allem, was ein Käufer über Altenstadt und Ihr Haus wissen will.
- Wir stellen Ihr Haus auf großen und lokalen Immobilienportalen ein.
- Die Besichtigungen organisieren wir und führen sie durch.
- Wir verhandeln den Preis für Sie.
- Zum Notartermin und bis zur Schlüsselübergabe sind wir an Ihrer Seite.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
- [ ] Grundbuchauszug (Amtsgericht Weilheim)
- [ ] Flurkarte bzw. Lageplan
- [ ] Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- [ ] Energieausweis. Er muss nach § 80 GEG spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
- [ ] Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- [ ] Baugenehmigung und Bauunterlagen, falls vorhanden (sonst Landratsamt, Sachgebiet 40)
- [ ] bei einer Eigentumswohnung: Teilungserklärung
- [ ] bei vermieteten Objekten: die laufenden Mietverträge
Sie haben nicht alles? Das ist der Normalfall, gerade bei Häusern, die seit Jahrzehnten in Familienbesitz sind. Was fehlt, klären wir gemeinsam.
Sie möchten wissen, wo Ihr Haus in Altenstadt heute steht? Rufen Sie uns an unter 08841 6288095 oder schreiben Sie an info@jd-homes.de. Die Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. ? Wertermittlung anfragen
Ratgeber für Eigentümer in Altenstadt und im Pfaffenwinkel
Altenstadt und Schongau teilen sich den Gutachterausschuss, das Grundbuchamt und große Teile des Käuferkreises. Unsere Ratgeber für den Raum Schongau gelten deshalb in weiten Teilen auch für Sie:
- Immobilienmarkt im Landkreis Weilheim-Schongau: warum der Landkreis aus mehreren Teilmärkten besteht und wo Altenstadt darin steht.
- Hausverkauf im Raum Schongau: Ablauf und Unterlagen: jeder Schritt vom Entschluss bis zum Notar.
- Wie eine Immobilienbewertung im Raum Schongau abläuft: welche Verfahren es gibt und was sie kosten.
- Grundstückswert über den Bodenrichtwert ermitteln: die Rechnung vom Zonenwert zum Grundstückswert.
- Immobilienpreise im Raum Schongau richtig einordnen: warum Angebotspreise auf Portalen keine Kaufpreise sind.
Häufige Fragen zum Immobilienmakler in Altenstadt
Was kostet mich die Wertermittlung für mein Haus in Altenstadt?
Nichts. Die Wertermittlung ist bei JD Homes kostenfrei und unverbindlich. Sie gehen mit einer Bewertungsanfrage keine Verpflichtung ein, auch nicht, wenn Sie danach doch nicht verkaufen. Sie können den Wert auch erst einmal nur ermitteln lassen und dann in Ruhe entscheiden.
Warum sollte ich einen Makler aus Murnau nehmen und nicht einen aus Altenstadt oder Schongau?
Ein Makler vor Ort hat kürzere Wege, das stimmt. Was Sie bei uns bekommen: einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten, eine Wertermittlung, deren Herleitung Sie Schritt für Schritt nachvollziehen können, und ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Vergleichen Sie ruhig. Lassen Sie sich von jedem Makler erklären, wie er auf seinen Preis kommt. An dieser Erklärung erkennen Sie die Qualität.
Binde ich mich mit dem Erstgespräch an Sie?
Nein. Das Erstgespräch und die Wertermittlung sind unverbindlich. Mit einer Bewertungsanfrage gehen Sie keine Verpflichtung ein. Wenn Sie sich später für einen Verkauf mit uns entscheiden, besprechen wir die Konditionen vorher offen im persönlichen Gespräch.
Wie lange dauert ein Hausverkauf in Altenstadt?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom Haus, von der Lage, vom Angebotspreis und von der Marktlage ab. Ein realistisch angesetzter Preis verkürzt die Zeit am Markt meist spürbar. Wie lange es bei Ihrem Haus ungefähr dauern dürfte, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Ich habe ein Haus in Altenstadt geerbt. Was ist der erste Schritt?
Zuerst geht es um den Erbschein oder das notarielle Testament, damit Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden können. Steuerliche Fragen klären Sie mit einem Steuerberater, rechtliche mit Notar oder Fachanwalt. Parallel hilft es, den Wert des Hauses zu kennen, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind. Die Wertermittlung übernehmen wir kostenfrei. Wie der Ablauf bei einem Erbe in der Region typischerweise aussieht, steht im Ratgeber zum geerbten Haus in Weilheim.
Lohnt es sich eher, mein Haus in Altenstadt zu vermieten statt zu verkaufen?
Das hängt an Ihrer Situation: Wie viel Aufwand möchten Sie als Vermieter tragen, brauchen Sie das Kapital, gibt es Erben, die mitentscheiden? Wir können Ihnen für beide Wege sagen, was das Haus am Markt bringt, als Kaufpreis und als Miete. Die Entscheidung bleibt Ihre. Steuerliche Folgen besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Ihre Makler für Altenstadt
Jonas Dotzer ist IHK-geprüfter Immobilienmakler und Inhaber von JD Homes Immobilien in Murnau am Staffelsee. Die Erlaubnis nach § 34c GewO wurde ihm vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erteilt. Gemeinsam mit Sebastian von Hunoltstein betreut er Eigentümer in Altenstadt, Schwabniederhofen und im Landkreis Weilheim-Schongau persönlich, vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
Zu Hause sind wir in Murnau am Staffelsee. Erfahrungsberichte unserer Kunden finden Sie auf unserer Website und auf den gängigen Immobilienportalen. Referenzen nennen wir Ihnen gerne persönlich.
Was ist Ihre Immobilie in Altenstadt wert?
Wir erstellen Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich. Für ein Erstgespräch besuchen Sie uns in der Kemmelallee 8 in Murnau, oder wir kommen zu Ihnen nach Altenstadt oder Schwabniederhofen.
Rufen Sie an: 08841 6288095 oder 0162 4051030, schreiben Sie an info@jd-homes.de oder nutzen Sie das Anfrageformular auf jd-homes.de. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
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Quellen
- Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistik kommunal 2025, Gemeinde Altenstadt (09 190 111): Bevölkerung (31.12.2024), Zensus 2022, Bauland 2017–2020, Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen (31.12.2024), Baugenehmigungen und Baufertigstellungen — https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/statistik_kommunal/2025/09190111.pdf (abgerufen 01.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Statistik, Pressemitteilung 199/2026 vom 27.07.2026, Kaufwerte für Bauland 2025 — https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm199/index.html (abgerufen 01.10.2026)
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Weilheim-Schongau, BORIS Bayern (Stichtag 01.01.2026, Einzelauskunft 30,00 €, Grundstücksmarktbericht 2025 75,00 €; Gebühren Stand 01.10.2026) — https://www.boris-bayern.de/gutachterausschuss/weilheim (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Weilheim i. OB, Amtsblatt Nr. 15/2026, „Neue Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026“ — https://weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter/1375-amtsblaetter-2026/amtsblatt-15-2026-veroeffentlicht-am-05-05-2026/17175-neue-bodenrichtwerte-zum-stand-01-01-2026 (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS Bayern, Startseite (bodenrichtwerte.bayern.de „großteils kostenfrei“ ab Stichtag 01.01.2024) — https://www.boris-bayern.de/ (abgerufen 01.10.2026)
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Gemeinde Altenstadt (Ortsteile, Fläche) — https://www.weilheim-schongau.de/landkreis/staedte-maerkte-und-gemeinden/gemeinde-altenstadt/ (abgerufen 01.10.2026)
- Gemeinde Altenstadt, Daten und Fakten (Eingemeindung Schwabniederhofen 1978) — https://www.altenstadt-obb.de/gemeinde/rathaus/daten-und-fakten (abgerufen 01.10.2026)
- Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (Mitgliedsgemeinden, Einsichtnahme Bodenrichtwerte) — https://www.vg-altenstadt.de/ und Bauleitplanung — https://www.vg-altenstadt.de/bekanntmachungen-bauleitplanung/gemeinde-altenstadt (abgerufen 01.10.2026)
- Bistum Augsburg, Altenstadt, Basilika St. Michael — https://bistum-augsburg.de/Glaube-und-Lehre/Wallfahrten/Wallfahrtsorte-und-Gebetsstaetten/Bildergalerien/Altenstadt-Basilika-St.-Michael (abgerufen 01.10.2026)
- Bundeswehr, Anreise Luftlande-/Lufttransportschule, Franz-Josef-Strauß-Kaserne — https://www.bundeswehr.de/de/anreise-55022 (abgerufen 01.10.2026)
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Amtsgericht Weilheim i. OB, Gerichtsbezirk und Grundbuchamt — https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/weilheim/gerichtsbezirk.php und https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/weilheim/verfahren_05.php (abgerufen 01.10.2026)
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Geschäftsverteilungsplan, Sachgebiet 40 Bauen und Planungsrecht — https://www.weilheim-schongau.de/landratsamt/geschaeftsverteilungsplan/ (abgerufen 01.10.2026)
- Mieterschutzverordnung Bayern, BayMBl. 2025 Nr. 558, Geltung 01.01.2026 bis 31.12.2029 — https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-558/ (abgerufen 01.10.2026)
- § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) — https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html
